Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzbegehren für die Lieferung einer patentverletzenden Vorrichtung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Schneidemaschine 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
- OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 24.07.2012 - X ZR 51/11
Flaschenträger
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Von dem ermittelten Gewinn ist als Verletzergewinn nur dasjenige herauszugeben, was auf der Rechtsverletzung beruht (vgl. BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger), also hier auf der patentverletzenden Gestaltung der angegriffenen Ausführungsform.Damit haben solche (erst später verfügbaren) Alternativprodukte bei der Bestimmung des Verletzergewinn (-anteils) außer Betracht zu bleiben (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger).
Die Ermittlung des Abstands der geschützten Erfindung zum Stand der Technik erlaubt Rückschlüsse, in welchem Maß die Nachfrage nach der angegriffenen Ausführungsform (patentgemäßes Produkt) auf die Eigenschaften zurückzuführen ist, welche auf dessen patentgemäßer Gestaltung beruhen (BGH, GRUR 2012, 1226, 1229 - Flaschenträger).
Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015 - I-15 U 34/14 - S. 58 - Funkarmbanduhren; Kammer…, Urteil vom 29.9.2015 - 4a O 49/14 - Rn. 74 bei Juris).
Denn letztlich dienen alle Berechnungsmethoden der Bemessung desselben Schadens (BGH, GRUR 2012, 1226, 1230 Rn. [39] - Flaschenträger; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2005 - I-2 U 39/03 - Rn.113 bei Juris = InstGE 5, 251 - Lifter).
- OLG Düsseldorf, 02.06.2005 - 2 U 39/03
Patentrechtlicher Schadensersatzanspruch in Form der Herausgabe des …
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015 - I-15 U 34/14 - S. 58 - Funkarmbanduhren; Kammer…, Urteil vom 29.9.2015 - 4a O 49/14 - Rn. 74 bei Juris).Denn letztlich dienen alle Berechnungsmethoden der Bemessung desselben Schadens (…BGH, GRUR 2012, 1226, 1230 Rn. [39] - Flaschenträger; OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.06.2005 - I-2 U 39/03 - Rn.113 bei Juris = InstGE 5, 251 - Lifter).
- LG Düsseldorf, 29.09.2015 - 4a O 49/14
Vakuumtransportsystem für Abwasser
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015 - I-15 U 34/14 - S. 58 - Funkarmbanduhren; Kammer, Urteil vom 29.9.2015 - 4a O 49/14 - Rn. 74 bei Juris).Bereits aus der Tatsache der Verwendung der technischen Lehre des Klageschutzrechts durch den Verletzer kann geschlossen werden, dass diese jedenfalls mitprägend für den Verletzungsgegenstand ist, weil der Verletzer andernfalls nicht zu dieser Art der Ausgestaltung hätte greifen müssen (vgl. Kammer, Urteil vom 29.09.2015 - 4a O 49/14 - Rn. 75 bei Juris).
- OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - 15 U 34/14
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Funkuhr mit in das Gehäuse …
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Es ist Sache des Schutzrechtsinhabers, dazu vorzutragen, inwieweit der Verletzergewinn auf der Schutzrechtsverletzung beruht (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015 - I-15 U 34/14 - S. 58 - Funkarmbanduhren).Der erforderliche ursächliche Zusammenhang zwischen der Schutzrechtsverletzung und dem erzielten Gewinn ist nicht im Sinne adäquater Kausalität zu verstehen, sondern es ist wertend zu bestimmen, ob und in welchem Umfang der erzielte Gewinn auf mit dem verletzten Schutzrecht zusammenhängenden Eigenschaften des veräußerten Gegenstandes oder anderen Faktoren beruht (BGH, GRUR 2012, 1226 - Flaschenträger; OLG Düsseldorf, InstGE 5, 251 - Lifter; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015 - I-15 U 34/14 - S. 58 - Funkarmbanduhren; Kammer…, Urteil vom 29.9.2015 - 4a O 49/14 - Rn. 74 bei Juris).
- BGH, 21.09.2006 - I ZR 6/04
Steckverbindergehäuse
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Die Höhe des herauszugebenden Verletzergewinns ist daher gemäß § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls (BGH, GRUR 2007, 431 - Steckverbindergehäuse) nach freier Überzeugung zu schätzen. - BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06
Tripp-Trapp-Stuhl
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Es ist Sache des Schutzrechtsinhabers, dazu vorzutragen, inwieweit der Verletzergewinn auf der Schutzrechtsverletzung beruht (BGH, GRUR 2009, 856 - Tripp-Trapp-Stuhl; OLG Düsseldorf, InstGE 13, 199 - Schräg-Raffstore; OLG Düsseldorf, Urteil vom 03.06.2015 - I-15 U 34/14 - S. 58 - Funkarmbanduhren). - LG Düsseldorf, 26.07.2012 - 4a O 11/11
Laserschneidanlage
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom 26.07.2012 (Az. 4a O 11/11; vorgelegt in Anlage LR1; nachfolgend kurz: das Urteil) verurteilte die Kammer die Beklagte wegen Verletzung von Anspruch 20 des Klagepatents durch Angebot und Vertrieb (S. 34 letzter Abs. Anlage LR1) von Laserschneideanlagen zum Ausschneiden einer vordefinierten Form in einem bahnförmigen Material mit der Bezeichnung "B" (nachfolgend: angegriffene Ausführungsform; vgl. S. 9/10 Anlage LR1) und stellte fest, dass die Beklagte der Klägerin den hierdurch entstandenen Schaden ersetzen muss (Ziff. II. des Tenors des Urteils, Anlage LR1). - OLG Düsseldorf, 15.02.2007 - 2 U 71/05
Berechnung des Verletzergewinns bei Veräußerung patentverletzender Gegenstände …
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Macht sich der Gläubiger die Auskünfte des Schuldners für seine Schadensberechnung aber teilweise nicht zu Eigen, sondern legt er hiervon abweichende Tatsachen zugrunde, hat er (der Gläubiger) diese darzulegen und notfalls zu beweisen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.02.2007 - I-2 U 71/05 - Rn. 51 bei Juris = InstGE 7, 194 = Schwerlastregal II;… Kühnen, a.a.O., Kap. I. Rn. 144). - BGH, 26.03.1992 - VII ZR 180/91
Darlegungslast bei werkvertraglicher Festpreisvereinbarung
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Vor diesem Hintergrund der erfolgten Substantiierung der Provisionskosten durch die Beklagte kann dahingestellt bleiben, ob diese insoweit eine sekundäre Darlegungslast trifft (vgl. BGH, NJW-RR 1992, 848;… BeckOK ZPO/von Selle, 27. Ed. 01.12.2017, § 138 Rn. 16.1) oder ob die Klägerin aufgrund des Zwangsmittelverfahrens schon ausreichende Möglichkeiten hatte, sich die nötigen Kenntnisse zu verschaffen. - BGH, 30.09.2014 - X ZR 158/12
Anforderungen an das Beruhen eines Patents auf erfinderischer Tätigkeit
Auszug aus LG Düsseldorf, 06.03.2018 - 4a O 65/16
Eine Nichtigkeitsklage gegen das Klagepatent wies der Bundesgerichtshof zurück (Az. X ZR 158/12), woraufhin die Beklagte die Berufung gegen das Urteil der Kammer zurücknahm.
- OLG Düsseldorf, 11.04.2019 - 15 U 33/18
Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zum Ausschneiden …
Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 06.03.2018, Az. 4a O 65/16, werden zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, 1. das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 06.03.2018, Az. 4a O 65/16, abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an sie 500.509,08 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozent ab dem 15.02.2015 sowie weitere 4.391,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 15.07.2016 zu zahlen;.
Die Beklagte beantragt, 1. das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 06.03.2018, Az. 4a O 65/16, abzuändern und die Klage abzuweisen, soweit sie verurteilt worden ist, an die Klägerin mehr als 100.101,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, höchstens jedoch 5 Prozent, ab dem 15.02.2015 sowie mehr als weitere 1.973,90 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 15.07.2016 zu zahlen;.