Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,46830
LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20 (https://dejure.org/2021,46830)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2021 - 14d O 8/20 (https://dejure.org/2021,46830)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2021 - 14d O 8/20 (https://dejure.org/2021,46830)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,46830) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.01.1993 - 8 U 150/92
    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können von Vereinsgerichten verhängte Vereinsstrafen indes durch die Zivilgerichte zumindest dahingehend überprüft werden, ob sie auf einer (nicht gesetzes- oder sittenwidrigen) satzungsmäßigen Ermächtigung beruhen, in einem satzungsmäßig vorgeschriebenen, fairen Verfahren verhängt worden und als solche nicht gesetzes- oder sittenwidrig, willkürlich oder offenbar/grob unbillig sind (vgl. ständige Rspr. BGHZ 21, 370; OLG Hamm, Urt. v. 13.01.1993, Az. 8 U 150/92, zitiert nach juris).

    Schließlich ist, selbst dann, wenn man die Regelung in § 23 Abs. 11 der Satzung, wonach der S-Weg der Vereinsgerichtsbarkeit vor Anrufung der ordentlichen Gerichte ausgeschöpft worden sein muss, auch unter Berücksichtigung der von den Klägern zitierten Rechtsprechung (OLG Hamm, Urt. v. 13.01.1993, Az. 8 U 150/92, Rn. 12, zitiert nach juris: zum Fehlen eines eindeutigen Hinweises zu den Folgen der Versäumung eines vereinsinternen Instanzenzugs in der Satzung), für zulässig und in Bezug auf einzelne Klageanträge hier auch für anwendbar halten sollte, diese Bedingung angesichts des abgeschlossenen Ehrengerichtsverfahrens nunmehr hier in jedem Fall eingetreten.

  • BGH, 11.06.2010 - V ZR 85/09

    Rückabwicklungsverlangen für den Kauf einer mangelhaften Eigentumswohnung:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20
    Soweit der Beklagte vorträgt, dass selbständige Beweisverfahren sei seinerzeit nicht wirksam beendet worden, weil der von ihm noch während des laufenden Verfahrens erhobene Einwand einer erneuten Untersuchung nach ordnungsgemäß durchgeführter Beprobung (d.h. einer erneuten Blutentnahme bei gleichzeitiger Überprüfung der Zahnstellung und Auslesung des implantierten Hundechips) nicht berücksichtigt worden sei, ist nunmehr jedenfalls eine ergänzende Beweisaufnahme, der insofern die fortwirkende Präklusion für das Hauptsacheverfahren in entsprechender Anwendung der §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2, 292 ZPO (vgl. BGH Urt. v. 11.6.2010 - Az. V ZR 85/09) nicht entgegengestanden hätte, nicht mehr möglich, da die Hündinnen "Tabitha" und "Genia" zunächst entlaufen bzw. nicht mehr auffindbar waren und die Kläger im Schriftsatz vom 31.05.2021 (Bl. 484 GA) mitgeteilt haben, dass "Tabitha" verstorben sei.
  • BGH, 30.05.1983 - II ZR 138/82

    Gerichtliche Nachprüfung der Tatsachenermittlung im vereinsrechtlichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20
    Ferner unterliegt die Tatsachenermittlung der vereinsrechtlichen Disziplinarverfahren insofern der Nachprüfung der staatlichen Gerichte, als überprüft werden kann, ob der Verein bzw. das zur Entscheidung über die Vereinsstrafe befugte Organ die der Sanktion zugrundeliegenden Tatsachen fehlerfrei festgestellt hat (BGHZ 87, 337, 344; BGH, NJW 2017, 402 Rn. 37).
  • BGH, 04.10.1956 - II ZR 121/55

    Wesen und Nachprüfung einer Vereinsstrafe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung können von Vereinsgerichten verhängte Vereinsstrafen indes durch die Zivilgerichte zumindest dahingehend überprüft werden, ob sie auf einer (nicht gesetzes- oder sittenwidrigen) satzungsmäßigen Ermächtigung beruhen, in einem satzungsmäßig vorgeschriebenen, fairen Verfahren verhängt worden und als solche nicht gesetzes- oder sittenwidrig, willkürlich oder offenbar/grob unbillig sind (vgl. ständige Rspr. BGHZ 21, 370; OLG Hamm, Urt. v. 13.01.1993, Az. 8 U 150/92, zitiert nach juris).
  • BGH, 20.09.2016 - II ZR 25/15

    Vom Norddeutschen Fußballverband e.V. verhängten Zwangsabstieg des SV

    Auszug aus LG Düsseldorf, 03.09.2021 - 14d O 8/20
    Ferner unterliegt die Tatsachenermittlung der vereinsrechtlichen Disziplinarverfahren insofern der Nachprüfung der staatlichen Gerichte, als überprüft werden kann, ob der Verein bzw. das zur Entscheidung über die Vereinsstrafe befugte Organ die der Sanktion zugrundeliegenden Tatsachen fehlerfrei festgestellt hat (BGHZ 87, 337, 344; BGH, NJW 2017, 402 Rn. 37).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht