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LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 45/16 |
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Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 45/16
- OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 18.12.2018 - 4b O 91/17
Trinkwassersystem
Zudem vertrieb die Beklagte den Strömungsteiler B (angegriffene Ausführungsform 2) in der Bundesrepublik Deutschland jedenfalls bis zur Zwangsvollstreckung im Parallelverfahren 4b O 45/16, d.h. dem 30.10.2017.Nach der Vollstreckung des erstinstanzlichen Urteils in der Sache 4b O 45/16 am 30.10.2017 habe sie, die Beklagte, die Einstellung der Vertriebsaktivitäten des Strömungsteilers B, also der angegriffenen Ausführungsform 2, veranlasst.
Nicht erheblich ist schließlich, dass die angegriffene Ausführungsform 2 nach Angaben der Beklagten aufgrund der Zwangsvollstreckung im Parallelverfahren 4b O 45/16 angeblich nicht mehr vertrieben wird.
Der in Fließrichtung äußerste Punkt der Düse befindet sich unterhalb einer Einfädelöffnung (Anlage KEB 10, Bilder 1 bis 3;… Anlage KEB 11, S. 4; Anlage BA 11; vgl. im Übrigen das Urteil des Kammer vom 24.08.2017 in der Parallelsache 4b O 45/16, bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urt. v. 05.07.2018, I-2 U 41/17, Anlage KEB 19).
Die Wiederholungsgefahr entfällt nicht dadurch, dass die Beklagte nach eigenem Vortrag aufgrund der Zwangsvollstreckung im Parallelverfahren 4b O 45/16 den Vertrieb der angegriffenen Ausführungsform 2 eingestellt haben will.
- LG Düsseldorf, 24.08.2017 - 4b O 67/16
Anschlussarmatur
Diese Zusammenhänge ergeben sich auch aus der Anlage K 17 des Parallelverfahrens 4b O 45/16, das Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.Ausweislich des der Kammer vorliegenden Musters der angegriffenen Ausführungsform aus dem Parallelverfahren 4b O 45/16, das Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, dort Anlage B 5, verfügt die angegriffene Ausführungsform über eine Düse mit einer Querschnittsfläche, die sich in Fließrichtung reduziert und zwar in der Art, dass sich die geschlitzten Wandungen der Düse am äußersten Punkt in Fließrichtung berühren.
Solche Mittel sind in der geschlitzten, elastischen Wandung der Querschnittsverengung der angegriffenen Ausführungsform zu sehen (siehe Abbildungen oben sowie Muster in Anlage B 5 der Parallelsache 4b O 45/16).
Die zweite Hälfte des Betrages von 5.897,80 EUR wurde im Parallelverfahren 4b O 45/16 geltend gemacht.
Die Abmahnung wegen Patentverletzung war ausweislich der Verurteilung in der Parallelsache 4b O 45/16 berechtigt.
- OLG Düsseldorf, 05.07.2018 - 2 U 41/17
Ansprüche wegen Benutzung eines Patents für eine Anschlussarmatur zum Anschließen …
Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (Az.: 4b O 45/16) abzuändern und die Klage abzuweisen;.