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   LG Düsseldorf, 01.04.2016 - 39 O 20/14   

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https://dejure.org/2016,6408
LG Düsseldorf, 01.04.2016 - 39 O 20/14 (https://dejure.org/2016,6408)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.04.2016 - 39 O 20/14 (https://dejure.org/2016,6408)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. April 2016 - 39 O 20/14 (https://dejure.org/2016,6408)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft wegen Pflichtverletzung auf Schadensersatz gegenüber der Gesellschaft (hier: Abgabe des Angebots zum Abschluss eines Pachtvertrages für die Tiefgarage)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Keine Pflichtwidrigkeit des früheren Vorstandes der IDR AG bei Anpachtung der Tiefgarage Grabbeplatz, Sorgfaltspflichtverletzung bei der Sanierung des Schlosses Eller festgestellt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 54/03

    Haftung des Vorstands einer Genossenschaftsbank wegen Vergabe eines Darlehens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.04.2016 - 39 O 20/14
    Der Spielraum ist überschritten, wenn aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters das hohe Risiko eines Schadens unabweisbar ist und kein vernünftiger Grund dafür spricht, es dennoch einzugehen (BGH NZG 2005, 562, 563).
  • BGH, 08.01.2007 - II ZR 304/04

    Darlegungs- und Beweislast in einem Rechtsstreit einer Genossenschaft gegen den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.04.2016 - 39 O 20/14
    Die Vorstandsmitglieder haben darzulegen, dass sie ihre Sorgfaltspflichten eingehalten haben oder das der Schaden auch durch rechtmäßiges Alternativverhalten entstanden wäre (z. B. BGH NZG 2007, 231 ff, Juris Rdnr. 28).
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 88/93

    Beweislast für Verschulden - Beweislastumkehr - Herrschafts- und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.04.2016 - 39 O 20/14
    Der Alleingesellschafter wird aber von Verlusten der Tochtergesellschaft unmittelbar wirtschaftlich betroffen, denn die Gesellschaft ist nur ein besonderer Teil seines Vermögens (BGHZ 61, 380, Juris Rdnr. 11, 12; BGH NJW-RR 1995, 684 Rdnr. 17).
  • BGH, 03.11.2008 - II ZR 236/07

    Kreditvergabe durch den Vorstand einer Genossenschaftsbank

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.04.2016 - 39 O 20/14
    Für die Ausübung des Ermessens ist allerdings erst Raum, wenn der Vorstand die Entscheidungsgrundlage sorgfältig ermittelt und das Für und Wider abgewogen hat (BGH NJW-RR 2009, 332).
  • BGH, 13.11.1973 - VI ZR 53/72

    Gesellschaftsschaden als Gesellschafterschaden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 01.04.2016 - 39 O 20/14
    Der Alleingesellschafter wird aber von Verlusten der Tochtergesellschaft unmittelbar wirtschaftlich betroffen, denn die Gesellschaft ist nur ein besonderer Teil seines Vermögens (BGHZ 61, 380, Juris Rdnr. 11, 12; BGH NJW-RR 1995, 684 Rdnr. 17).
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