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   LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21   

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LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21 (https://dejure.org/2022,23803)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.06.2022 - 4c O 21/21 (https://dejure.org/2022,23803)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Juni 2022 - 4c O 21/21 (https://dejure.org/2022,23803)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 28.06.2000 - X ZR 128/98

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21
    Bei einer vom Sinngehalt der Patentansprüche abweichenden Ausführung kann eine Benutzung dann vorliegen, wenn der Fachmann auf Grund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems gleichwirkend auffinden konnte (BGH, GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; vgl. Loth/Loth, 2. Aufl. 2017, GebrMG, § 12a, Rn. 375).

    Ebenso wie die Gleichwirkung nicht ohne Orientierung am Patentanspruch festgestellt werden kann (Einzelheiten hierzu BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr), müssen (3.) darüber hinaus die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, GRUR 2002, 519 -Schneidmesser II, Rn. 35, juris; Kühnen, a.a.O., Kap. A., Rn. 120 ff.).

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88
    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21
    Bei einer vom Sinngehalt der Patentansprüche abweichenden Ausführung kann eine Benutzung dann vorliegen, wenn der Fachmann auf Grund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems gleichwirkend auffinden konnte (BGH, GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; vgl. Loth/Loth, 2. Aufl. 2017, GebrMG, § 12a, Rn. 375).

    Dabei fordert es das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Patentansprüchen auszurichten (BGH, GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; BGH, GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I).

  • BGH, 13.01.2015 - X ZR 81/13

    Bratgeschirr

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21
    Jede einzelne Wirkung muss nur im praktisch noch erheblichen Maße festzustellen sein (vgl. BGH, GRUR 2015, 361 - Kochgefäß).
  • LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 10/21

    Schleifvorrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21
    Auszugsweise enthält sie nachfolgende Zeichnung (entnommen der Klageschrift): Zwischen den Parteien ist vor der Kammer außerdem ein Parallelverfahren anhängig, welches unter dem Az. 4c O 10/21 geführt wird und auf das Europäische Patent EP 3 XXX 928 B1 der Klägerin gestützt ist.
  • OLG Düsseldorf, 07.11.2013 - 2 U 29/12

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein WC-Sitzgelenk mit einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21
    Die notwendige Orientierung am Patentanspruch setzt voraus, dass der Patentanspruch in allen seinen Merkmalen nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Überlegungen des Fachmanns bildet (OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2014, 185 - WC-Sitzgelenk).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    "Schneidmesser II" - Zum Umfang des Patentschutzes

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21
    Schließlich ist ohne Belang, ob die Kugellager als Austauschmittel eventuell aufwändiger als die erfindungsgemäße Achse sind und sogar Vorteile gegenüber der erfindungsgemäßen Vorrichtung bieten (vgl. BGH, GRUR 2006, 399 - Rangierkatze), weil es im Belieben des Fachmanns steht, wie er eine gleichwertige Lösung ausgestaltet, solange diese den Anweisungen der technischen Lehre Rechnung trägt.
  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 135/01

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21
    Ebenso wie die Gleichwirkung nicht ohne Orientierung am Patentanspruch festgestellt werden kann (Einzelheiten hierzu BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr), müssen (3.) darüber hinaus die Überlegungen, die der Fachmann anstellen muss, derart am Sinngehalt der im Patentanspruch unter Schutz gestellten technischen Lehre orientiert sein, dass der Fachmann die abweichende Ausführung mit ihren abgewandelten Mitteln als der gegenständlichen gleichwertige Lösung in Betracht zieht (BGH, GRUR 2002, 519 -Schneidmesser II, Rn. 35, juris; Kühnen, a.a.O., Kap. A., Rn. 120 ff.).
  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Winkelmesseinrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21
    Bei einer vom Sinngehalt der Patentansprüche abweichenden Ausführung kann eine Benutzung dann vorliegen, wenn der Fachmann auf Grund von Überlegungen, die an den Sinngehalt der in den Ansprüchen unter Schutz gestellten Erfindung anknüpfen, die bei der angegriffenen Ausführungsform eingesetzten abgewandelten Mittel mit Hilfe seiner Fachkenntnisse als für die Lösung des der Erfindung zugrundeliegenden Problems gleichwirkend auffinden konnte (BGH, GRUR 1988, 896 - Ionenanalyse; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; BGH, GRUR 2000, 1005, 1006 - Bratgeschirr; vgl. Loth/Loth, 2. Aufl. 2017, GebrMG, § 12a, Rn. 375).
  • BGH, 21.10.2010 - Xa ZB 14/09

    EPÜ Art. 69; PatG § 14; IntPatÜbkG Art. II § 3 i. d. F vom 20. Dezember 1991

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21
    Der Gegenstand des Gebrauchsmusters darf daher weder gegenüber den Unterlagen der Patentanmeldung, noch gegenüber den eventuell davon abweichenden, eingeschränkten Eintragungsunterlagen des Gebrauchsmusters erweitert sein (vgl. BGH, GRUR 2011, 40 - Winkelmesseinrichtung; Benkard/Goebel/Engel, PatG, 11. Aufl. 2015, GebrMG § 15 Rn. 13a).
  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Widersprüchliches Verhalten bei früherem Patentschutzverzicht - Weichvorrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 21/21
    Dabei fordert es das gleichgewichtig neben dem Gesichtspunkt eines angemessenen Schutzes der erfinderischen Leistung stehende Gebot der Rechtssicherheit, dass der durch Auslegung zu ermittelnde Sinngehalt der Patentansprüche nicht nur den Ausgangspunkt, sondern die maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs bildet; diese hat sich an den Patentansprüchen auszurichten (BGH, GRUR 1989, 205 - Schwermetalloxidationskatalysator; BGH, GRUR 1989, 903, 904 - Batteriekastenschnur; BGH, GRUR 1993, 886, 889 - Weichvorrichtung I).
  • BGH, 20.04.1993 - X ZR 6/91

    Installiereinrichtung II

  • BGH, 20.12.2011 - X ZB 6/10

    Schutzbereich eines Patents

  • LG Düsseldorf, 02.06.2022 - 4c O 10/21

    Rangierkatze

    Auszugsweise enthält sie nachfolgende Zeichnung (entnommen der Klageschrift): Zwischen den Parteien ist vor der Kammer außerdem ein Parallelverfahren anhängig, welches unter dem Az. 4c O 21/21 geführt wird und auf das Deutsche Gebrauchsmuster DE 20 2017 XXX 377 U1 der Klägerin gestützt ist.
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