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   LG Düsseldorf, 02.05.2006 - 9 O 618/04   

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https://dejure.org/2006,15853
LG Düsseldorf, 02.05.2006 - 9 O 618/04 (https://dejure.org/2006,15853)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.05.2006 - 9 O 618/04 (https://dejure.org/2006,15853)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Mai 2006 - 9 O 618/04 (https://dejure.org/2006,15853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 134, 823 Abs. 2; SGB V §§ 220 Abs. 1 Satz 1, 222
    Zur Frage, ob aus einem Verstoß einer Krankenkasse gegen das aus § 220 Abs. 1 Satz 1 SGB i. V. m. § 222 SGB V folgende Kreditaufnahmeverbot die Unwirksamkeit der Darlehensaufnahme oder deren Nichtigkeit nach § 134 BGB folgt sowie zur Schutzgesetzeigenschaft von § 220 Abs. 1 SGB V

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2006, 2000
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 26.09.1984 - 4 AZR 343/83

    Haushaltsrecht und Tarifrecht - Tarifkündigung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2006 - 9 O 618/04
    Keine Sonderregelungen enthält das SGB V aber bezüglich der Regelung in § 69 II SGB IV, die nach allgemeiner Auffassung als haushaltsrechtliche Norm einzuordnen ist (BAG DB 1985, 394 f.; Staudinger/Sack, BGB, Neubearbeitung 2003, § 134 Rn 284).

    Derartige haushaltsrechtliche Normen verpflichten allein die mit der Haushalts- und Wirtschaftsführung befassten juristischen Personen des öffentlichen Rechts; Verstöße gegen sie stehen der zivilrechtlichen Wirksamkeit von Verträgen nicht entgegen (BAG DB 1985, 394 f.).

  • BGH, 12.06.1990 - 5 StR 268/89

    Dingliche Belastung eines Mündelgrundstücks; Belehrungspflicht des Notars bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2006 - 9 O 618/04
    Zu beachten ist dabei auch, dass nach der Rechtsprechung in Anbetracht des weit gefassten objektiven Tatbestands des § 266 StGB bei diesem Straftatbestand an die Annahme bedingten Vorsatzes besonders strenge Anforderungen zu stellen sind; dies gilt umso mehr, wenn dem Täter kein eigennütziges Handeln zur Last fällt (BGH NJW 1990, 3219 [3220]).
  • BGH, 08.07.1986 - VI ZR 47/85

    Haftung einer juristischen Person für unerlaubte Handlungen eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2006 - 9 O 618/04
    Die betreffende Handlung muss (noch) in den Kreis derjenigen Maßnahmen fallen, die die Ausführung der dem Vorstand zustehenden Verrichtungen darstellen - insoweit muss ein enger objektiver Zusammenhang bestehen (BGH NJW 1986, 2941 [2942]).
  • Drs-Bund, 07.03.2003 - BT-Drs 15/525
    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.05.2006 - 9 O 618/04
    Dass aus einem Verstoß einer Krankenkasse gegen das aus §§ 220 Abs. 1 S. 1 SGB V i.V.m. § 222 SGB V folgende Kreditaufnahmeverbot (vgl. Hänlein, in: Kruse/Hänlein, SGB V, Lehr- und Praxiskommentar , 2. Auflage, 2003, § 222 Rn 1; Peters, in: Kasseler Kommentar Sozialversicherung, Stand: 1. Januar 2006, § 222 Rn 3) keine Unwirksamkeit der Darlehensaufnahme wegen fehlender Rechtsfähigkeit folgt, ergibt sich aus § 220 Abs. 5 SGB V i.V.m. § 220 Abs. 4 S. 3 SGB V (§ 220 Abs. 5 SGB V gilt auch für Krankenkassen in Westdeutschland: siehe BT-Drucks. 15/525, S. 139).
  • SG Stuttgart, 26.11.2009 - S 16 KR 84/07

    Finanzierung von Hilfen an notleidende Krankenkassen

    Die Rechtsprechung habe diese Auffassung bestätigt (LG Düsseldorf, Urteil vom 2.5.2006, 9 O 618/04; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.9.2007, 6 U 122/06).

    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (Urteil vom 20.9.2007, I-6 U 122/06) an, das überzeugend begründet hat, dass ein Verstoß gegen das Kreditaufnahmeverbot, welches als haushaltsrechtliche Norm ausschließlich das Innenverhältnis der Krankenkassen regelt, nicht zur Unwirksamkeit des Kreditvertrages gem. §§ 134, 138 BGB führt (so auch SG Dortmund, Urteil vom 20.12.2007, S 12 KR 45/05; LG Düsseldorf, Urteil vom 2.5.2006, 9 O 618/04; a.A. bspw. Schnapp/Rixen, BKR 2006, 360 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2008 - 24 U 54/08

    Zulässigkeit einer Teilklage bei Geltendmachung von mehreren

    Zu ersehen ist dies allerdings auch aus dem Tatbestand des Urteils des Landgerichts Düsseldorf in dem Verfahren 9 O 618/04 vom 02. Mai 2006 (WM 2006, 2000 ff.).
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