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LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 362/11 U. |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beratungspflichten bei Abschluss von Rahmenverträgen einer Gemeinde für Finanztermingeschäfte (hier: Einsatz von Swapgeschäften)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Bank muss bei Swapgeschäften über einstrukturierten negativen Anfangswert aufklären
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 28.03.2013 - 8 O 362/11 U.
- OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 92/13
- BGH, 26.07.2016 - XI ZR 353/14
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 26.06.2014 - 14 U 92/13
Pflichten der beratenden Bank bei Vermittlung von Zins-Swap-Geschäften an …
Die Berufung der Beklagten gegen das am 28.03.2013 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (8 O 362/11) wird zurückgewiesen. - LG Düsseldorf, 06.09.2013 - 8 O 20/12
Schadensersatz wegen Beratungsfehler bei Swapgeschäften; Verletzung der …
Demzufolge besteht der von der Klägerin erlittene Schaden in der Differenz zwischen der Vermögenslage, wie sie sich zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung tatsächlich darstellt, und der Vermögenslage, die sich bei Aufklärung der Klägerin über den Interessenkonflikt der Beklagten und den in deren Folge unterbliebenen Abschluss aller auf Grund der sich wiederholenden Pflichtverletzung zustande gekommenen Swapgeschäfte ergeben hätte, so dass - wovon auch die Klägerin selbst ausgeht - die Vor- und Nachteile aus sämtlichen Swapgeschäften zu saldieren sind, mithin mit Swapgeschäften erzielte Gewinne grundsätzlich schadensmindernd auf erlittene Verluste anzurechnen sind (vgl. ausführlich dazu das Urteil der Kammer vom 28. März 2013 - 8 O 362/11, bei juris Rn. 120 bis 127).