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LG Düsseldorf, 10.04.2019 - 13 O 76/18 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- LG Düsseldorf, 23.05.2019 - 8 O 188/18 Selbst dann, wenn man die Regelungen unter der Überschrift "Widerrufsfolgen" in ihrer Gesamtheit als widersprüchlich ansähe (so LG Düsseldorf…, Urteil vom 17.04.2019, 13 O 387/17, juris Rn. 40 ff. und vom 10.04.2019, 13 O 76/18, juris Rn. 42 ff.; offen gelassen von OLG Hamm…, Urteil vom 23.11.2015, 31 U 94/15, juris Rn. 32), so hat dies letztlich seinen Grund in dem von der Beklagten ihrer Widerrufsinformation zugrunde gelegten Musterbelehrung, die an dieser Stelle eben die Einfügung eines Zahlbetrages vorsieht, nebst anschließendem Hinweis, dass sich dieser Betrag entsprechend verringert, wenn das Darlehen nicht bzw. nicht voll in Anspruch genommen wurde.
Allerdings wird teilweise in Literatur und Rechtsprechung unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung - dazu nachfolgend - eine entsprechende Hinweispflicht angenommen (so m.w.N. LG Düsseldorf, Urteil…, vom 17.04.2019, 13 O 387/17, juris Rn. 58 f.f und vom 10.04.2019, 13 O 76/18, juris Rn. 60 ff.; a. A. LG Düsseldorf…, Urteil vom 05.04.2019, 10 O 192/18, juris Rn. 53 m.w.N. zum Meinungsstand).
- OLG Brandenburg, 21.05.2019 - 4 U 45/19
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht
Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) vom 05.02.2019, Az. 13 O 76/18, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.