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LG Düsseldorf, 19.02.2008 - 4b O 48/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schutzpatent für einen Mähgutsammelbehälter bzw. Kehrgutsammelbehälter in der Bauweise als einachsiger Anhänger; Einwand der Verwirkung des Unterlassungsanspruchs in Patentrechtstreitigkeiten
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Gras- und Laubsauger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 190/08
Streckblasmaschine III
Dieser Maßstab gilt grundsätzlich auch für die Verwirkung von Ansprüchen wegen Patentverletzung (vgl. LG Düsseldorf, 4a O 294/04, Urteil vom 22.09.2005 - Drahtband; vgl. LG Düsseldorf, 4b O 48/07, Urteil vom 19.02.2008 - Gras- und Laubsauger), wobei allerdings - auch wenn es kein "patentrechtliches Sonderecht" der Verwirkung gibt - im Patentverletzungsstreit eine restriktive Behandlung des Verwirkungseinwands geboten ist (BGH, GRUR 2001, 323 [327] - Temperaturwächter). - LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 310/07
Streckblasmaschine
Dieser Maßstab gilt grundsätzlich auch für die Verwirkung von Ansprüchen wegen Patentverletzung (vgl. LG Düsseldorf, 4a O 294/04, Urteil vom 22.09.2005 - Drahtband; vgl. LG Düsseldorf, 4b O 48/07, Urteil vom 19.02.2008 - Gras- und Laubsauger) , wobei allerdings - auch wenn es kein "patentrechtliches Sonderecht" der Verwirkung gibt - im Patentverletzungsstreit eine restriktive Behandlung des Verwirkungseinwands geboten ist (BGH, GRUR 2001, 323 [327] - Temperaturwächter). - LG Düsseldorf, 05.03.2009 - 4b O 189/08
Streckblasmaschine II
Dieser Maßstab gilt grundsätzlich auch für die Verwirkung von Ansprüchen wegen Patentverletzung (vgl. LG Düsseldorf, 4a O 294/04, Urteil vom 22.09.2005 - Drahtband; vgl. LG Düsseldorf, 4b O 48/07, Urteil vom 19.02.2008 - Gras- und Laubsauger), wobei allerdings - auch wenn es kein "patentrechtliches Sonderecht" der Verwirkung gibt - im Patentverletzungsstreit eine restriktive Behandlung des Verwirkungseinwands geboten ist (BGH, GRUR 2001, 323 [327] - Temperaturwächter).