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   LG Düsseldorf, 05.09.2018 - 12 O 204/17   

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https://dejure.org/2018,37602
LG Düsseldorf, 05.09.2018 - 12 O 204/17 (https://dejure.org/2018,37602)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.09.2018 - 12 O 204/17 (https://dejure.org/2018,37602)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. September 2018 - 12 O 204/17 (https://dejure.org/2018,37602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • online-und-recht.de

    Bei Werbung mit Garantien muss näherer Inhalt angegeben werden

  • kanzlei.biz

    Anpreisung einer Garantie ohne Angabe der Garantiebedingung in direkter Nähe unzulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Zu den Anforderungen an die Auffindbarkeit und Deutlichkeit von Garantiebedingungen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit Garantiebedingungen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Garantiewerbung: Wenn einschränkende Garantiebedingungen nicht im Blickfang sind

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2019, 282
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 218/03

    Sammelmitgliedschaft V

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.09.2018 - 12 O 204/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen lediglich Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichen Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten sein, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung).

    Dies kann auch bei einer geringen Zahl entsprechend tätiger Mitglieder anzunehmen sein (BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V).

  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.09.2018 - 12 O 204/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen lediglich Unternehmen aus dem Kreis der Mitbewerber auf dem relevanten Markt nach Anzahl und/oder Größe, Marktbedeutung oder wirtschaftlichen Gewicht in der Weise repräsentativ vertreten sein, dass ein missbräuchliches Vorgehen des Verbandes ausgeschlossen werden kann (vgl. BGH GRUR 2007, 610 Rn. 18 - Sammelmitgliedschaft V; BGH GRUR 2007, 809 Rn. 15 - Krankenhauswerbung).

    Es ist nicht erforderlich, dass die Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ sind (BGH GRUR 2007, 809 Rn. 10 - Krankenhauswerbung; BGH GRUR 2009, 692 Rn. 12 - Sammelmitgliedschaft VI).

  • BGH, 23.10.2008 - I ZR 197/06

    Sammelmitgliedschaft VI

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.09.2018 - 12 O 204/17
    Es ist nicht erforderlich, dass die Verbandsmitglieder nach ihrer Zahl und ihrem wirtschaftlichen Gewicht im Verhältnis zu allen anderen auf dem Markt tätigen Unternehmen repräsentativ sind (BGH GRUR 2007, 809 Rn. 10 - Krankenhauswerbung; BGH GRUR 2009, 692 Rn. 12 - Sammelmitgliedschaft VI).

    Es reicht aus, wenn sich im Wege des Freibeweises feststellen lässt, dass es dem Verband nach der Struktur der Mitglieder um die ernsthafte kollektive Wahrnehmung der Mitgliederinteressen geht (BGH GRUR 2009, 692 Rn. 12 - Sammelmitgliedschaft VI).

  • BGH, 18.04.2013 - I ZR 180/12

    Brandneu von der IFA

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.09.2018 - 12 O 204/17
    Die Pflicht zur Information über die Identität des Unternehmers im Sinne von § 5a Abs. 3 Nr. 2 UWG erfordert auch die Angabe der Rechtsform des werbenden Unternehmens (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - I ZR 180/12 -, Rn. 11, juris - "Brandneu von der IFA").

    Insbesondere die letztgenannten Umstände können auch von der Rechtsform des Unternehmens abhängen (BGH, Urteil vom 18. April 2013 - I ZR 180/12 -, Rn. 13, juris - "Brandneu von der IFA").

  • BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89

    Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.09.2018 - 12 O 204/17
    Das setzt voraus, dass eine Fundstelle für den Test angegeben wird und diese aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar ist (BGH GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe; BGH GRUR 2010, 248, Rn. 30 f. - Kamerakauf im Internet).
  • BGH, 02.05.1985 - I ZR 200/83

    Veralteter Test

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.09.2018 - 12 O 204/17
    Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Werbung mit einem veralteten Testergebnis nicht als irreführend anzusehen, wenn der Zeitpunkt der Testveröffentlichung erkennbar gemacht wird und die angebotenen Waren den seinerzeit geprüften gleich sind, technisch nicht durch neuere Entwicklungen überholt sind und für solche Waren keine neueren Prüfungsergebnisse vorliegen (BGH, Urteil vom 02.05.1985 - I ZR 200/83 = GRUR 1985, 932 - "Veralteter Test").
  • BGH, 16.07.2009 - I ZR 50/07

    Kamerakauf im Internet

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.09.2018 - 12 O 204/17
    Das setzt voraus, dass eine Fundstelle für den Test angegeben wird und diese aufgrund der Gestaltung der Werbung leicht auffindbar ist (BGH GRUR 1991, 679 - Fundstellenangabe; BGH GRUR 2010, 248, Rn. 30 f. - Kamerakauf im Internet).
  • EuGH, 12.05.2011 - C-122/10

    Ving Sverige

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.09.2018 - 12 O 204/17
    Nicht erforderlich ist, dass die kommerzielle Kommunikation auch eine tatsächliche Möglichkeit bieten muss, das Produkt zu kaufen (vgl. EuGH, Urteil vom 12.05.2011, C-122/10, juris).
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