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LG Düsseldorf, 03.04.2018 - 19 T 192/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Einholung einer Drittauskunft durch den Gerichtsvollzieher
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuss, 30.10.2017 - 63 M 667/17
- LG Düsseldorf, 03.04.2018 - 19 T 192/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Bonn, 31.08.2017 - 4 T 309/17
Wertgrenze; Drittauskunft
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2018 - 19 T 192/17
Überdies sei angemerkt, dass die Bestätigungspflicht des Gerichtsvollziehers in § 74a Abs. 2 Satz 3 SGB X sich lediglich auf die in § 74a Abs. 2 Satz 2 SGB X genannten Voraussetzungen bezieht (so auch LG Bonn, Beschluss vom 31.08.2017, 4 T 309/17 - zitiert nach Juris). - AG Neuss, 30.10.2017 - 63 M 667/17
Zurückweisung der Erinnerung des Gläubigers
Auszug aus LG Düsseldorf, 03.04.2018 - 19 T 192/17
Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 20.11.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 30.10.2017, Az. 63 M 667/17, aufgehoben.
- AG Gardelegen, 11.02.2019 - 31 M 1/19
Zwangsvollstreckungsverfahren: Einholung von Drittauskünften bei der Deutschen …
§ 74 a SGB X enthält eine differenzierte Regelung: Während in seinem Absatz 1 das Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche geregelt ist, betrifft Absatz zwei Auskunftsersuchen für sämtliche Ansprüche, unabhängig auf welcher Rechtsgrundlage sie fußen (a. A.: LG Düsseldorf, Beschluss vom 03. April 2018 - 19 T 192/17 -, juris).