Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Patentverletzung der Bezeichnung "Dentallegierung mit hohem Silbergehalt" als Klagepatent durch Angebot und Vertrieb
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Dentallegierung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lto.de (Kurzinformation)
Patent für Dentallegierungen verteidigt
Sonstiges
- heuking.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Wegold Dentallegierungen
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (12)
- BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13
Regelmäßig kann die durch die Rechtsverletzung begründete Wiederholungsgefahr in solchen Fällen nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - das heißt durch eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung (vgl. BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II) - ausgeräumt werden. - BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03
Drehzahlermittlung
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13
Verletzer ist zunächst, wer die patentierte Erfindung in eigener Person im Sinne des § 9 PatG unmittelbar benutzt oder wer als Teilnehmer im Sinne des § 830 Abs. 2 BGB eine fremde unmittelbare Benutzung im Sinne des § 9 PatG ermöglicht oder fördert (BGH, GRUR 2004, 845 - Drehzahlermittlung). - BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05
Clone-CD
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13
An die Ausräumung der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH, GRUR 2008, 996, 999 - Clone-CD; BGH, BGH, GRUR 2010, 754 - Golly Telly).
- OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13
Nach § 199 BGB beginnt die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss desjenigen Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, also fällig geworden ist und der Gläubiger von den Umständen, die seinen Anspruch begründen und die Person des Schuldners positive Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit kennen musste (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2007, I-2 U 22/06 Rz. 94 ff). - BGH, 14.01.1999 - I ZR 203/96
Güllepumpen - Unbillige Behinderung; wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13
Anders als bei Unterlassungsansprüchen beginnt der Lauf der Verjährung bei vergangenheitsbezogenen Ansprüchen wie dem Schadensersatz mit dem jeweils - aufgespalteten - Teilakt der Dauerhandlung, mithin tagesbezogen (vgl. BGH, GRUR 1999, 751, 744 - Güllepumpen;… Rinken, in: Fitzner/Lutz/Bodewig, PatG, 4. Aufl., § 141 Rz. 19). - BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04
Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13
Neben einem sogenannten Zeitmoment bedarf es mithin stets des Vorliegens eines sogenannten Umstandsmoments (BGH NJW-RR 2006, 235; BGH GRUR 2001, 323, 325 ff. - Temperaturwächter m. w. Nachw.). - BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98
Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13
Neben einem sogenannten Zeitmoment bedarf es mithin stets des Vorliegens eines sogenannten Umstandsmoments (BGH NJW-RR 2006, 235; BGH GRUR 2001, 323, 325 ff. - Temperaturwächter m. w. Nachw.). - BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93
Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13
Regelmäßig kann die durch die Rechtsverletzung begründete Wiederholungsgefahr in solchen Fällen nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung - das heißt durch eine uneingeschränkte, bedingungslose und unwiderrufliche Unterwerfungserklärung unter Übernahme einer angemessenen Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung (vgl. BGH, GRUR 1996, 290, 291 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I; BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II) - ausgeräumt werden. - BGH, 27.02.2003 - I ZR 25/01
Geimeinützige Wohnungsgesellschaft
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13
Solange die Störung andauert, kann der Lauf der Verjährung nicht in Gang gesetzt werden (BGH, GRUR 2003, 448, 450 - Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft;… Rinken, in: Fitzner/Lutz/Bodewig, PatG, 4. Aufl., § 141 Rz. 19). - BGH, 16.09.2003 - X ZR 179/02
"Kupplung für optische Geräte"; Begriff des Anbietens
Auszug aus LG Düsseldorf, 05.11.2013 - 4a O 8/13
Die tatsächliche Vermutung ist erst dann widerlegt, wenn von dem Verletzer dargelegt und bewiesen ist, dass Umstände vorliegen, die die zuverlässige Prognose zulassen, dass jede Wahrscheinlichkeit für eine Wiederholung der Verletzungshandlung beseitigt ist (BGH, GRUR 2003, 1031, 1033 - Kupplung für optische Geräte). - BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06
Zulässigkeit der Internet-Videorecorder
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07
Golly Telly
- LG Düsseldorf, 28.07.2016 - 4a O 73/15
Autoantikörpernachweisvorrichtung
Insbesondere sind Auskünfte, die die Klägerin nach Ziff. I. 2. lit. a) - d) des Tenors begehrt, auch für die Bezifferung des Restschadensersatzanspruchs erforderlich (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 05.11.2013, Az.: 4a O 8/13, Rn. 71, zitiert nach juris).