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   LG Düsseldorf, 04.09.2008 - 4b O 402/06   

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https://dejure.org/2008,22830
LG Düsseldorf, 04.09.2008 - 4b O 402/06 (https://dejure.org/2008,22830)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.09.2008 - 4b O 402/06 (https://dejure.org/2008,22830)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. September 2008 - 4b O 402/06 (https://dejure.org/2008,22830)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2007 - 2 U 65/05

    Verletzung eines Patents durch Benutzung von Klimageräten die nach der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2008 - 4b O 402/06
    Er muss insoweit "nur" die unter Schutz gestellte technische Lehre derart erkannt haben, dass ihm die Nacharbeitung planmäßig, dauerhaft und nicht nur in Form von "Zufallstreffern" möglich war und er auch nicht mehr ausprobieren musste, ob er auf dem richtigen Weg war und dass er am Anmelde- ( / Prioritäts-) tag die Erfindung bereits im Inland in Benutzung genommen oder zumindest die dafür erforderlichen Veranstaltungen getroffen hat (OLG Düsseldorf, Urt. vom 11.01.2007, 2 U 65/05 - Klimagerät).

    In solchen Fällen treten die einer Zeugenaussage in aller Regel anhaftenden und insbesondere durch das nachlassende Erinnerungsvermögen der Zeugen verursachten Unsicherheiten umso weiter zurück, je mehr objektive Anhaltspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen(OLG Düsseldorf, Urt. vom 11.01.2007, 2 U 65/05 - Klimagerät).

  • LG Düsseldorf, 04.09.2008 - 4b O 127/07

    Desmopressin II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 04.09.2008 - 4b O 402/06
    Zu einem nicht näher bezeichneten Zeitpunkt hat die Beklagte zu 1. den Vertrieb eingestellt, der nunmehr durch die Beklagte des von dem hiesigen Verfahren abgetrennten Verfahrens (Az.: 4b O 127/07), die Firma X Arzneimittel GmbH, ausgeführt wird.
  • OLG Düsseldorf, 14.03.2018 - 15 U 49/16

    Schutzumfang einer vorbenutzten Ausführungsform

    Es kommt hingegen für die Entstehung des Vorbenutzungsrechts nicht darauf an, ob er um die Patentfähigkeit der Erfindung weiß (LG Düsseldorf, InstGE 10, 17).

    Es muss der feste und endgültige Entschluss gefasst sein, die Erfindung gewerblich zu nutzen, und es müssen Vorkehrungen getroffen sein, welche die alsbaldige Umsetzung dieses Entschlusses in die Tat jedenfalls vorbereiten (LG Düsseldorf, InstGE 10, 17).

  • LG Düsseldorf, 04.09.2008 - 4b O 127/07
    Die Kammer hat die Akten des Verfahrens 4b O 402/06 zu Beweiszwecken beigezogen und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht.

    Hiervon ist nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme in dem Verfahren 4b O 402/06 auszugehen.

    Sowohl die Zeugin Dr. Danninger, wie auch der Zeuge Dr. Hantich haben die von ihnen getätigten Aussagen jeweils in Übereinstimmung mit den von ihnen überreichten Dokumenten gemacht, die sie - der gerichtlichen Auflage entsprechend - in Vorbereitung des Termins gesichtet und mitgeführt haben (vgl. Az. 4b O 402/06, Beschl. der Kammer vom 19.07.2007, Bl. 137 d.A.).

  • LG Düsseldorf, 18.09.2018 - 4c O 7/18

    Wärmetauscher-Reinigung

    Es kommt hingegen für die Entstehung des Vorbenutzungsrechts nicht darauf an, ob er um die Patentfähigkeit der Erfindung weiß (LG Düsseldorf, InstGE 10, 17).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 175/10

    Filmträger II

    Zum anderen bedeutet es für den objektiven Besitzstand des Händlers oder Importeurs keinen Unterschied, ob er sich im Erfindungsbesitz befindet und ob sein Lieferant eine Benutzungshandlung im Inland vorgenommen hat oder ob keine seiner Handlungen einen Inlandsbezug aufweist (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 10, 17 ff., Urt. v. 04.09.2008, Az. 4b O 402/06; so auch Kraßer, Patentrecht, 6. Auflage, S. 823; Eichmann, GRUR 1993, 73, 80).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2012 - 4a O 113/10

    Filmträger

    Zum anderen bedeutet es für den objektiven Besitzstand des Händlers oder Importeurs keinen Unterschied, ob er sich im Erfindungsbesitz befindet und ob sein Lieferant eine Benutzungshandlung im Inland vorgenommen hat oder ob keine seiner Handlungen einen Inlandsbezug aufweist (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 10, 17 ff., Urt. v. 04.09.2008, Az. 4b O 402/06; so auch Kraßer, Patentrecht, 6. Auflage, S. 823; Eichmann, GRUR 1993, 73, 80).
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