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   LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11   

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https://dejure.org/2014,64623
LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11 (https://dejure.org/2014,64623)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2014 - 5 O 431/11 (https://dejure.org/2014,64623)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 5 O 431/11 (https://dejure.org/2014,64623)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters über das Vermögen der F GmbH & Co. KG einen gesellschaftsrechtlichen auf Rückerstattung aufgrund einer angeblichen steuerrechtlich bedingten Vermögensverschiebung von Insolvenzmasse

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.01.1995 - II ZR 42/94

    Anspruch der Gesellschaft auf Abführung erstatteter Körperschaftssteuer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
    Zivilrechtlich sei dieser im Verhältnis zwischen den Gesellschaftern und der Gesellschaft als Leistung einer Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld des Gesellschafters zu werten, so dass die einbehaltene und abgeführte Kapitalertragsteuer als Einnahme der Personenhandelsgesellschaft und als Entnahme ihres Gesellschafters behandelt werden könne (BGH, Urteil vom 30.1.1995, II ZR 42/94 eingestellt in juris).

    Damit kann sich allein nach gesellschaftsrechtlichen Kriterien bestimmen, ob und in welchem Umfang die Beklagte berechtigt sein konnte, aus der Insolvenzmasse einen wirtschaftlichen Vorteil zu erlangen (vergleiche BGH, Urteil vom 30.1.1995, a. a. O.).

    Hintergrund des Quellenabzuges ist vielmehr eine Abkürzung des Zahlungsbeleges aus steuerpräventiven Gründen (vergleiche BGH, Urteil vom 30.1.1995, a. a. O.).

  • BGH, 16.04.2013 - II ZR 118/11

    Kommanditgesellschaft: Anspruch der Gesellschaft gegen ihren Kommanditisten auf

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
    Die Kammer folgt insoweit den in der Entscheidung des OLG Dresden (Beschluss vom 29.11.2004, 2 U #####/####, insgesamt offen gelassen in BGH, Urteil vom 16.4.3013, II ZR 118/11, beide eingestellt in juris) niedergelegten Grundsätzen.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 16.4.2013, II ZR 118/11, eingestellt in juris) entsteht der Erstattungsanspruch bereits mit der Abführung der Zinsabschläge.

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
    Darüber hinaus wird selbst im Bereich der Schadensersatzansprüche die Erhebung einer Feststellungsklage vor Fälligkeit des Anspruchs nicht für zwingend erforderlich gehalten (BGH, Urteil vom 2.7.1992, IX ZR 268/91).
  • BGH, 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90

    Verjährung einer Heizkostennachforderung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
    Insoweit wird eine Verhinderung der beliebigen Hinauszögerung des Verjährungsbeginn bezweckt, weil die häufig nicht absehbare Entwicklung des Schadens zu einer Verzögerung des Verjährungsbeginns im Interesse des Schuldners führen könnte (BGH, Beschluss vom 19.12.1990, VIII ARZ 5/90).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 181/06

    Pflichten des Kommanditisten in der Krise der Gesellschaft; Anforderungen an die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
    Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht besteht auch während der Abwicklung fort, mithin auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, allerdings unter Berücksichtigung des nunmehrigen Abwicklungs- statt Erwerbszwecks der Gesellschaft (vgl. BGH Urteil vom 11.1.1971, II ZR 143/68; Urteil vom 2.7.2007, II ZR 181/06, beide eingestellt in juris; Baumbach/Haupt, § 109, Rn. 24; von Gerkan/Haas, in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 3. Aufl. 2008, § 109 Rn. 12).
  • BFH, 15.03.1995 - I R 82/93

    Zinserträge - Konkursmasse

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
    Ein unmittelbarer Erstattungsanspruch des Insolvenzverwalters gegenüber der Finanzverwaltung ist ebenfalls nicht gerechtfertigt, weil die Einbehaltung der Abzugsbeträge nicht gegen insolvenzrechtliche Vorschriften verstößt und deren Einbehaltung auch nicht ohne rechtlichen Grund erfolgt ist (BFH, Urteil vom 15.3.1995, I R 82/93 eingestellt in juris; vgl. auch Schöne/Ley, DB 1993, 1405; Wälzholz, DStR 2005, 1615).
  • BGH, 11.01.1971 - II ZR 143/68
    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
    Die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht besteht auch während der Abwicklung fort, mithin auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, allerdings unter Berücksichtigung des nunmehrigen Abwicklungs- statt Erwerbszwecks der Gesellschaft (vgl. BGH Urteil vom 11.1.1971, II ZR 143/68; Urteil vom 2.7.2007, II ZR 181/06, beide eingestellt in juris; Baumbach/Haupt, § 109, Rn. 24; von Gerkan/Haas, in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 3. Aufl. 2008, § 109 Rn. 12).
  • BGH, 05.12.2005 - II ZR 13/04

    Erhöhung des Stammkapitals der Komplementär-GmbH zur Erhöhung der für die

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
    Sie verpflichtete Gesellschafter einerseits zur Förderung des Gesellschaftszwecks, andererseits zur Rücksichtnahme auf die Belange der Mitgesellschafter (BGH, Urteil vom 5.12.2005, II ZR 13/04, eingestellt in juris).
  • BFH, 09.11.1994 - I R 5/94

    1. Gläubiger der von einer KG bezogenen Kapitalerträge sind die Mitunternehmer (§

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
    Der BFH hat in einer Entscheidung aus dem Jahr 1994 die Möglichkeit der Erteilung einer Nichtveranlagungsbescheinigung an den Konkursverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen einer KG ausgeschlossen (Urteil vom 9.11.1994, I R 5/94 eingestellt in juris), da nicht die Gesellschaft hinsichtlich der Kapitalerträge einkommensteuerpflichtig sei, sondern die Gesellschafter.
  • OLG Dresden, 29.11.2004 - 2 U 1507/04

    Pflicht eines in der Insolvenz befindlichen Gesellschafters zur Einstellung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2014 - 5 O 431/11
    Dies führt zu der problematischen Situation, dass die wirtschaftliche Belastung mit der Kapitalertragssteuer und dem Solidaritätszuschlag bei der insolventen GmbH & Co. KG eintritt, obwohl diese-bzw. ihr Insolvenzverwalter-nicht selbst in der Lage ist, eine Anrechnung bzw. Erstattung zu erreichen (Wälzholz, DStR 2005, 615).
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