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   LG Düsseldorf, 03.02.2021 - 34 O 4/21   

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https://dejure.org/2021,3279
LG Düsseldorf, 03.02.2021 - 34 O 4/21 (https://dejure.org/2021,3279)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.02.2021 - 34 O 4/21 (https://dejure.org/2021,3279)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Februar 2021 - 34 O 4/21 (https://dejure.org/2021,3279)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schutzmasken: Unzulässiger Verzicht auf die Eigenbeteiligung von 2 EUR

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Apotheken dürfen die Eigenbeteiligung bei Schutzmasken nicht übernehmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Apotheke darf FFP2-Masken nicht mit Übernahme des Eigenanteils der Berechtigten bewerben

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15

    Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2021 - 34 O 4/21
    Dem Interesse der Marktteilnehmer, der Mitbewerber oder der Verbraucher, dient eine Norm dann, wenn sie die Freiheit der wettbewerblichen Entfaltung der Mitbewerber schützt; es genügt nicht, dass die Regelung ein wichtiges Gemeinschaftsgut oder die Interessen Dritter schützt, sofern damit nicht gleichzeitig auch die Interessen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (BGH, Urt. v. 01.12.2016, Az. I ZR 143/15 - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln, Rn. 20; BGH, Urt. v. 08.10.2015, Az. I ZR 225/13 - Eizellspende, Rn. 21).

    Für die Zuzahlung im Sinne des § 61 SGB V hat der Bundesgerichtshof schon 2016 entschieden, dass die Zuzahlungspflicht keine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG sei (BGH, Urt. v. 01.12.2016, Az. I ZR 143/15 - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln, Rn. 19).

    Zwar diene § 61 SGB V auch dem Zweck, das Kostenbewusstsein des Versicherten zu stärken und die wirtschaftliche Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen zu fördern (BGH, Urt. v. 01.12.2016, Az. I ZR 143/15 - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln, Rn. 25; BSG, Urt. v. 07.12.2006, Az. B 3 KR 29/05 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 14, Rn. 21 m. w. N. - juris).

    Die Zuzahlung diene vielmehr dazu, die finanzielle Absicherung der Gesundheitsvorsorge zu erhalten, also - vergleichbar einer steuerrechtlichen Vorschrift - eine hoheitliche Aufgabe wirtschaftlich sicherzustellen (BGH, Urt. v. 01.12.2016, Az. I ZR 143/15 - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln, Rn. 28).

  • BGH, 08.10.2015 - I ZR 225/13

    Zur Frage der Zulässigkeit einer Werbung in Deutschland für eine Eizellspende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2021 - 34 O 4/21
    Dem Interesse der Marktteilnehmer, der Mitbewerber oder der Verbraucher, dient eine Norm dann, wenn sie die Freiheit der wettbewerblichen Entfaltung der Mitbewerber schützt; es genügt nicht, dass die Regelung ein wichtiges Gemeinschaftsgut oder die Interessen Dritter schützt, sofern damit nicht gleichzeitig auch die Interessen von Marktteilnehmern geschützt werden sollen (BGH, Urt. v. 01.12.2016, Az. I ZR 143/15 - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln, Rn. 20; BGH, Urt. v. 08.10.2015, Az. I ZR 225/13 - Eizellspende, Rn. 21).

    Lediglich reflexartige Auswirkungen zugunsten von Marktteilnehmern reichen nicht aus (BGH, Urt. v. 08.10.2015, Az. I ZR 225/13 - Eizellspende, Rn. 21).

  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2021 - 34 O 4/21
    Die verletzte Norm muss jedenfalls auch die Funktion haben, gleiche Voraussetzungen für die auf einem Markt tätigen Wettbewerber zu schaffen (BGH, Urt. v. 02.12.2009, Az. I ZR 152/07 - Zweckbetrieb, Rn. 18).
  • BSG, 07.12.2006 - B 3 KR 29/05 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Landesvertrag - Fristen für Erhebung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.02.2021 - 34 O 4/21
    Zwar diene § 61 SGB V auch dem Zweck, das Kostenbewusstsein des Versicherten zu stärken und die wirtschaftliche Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen zu fördern (BGH, Urt. v. 01.12.2016, Az. I ZR 143/15 - Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln, Rn. 25; BSG, Urt. v. 07.12.2006, Az. B 3 KR 29/05 R, SozR 4-2500 § 33 Nr. 14, Rn. 21 m. w. N. - juris).
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