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LG Düsseldorf, 05.01.2015 - 25 T 724/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermessensentscheidung des Haftrichters bzgl. der Beteiligung von Angehörigen und Vertrauenspersonen am Verfahren
- Informationsverbund Asyl und Migration
FamFG § 418 Abs. 3 Nr. 2, FamFG § 418
Abschiebungshaft, Vertrauensperson, Vertrauensverhältnis, Verfahrensbeistand - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 30.06.2014 - 152 A XIV 13/14
- LG Düsseldorf, 05.01.2015 - 25 T 724/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.06.2010 - V ZB 127/10
Rechtsbeschwerde im Freiheitsentziehungsverfahren: Rechtswidrigkeit einer …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.01.2015 - 25 T 724/14
Die Beteiligung von Angehörigen und Vertrauenspersonen steht nach § 418 Abs. 3 FamFG im Ermessen des Haftrichters (BGH, Beschluss vom 17.06.2010 - V ZB 127/10, in juris (= NVwZ 2010, 1318)).
- BGH, 19.05.2020 - XIII ZB 82/19
Freiheitsentziehungsverfahren: Person des Vertrauens; Antragsberechtigung der …
- LG Cottbus, 31.03.2020 - 7 T 79/20
Erfolgloser Antrag auf Hinzuziehung einer Person des Vertrauens in einem …
Es ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber mit § 418 Abs. 3 Nr. 2 FamFG die Beteiligung von quasiprofessionellen Rechtsberatern, neben oder anstelle von Rechtsanwälten als Verfahrensbevollmächtigte, ermöglichen und den Kreis der zu beteiligenden Personen ausufern lassen wollte (…LG Kleve, a. a. O.;… Haußleiter/Heidelbach, a. a. O. MüKoFamFG/Wendtland, a. a. O.; anders LG Düsseldorf, Beschluss vom 05.01.2015, Az.: 25 T 724/14, zitiert nach beck-online, das in der Vertrauensperson offenbar einen Ersatz für einen Verfahrensbeistand, gemeint ist wohl ein Verfahrensbevollmächtigter, sieht, was jedoch, soweit ersichtlich, eine Einzelfallentscheidung ist, deren Hintergrund der Kammer nicht bekannt ist, und was seitens der Kammer gerade nicht als Wille des Gesetzgebers erkannt werden kann).