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   LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16   

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https://dejure.org/2017,24175
LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16 (https://dejure.org/2017,24175)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.07.2017 - 4b O 9/16 (https://dejure.org/2017,24175)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Juli 2017 - 4b O 9/16 (https://dejure.org/2017,24175)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Ethical Coffee setzt sich im Kaffeekapsel-Streit durch

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.10.2014 - X ZR 35/11

    Zugriffsrechte - Patentnichtigkeitssache: Auslegung des Patentanspruchs für ein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
    Der auf Klägerseite vorgenommene Parteiwechsel ist als subjektive Klageänderung zu behandeln (vgl. BGH, GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte; GRUR 1996, 865 - Parteiwechsel) und als solche zulässig.

    Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte).

    Soweit durch den Klägerwechsel Mehrkosten entstanden sind, hat diese entsprechend § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO die Klägerin zu 1. zu tragen (vgl. BGH, GRUR 2015, 159; Becker-Eberhard, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 263 Rn. 109).

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
    Zu berücksichtigen ist indes, dass der Fachmann bestrebt ist, ein sinnvolles und wenn möglich widerspruchsfreies Gesamtverständnis der Patentansprüche und der zu ihrer Erläuterung bestimmten Beschreibung zu entwickeln (BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; vgl. auch BGH, GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine).

    Eine Auslegung des Patentanspruchs, die zur Folge hätte, dass keines der in der Patentschrift geschilderten Ausführungsbeispiele vom Gegenstand des Patents erfasst würde, kommt allerdings nur dann in Betracht, wenn andere Auslegungsmöglichkeiten, die zumindest zur Einbeziehung eines Teils der Ausführungsbeispiele führen, zwingend ausscheiden oder wenn sich aus dem Patentanspruch hinreichend deutliche Anhaltspunkte dafür entnehmen lassen, dass tatsächlich etwas beansprucht wird, das so weitgehend von der Beschreibung abweicht (BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte).

  • BGH, 28.06.1994 - X ZR 44/93

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtigkeitsklage - Kostenhaftung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
    Der auf Klägerseite vorgenommene Parteiwechsel ist als subjektive Klageänderung zu behandeln (vgl. BGH, GRUR 2015, 159 - Zugriffsrechte; GRUR 1996, 865 - Parteiwechsel) und als solche zulässig.

    Die Klageänderung ist im Sinne des § 263 ZPO sachdienlich, weil der bisherige Prozessstoff verwertbar bleibt und ein neuer Prozess vermieden werden kann (vgl. dazu BGH, GRUR 1996, 865 - Parteiwechsel; Becker-Eberhard, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 263 Rn. 32 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 28.04.2011 - 2 U 16/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Gebrauchsmusters für eine Seilzugvorrichtung mit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
    Eine Teilvernichtung ist allerdings nur dann ein Ersatz für die an sich geschuldete Totalvernichtung, wenn sie ebenso zuverlässig sicher stellt, dass die Wiederherstellung des schutzrechtsverletzenden Zustandes endgültig ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2011 - I-2 U 16/10, Seilzugvorrichtung; InstGE 7, 139 - Thermocyler; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Auflage 2017, Abschnitt D Rn. 562).
  • BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05

    Straßenbaumaschine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
    Zu berücksichtigen ist indes, dass der Fachmann bestrebt ist, ein sinnvolles und wenn möglich widerspruchsfreies Gesamtverständnis der Patentansprüche und der zu ihrer Erläuterung bestimmten Beschreibung zu entwickeln (BGH, GRUR 2015, 875 - Rotorelemente; vgl. auch BGH, GRUR 2009, 653 - Straßenbaumaschine).
  • BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00

    "P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Klägerin eine entsprechende Vernichtung auch ohne ein Wahlrecht der Beklagten hätte verlangen können (vgl. dazu BGH, GRUR 2003, 228 - P-Vermerk).
  • OLG Düsseldorf, 20.11.2008 - 2 U 82/02

    Papierpolster mit System

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
    Andere Ursachen für den Geschäftsabschluss wie beispielsweise gewachsene Kundenbeziehungen zu Abnehmern, die allgemeine Wertschätzung des verletzenden Unternehmens auf dem Markt oder ein besonders günstiger Preis müssen auszuschließen sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2008 - I-2 U 82/02; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Auflage 2017, Abschnitt D Rn. 375; vgl. auch OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2006 - 2 U 58/05

    Thermocycler II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
    Eine Teilvernichtung ist allerdings nur dann ein Ersatz für die an sich geschuldete Totalvernichtung, wenn sie ebenso zuverlässig sicher stellt, dass die Wiederherstellung des schutzrechtsverletzenden Zustandes endgültig ausgeschlossen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2011 - I-2 U 16/10, Seilzugvorrichtung; InstGE 7, 139 - Thermocyler; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Auflage 2017, Abschnitt D Rn. 562).
  • LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 4b O 430/02

    Magnetspule

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
    Andere Ursachen für den Geschäftsabschluss wie beispielsweise gewachsene Kundenbeziehungen zu Abnehmern, die allgemeine Wertschätzung des verletzenden Unternehmens auf dem Markt oder ein besonders günstiger Preis müssen auszuschließen sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2008 - I-2 U 82/02; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Auflage 2017, Abschnitt D Rn. 375; vgl. auch OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).
  • OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05

    Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.07.2017 - 4b O 9/16
    Andere Ursachen für den Geschäftsabschluss wie beispielsweise gewachsene Kundenbeziehungen zu Abnehmern, die allgemeine Wertschätzung des verletzenden Unternehmens auf dem Markt oder ein besonders günstiger Preis müssen auszuschließen sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.11.2008 - I-2 U 82/02; LG Düsseldorf, InstGE 6, 136; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 9. Auflage 2017, Abschnitt D Rn. 375; vgl. auch OLG Düsseldorf, InstGE 7, 194 - Schwerlastregal II).
  • LG Düsseldorf, 31.05.2022 - 4a O 70/20

    Zweiteiliges Zahnimplantatsystem

    Andere Ursachen für den Geschäftsabschluss wie beispielsweise gewachsene Kundenbeziehungen zu Abnehmern, die allgemeine Wertschätzung des verletzenden Unternehmens auf dem Markt oder ein besonders günstiger Preis müssen auszuschließen sein (LG Düsseldorf, Urt. v. 04.07.2017 - 4b O 9/16, GRUR-RS 2017, 119275 Rn. 59 - Harpunenartiges Verformungsmittel, m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 2.11.2008 - I-2 U 82/02).
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