Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 25 T 655/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Deutsches Notarinstitut
GNotKG §§ 19 Abs. 2 u. 3, 30 Abs. 2, 112, 127
Vom Verkäufer zu tragende Vollzugs- und Treuhandgebühr
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Tragen der durch die Lastenfreistellung veranlassten Mehrkosten durch den Verkäufer i.R.d. Kostenregelung der Vertragsparteien im Kaufvertrag; Richten des Geschäftswerts der Vollzugsgebühr nach dem vollen Wert des Beurkundungsverfahrens (hier: Kaufpreis)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Grundstücksverkäufer kann Vollzugsgebühr und Treuhandgebühr zu tragen haben
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Grundstücksverkäufer kann Vollzugsgebühr und Treuhandgebühr zu tragen haben
Papierfundstellen
- VersR 2016, 985
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Düsseldorf, 28.07.2015 - 25 T 74/15
Zum Geschäftswert und zum Kostenschuldner der Vollzugsgebühr sowie deren …
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 25 T 655/15
Die Höhe der Vollzugsgebühr richtet sich zutreffend nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis in Höhe von 174.000,00 EUR, vgl. §§ 112 S. 1, 47 GNotKG (Beschluss der Kammer vom 28.07.2015 - 25 T 74/15, in: juris). - OLG Düsseldorf, 22.03.2007 - 10 W 132/06
"Bestandskraft" der notariellen Kostenrechnung bei Beanstandungen des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 25 T 655/15
Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien eine derartige Differenzierung der Kosten haben vornehmen wollen, gibt es nicht (vgl. zur KostO: OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 708; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 671). - OLG Düsseldorf, 03.05.2007 - 10 W 109/06
Kostentragung hinsichtlich der durch Einholung von Löschungsunterlagen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 04.02.2016 - 25 T 655/15
Anhaltspunkte dafür, dass die Parteien eine derartige Differenzierung der Kosten haben vornehmen wollen, gibt es nicht (vgl. zur KostO: OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 708; OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 671).