Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 05.02.2014 - 12 O 336/12 U. |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Ausschlusses von Rechtsschutzversicherungsleistungen bei Streitigkeiten mit Kapitalanlagegeschäften durch AGB-Klauseln
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausschluss von Rechtsschutzversicherungsleistungen bei Streitigkeiten mit Kapitalanlagegeschäften wirksam
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ausschluss von Rechtsschutzversicherungsleistungen bei Streitigkeiten mit Kapitalanlagegeschäften wirksam
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 05.02.2014 - 12 O 336/12 U.
- OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 78/14
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.05.2013 - IV ZR 84/12
BGH erklärt zwei Ausschlussklauseln in der Rechtsschutzversicherung für unwirksam
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2014 - 12 O 336/12
Hinsichtlich der Verwendung juristischer Fachtermini in Versicherungsbedingungen ist zudem zu berücksichtigen, dass Fachbegriffe, die keine fest umrissenen Begriffe der Rechtssprache sind, als objektive Verständnisvorgabe für die Auslegung von Versicherungsbedingungen nach dem Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ausscheiden (BGH NJW 2013, 2739 Rz. 21).Die Verwendung des Begriffs "Kapitalanlagegeschäfts" im Rahmen der streitgegenständlichen Ausschlussklausel, die für Kapitalanlagegeschäfte "aller Art" gilt, ist schließlich auch nicht vergleichbar mit der Formulierung, die der vorstehend zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2013, 2739) zugrunde lag.
- BGH, 11.12.2003 - III ZR 118/03
Formularmäßige Begrenzung der Haftung der bei dem Vertrieb von Anteilen an einem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2014 - 12 O 336/12
Zwar kann sich das nach § 305c Abs. 1 BGB erforderliche Überraschungsmoment auch aus der systematischen und ggf. "versteckten" Position der Klausel (…vgl. BGH NJW 2010, 3152, Rz. 27) sowie aus ihrem Zuschnitt (BGH NJW-RR 2004, 780, Rz. 20 m.w.N.) ergeben. - BGH, 11.07.2012 - IV ZR 164/11
Zu Schadensersatz- und Erfüllungsansprüchen gegen den englischen …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2014 - 12 O 336/12
Unerheblich ist in diesem Zusammenhang auch die Bezugnahme der Beklagten auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Beratungspflichten in Bezug auf Kapitallebensversicherungen (u.a. BGH NJW 2012, 3647). - BGH, 21.07.2010 - XII ZR 189/08
Geschäftsraummietvertrag: Vorliegen eines anfänglichen Mangels der Mietsache, …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.02.2014 - 12 O 336/12
Zwar kann sich das nach § 305c Abs. 1 BGB erforderliche Überraschungsmoment auch aus der systematischen und ggf. "versteckten" Position der Klausel (vgl. BGH NJW 2010, 3152, Rz. 27) sowie aus ihrem Zuschnitt (…BGH NJW-RR 2004, 780, Rz. 20 m.w.N.) ergeben.
- OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 6 U 78/14
Formularmäßiger Ausschluss der Eintrittspflicht eines Rechtsschutzversicherers …
Die Berufung des Klägers gegen das am 05. Februar 2014 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf (12 O 336/12) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.Der Kläger beantragt (sinngemäß), die Beklagte unter Abänderung des am 05. Februar 2014 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 336/12) zu verurteilen, 1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes, ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, der Ordnungshaft, zu unterlassen, die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Bestimmungen in Bezug auf Rechtsschutzversicherungsverträge zu verwenden oder sich auf sie zu berufen, sofern nicht der Vertrag mit einer Person abgeschlossen wird, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer):.
- LG Kiel, 05.08.2016 - 1 S 257/15
Risikoausschluss für Kapitalanlagegeschäfte in der Rechtsschutzversicherung
Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Rechtsschutzversicherung über den Risikoausschluss für Kapitalanlagegeschäfte aller Art ist weder nach § 307 Abs. 1 S. 2 BGB noch nach § 305c Abs. 1 BGB unwirksam sei (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2014, I-6 U 78/14, juris, ebenso das vorgegangene Urteil des LG Düsseldorf, r+s 2014, 235, die Entscheidungen wurden positiv besprochen von Grams, FD-VersR 2014, 356825, Günther, FD-VersR 2015, 366032 und Bauer, VersR 2013, 661, 663; vgl. zudem die zahlreichen von der Beklagtenseite vorgelegten Urteile;… Bedenken angesichts der Weite und Unbestimmtheit des Begriffs äußern Schmidt, in: BeckOK BGB/H. BGB, Stand: 01.05.2016, § 307 Rn. 140, beck-online und Obarowski, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, Rn. 333, beide sprechen aber nicht konkret von einer Unwirksamkeit der Klausel). - LG Paderborn, 21.01.2015 - 5 S 49/14
Deckung der Kosten des beabsichtigten Rechtsstreits gegen eine Lebensversicherung …
Zwar kann sich das Überraschungsmoment im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB auch aus der systematischen und ggfs. "versteckten" Position der Klausel ergeben sowie aus ihrem Zuschnitt (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 05.02.2014 - Az.: 12 O 336/12 - zitiert nach juris - mwN).