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   LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 13 O 251/09   

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https://dejure.org/2009,35843
LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 13 O 251/09 (https://dejure.org/2009,35843)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.10.2009 - 13 O 251/09 (https://dejure.org/2009,35843)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - 13 O 251/09 (https://dejure.org/2009,35843)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kommanditist eines Immobilienfonds hat Anspruch auf Auskunftserteilung über Namen und Adressen seiner Mitgesellschafter bei einer den §§ 118 Abs. 2 HGB, 716 Abs. 1 BGB entsprechenden Regelung im Gesellschaftsvertrag; Anspruch eines Kommanditisten eines Immobilienfonds auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 13 O 251/09
    Sinn und Zweck des § 43 b BRAO besteht darin, einerseits die Werbung auf solche für das Publikum nachvollziehbare und nützliche, rein sachbezogene Maßnahmen zu beschränken, andererseits dem Anwalt die Möglichkeit einzuräumen, in dem gezogenen Rahmen zur Förderung eigener Erwerbstätigkeit sich nach außen zu wenden (BGH, Urteil vom 1.3.2001, Az. I ZR 300/98).
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.10.2009 - 13 O 251/09
    Denn Werbung ist ein Verhalten, das darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, Leistungen desjenigen in Anspruch zu nehmen, für den geworben wird (BGH, NJW 1992, 45).
  • LG Düsseldorf, 07.01.2011 - 1 O 51/10

    Anspruch auf Auskunft über die Namen und Adressen der Mitgesellschafter einer KG

    Demgemäß unterliegt der Kläger nur in geringem Umfang und waren die Kosten daher insgesamt der Beklagten aufzuerlegen (vgl. auch LG Düsseldorf, 13 O 251/09, Urteil vom 05.10.2009).
  • LG Düsseldorf, 07.06.2011 - 10 O 88/10

    Anspruch auf Auskunft bezüglich der Namen und Anschriften von Mitgesellschaftern

    Es besteht auch kein Anlass, von den genannten Grundsätzen in Bezug auf die Treugeber abzuweichen (vgl. LG Düsseldorf, 13 O 251/09, Urteil vom 05.10.2009).
  • LG Düsseldorf, 03.06.2011 - 40 O 107/10

    Anspruch eines Anlegers auf Auskunft über Gesellschafter und Treugeber

    Auch wenn deren Namen und ihr Wohnort bei Beitritt aus dem Handelsregister hervorgehen, stellt der Anspruch auf Name und Adresse eine Einheit dar (vgl. LG Düsseldorf - 13 O 251/09 - vom Kläger vorgelegt als Anlage K 11 im Anlagenband Kläger), da ohne Kenntnis der aktuellen Anschriften die Teilhaberechte nicht gewahrt werden können.
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