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   LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18   

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LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18 (https://dejure.org/2020,28625)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.2020 - 4c O 44/18 (https://dejure.org/2020,28625)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 2020 - 4c O 44/18 (https://dejure.org/2020,28625)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (45)

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 126/14

    Schutzfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Wiederherstellung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
    Die vom EuGH für den Unterlassungs- und Rückrufanspruch explizit vorgesehenen, kartellrechtlichen Einschränkungen gelten nach allgemeiner Auffassung ebenfalls für den Vernichtungsanspruch (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13. Januar 2016, I- 15 U 65/15, Rn. 16, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040 m.w.N.).

    Stattdessen haben die beiden Parteien sich zu bemühen, zunächst durch außergerichtliche Verhandlungen einen FRAND-gemäßen Lizenzvertrag abzuschließen (OLG Düsseldorf, a.a.O. - Mobiles Kommunikationssystem; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040; Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 254 zitiert nach juris; Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17 und Urt. v. 12. Dezember 2018, 4b O 4/17).

    Aufgrund dessen sind zumindest die Angabe der Veröffentlichungsnummer des Klagepatents, die angegriffene Ausführungsform und die vorgeworfene(n) Benutzungshandlung(en) (im Sinne von §§ 9f. PatG) gegenüber dem Verletzer erforderlich (OLG Düsseldorf, a.a.O. - Mobiles Kommunikationssystem; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040; Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 365).

    Sofern zum Zeitpunkt des Angebots aufgrund der angesprochenen Einzelfallumstände das Bedürfnis von konkreteren Erläuterungen noch nicht vorliegt, kann dieses während des Prozesses entstehen, wenn einzelne materielle FRAND-Voraussetzungen substantiiert vom Verletzer bestritten werden, so dass jedenfalls dann sämtliche Berechnungsfaktoren konkret darzulegen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, I-15 U 66/15, Rn. 19, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 13. März 2016, 4a O 126/14, Rn. 254).

    Je mehr abgeschlossene Lizenzverträge mit gleichartigen Lizenzbedingungen abgeschlossen wurden, umso stärker ist die Vermutung, dass die geforderten Lizenzgebühren FRAND sind (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, 4a O 126/14 Rn. 219, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
    Stattdessen haben die beiden Parteien sich zu bemühen, zunächst durch außergerichtliche Verhandlungen einen FRAND-gemäßen Lizenzvertrag abzuschließen (OLG Düsseldorf, a.a.O. - Mobiles Kommunikationssystem; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040; Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 254 zitiert nach juris; Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17 und Urt. v. 12. Dezember 2018, 4b O 4/17).

    Bei einer ausreichenden Anzahl von Lizenzverträgen und einer so nachgewiesenen Akzeptanz am Markt (beispielsweise über den Marktanteil der zu einer bestimmten Gebührenhöhe lizenzierten Produkte), werden im Regelfall keine weiteren Angaben zur Angemessenheit der Lizenzgebührenhöhe mehr erforderlich sein (LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 311, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 11. Juli 2018, 4c O 77/17, BeckRS 2018, 25099, Rn. 137).

    Grundsätzlich muss auch die Berechnungserläuterung ebenso wie das Angebot selbst so rechtzeitig erfolgen, dass dem Verletzer eine ausreichende Reaktionszeit verbleibt (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 319, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 11. Juli 2018, 4c O 77/17, BeckRS 2018, 25099, Rn. 144).

    Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine mathematisch genaue Herleitung einer FRAND-gemäßen Lizenzgebühr nicht zu erfolgen hat, hinreichend ist die Akzeptanz der verlangten Lizenzsätze am Markt über bereits abgeschlossene Lizenzverträge darzulegen (LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 311, zitiert nach juris).

    Über das Ergebnis verschiedener, schon erfolgreicher Lizenzverträge lässt sich die FRAND-Gemäßheit einfacher belegen und sicherer feststellen, als über den Vortrag von einzelnen Faktoren, die in Lizenzvertragsverhandlungen jeweils eine näher zu bestimmende, mehr oder weniger gewichtige Rolle spielen können oder sollen (LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 311, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 17.11.2016 - 15 U 66/15

    Anforderungen an ein Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
    Sofern zum Zeitpunkt des Angebots aufgrund der angesprochenen Einzelfallumstände das Bedürfnis von konkreteren Erläuterungen noch nicht vorliegt, kann dieses während des Prozesses entstehen, wenn einzelne materielle FRAND-Voraussetzungen substantiiert vom Verletzer bestritten werden, so dass jedenfalls dann sämtliche Berechnungsfaktoren konkret darzulegen sind (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, I-15 U 66/15, Rn. 19, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 13. März 2016, 4a O 126/14, Rn. 254).

    Denn es gibt regelmäßig nicht eine bestimmte Lizenzgebührenhöhe, die FRAND ist, sondern eine Bandbreite nicht ausbeuterischer Gebühren (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, I- 15 U 66/15 - Rn. 13, zitiert nach juris).

    Die Vertragsbedingungen müssen zumutbar und dürfen nicht ausbeuterisch sein (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, I-15 U 66/15, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Zunächst erfordert die Feststellung eines fairen und angemessenen Lizenzangebots für einen Pool substantiierten Sachvortrag zur Benutzung der Patente aus dem Pool (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, I-15 U 66/15, Rn. 26, zitiert nach juris).

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17

    Unterlassungsverpflichtung bzgl. des Vertriebs von Vorrichtungen zur Dekodierung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
    Stattdessen haben die beiden Parteien sich zu bemühen, zunächst durch außergerichtliche Verhandlungen einen FRAND-gemäßen Lizenzvertrag abzuschließen (OLG Düsseldorf, a.a.O. - Mobiles Kommunikationssystem; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040; Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 254 zitiert nach juris; Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17 und Urt. v. 12. Dezember 2018, 4b O 4/17).

    Dieser Inhalt ist jedoch vor dem Hintergrund des weiteren Hinweises in der E-Mail auf die Website der HEVC Advance www.hevcadvance.com mit Informationen über den Pool und das Lizenzprogramm ausreichend (so auch LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17).

    Auch im Übrigen ist es der Kammer aus den den Vorgängerstandard H.264/AVC betreffenden Rechtsstreitigkeiten (vgl. nur LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17) bekannt, dass auch in den mehr als tausendmal abgeschlossenen Standardlizenzverträgen eine solche Anpassungsklausel nicht vorgesehen war.

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Zugang zu einem nachgeordneten Produktmarkt von der Befolgung der patentgemäßen Lehre abhängig ist (BGHZ 160, 67 = GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass, m.w.N.) oder wenn - wie hier - das Produkt erst bei Benutzung des Patents wettbewerbsfähig ist.

    Deren Zulässigkeit richtet sich insbesondere danach, ob die relative Schlechterbehandlung der betroffenen Unternehmen als wettbewerbskonformer, durch das jeweilige Angebot im Einzelfall bestimmter Interessenausgleich erscheint oder auf Willkür oder Überlegungen und Absichten beruht, die wirtschaftlich oder unternehmerisch vernünftigem Handeln fremd sind (BGHZ 160, 67 = GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass m.w.N.; BGH, NZKart 2016, 374 - NetCologne).

    Daneben ist allerdings im Auge zu behalten, dass die durch die Ungleichbehandlung betroffenen Unternehmen nicht durch die Ausübung der Macht des marktbeherrschenden Unternehmens in ihrer Wettbewerbsfähigkeit untereinander beeinträchtigt werden (BGHZ 160, 67 = GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass, m.w.N.).

  • BGH, 12.04.2016 - KZR 30/14

    NetCologne - Kartellrechtliches Diskriminierungsverbot für marktbeherrschende

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
    Eine Ungleichbehandlung ist daher zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt ist (Huttenlauch/Lübbig in Loewenheim u.a., Kartellrecht, 3. Aufl., Art. 102 AEUV, Rn. 205 mwN; vgl. zu § 19 GWB: BGH, GRUR 1996, 808 - Pay-TV-Durchleitung; NJW-RR 2011, NJW-RR 2011, 774 = WRP 2011 = GRUR-RR 2011, 224 Ls. - Entega II; zu § 20 GWB: BGH, NZKart 2016, 374 - NetCologne, mwN).

    Deren Zulässigkeit richtet sich insbesondere danach, ob die relative Schlechterbehandlung der betroffenen Unternehmen als wettbewerbskonformer, durch das jeweilige Angebot im Einzelfall bestimmter Interessenausgleich erscheint oder auf Willkür oder Überlegungen und Absichten beruht, die wirtschaftlich oder unternehmerisch vernünftigem Handeln fremd sind (BGHZ 160, 67 = GRUR 2004, 966 - Standard-Spundfass m.w.N.; BGH, NZKart 2016, 374 - NetCologne).

    Der Unterschied muss vielmehr mehr als nur unerheblich sein, um einen mit einem Unwerturteil verbundenen Missbrauch zu bejahen (BGH, NZKart 2016, 374 - NetCologne, m.w.N.).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14

    Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
    Ein Angebot des Lizenzgebers kann sich insbesondere dann als unfair/unangemessen erweisen, wenn eine Lizenzgebühr verlangt wird, die den hypothetischen Preis, der sich bei wirksamem Wettbewerb auf dem beherrschten Markt gebildet hätte, erheblich überschreitet, es sei denn, es gibt eine wirtschaftliche Rechtfertigung für die Preisbildung (LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, 4a O 73/14, Rn. 225, zitiert nach juris; Huttenlauch/ Lübbig, in: Loewenheim/Meessen/Riesenkampff/Kerstin/Meyer-Lindemann, Kartellrecht, Kommentar, 3. Auflage, 2016, Art. 102 AEUV, Rn. 182; Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 258).

    Wie oben bereits ausgeführt, bilden vergleichbare Lizenzverträge ein gewichtiges Indiz für die Angemessenheit der angebotenen Lizenzbedingungen (LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, 4a O 73/14, Rn. 225, zitiert nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 22.03.2019 - 2 U 31/16

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
    Entgegen der Auffassung der Beklagten spielt eine etwaige Beschränkung des Schadensersatzes auf eine FRAND-Lizenzgebühr für den Schadensersatzfeststellungsprozess keine Rolle (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 22. März 2019, Az. 2 U 31/16, GRUR-RS 2019, 6087, Rz. 227; Kühnen, a.a.O., Kap. E, Rn. 431 m.w.N.).

    Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Beklagte ihren FRAND-Verpflichtungen vollständig nachgekommen ist (vgl. vgl. OLG Düsseldorf, Urteil v. 22. März 2019, Az. 2 U 31/16, GRUR-RS 2019, 6087, Rz. 230; Kühnen, a.a.O., Kap. E., Rn. 430), was vorliegend nicht festgestellt werden konnte.

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 77/17

    Bestimmen des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
    Bei einer ausreichenden Anzahl von Lizenzverträgen und einer so nachgewiesenen Akzeptanz am Markt (beispielsweise über den Marktanteil der zu einer bestimmten Gebührenhöhe lizenzierten Produkte), werden im Regelfall keine weiteren Angaben zur Angemessenheit der Lizenzgebührenhöhe mehr erforderlich sein (LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 311, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 11. Juli 2018, 4c O 77/17, BeckRS 2018, 25099, Rn. 137).

    Grundsätzlich muss auch die Berechnungserläuterung ebenso wie das Angebot selbst so rechtzeitig erfolgen, dass dem Verletzer eine ausreichende Reaktionszeit verbleibt (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 319, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 11. Juli 2018, 4c O 77/17, BeckRS 2018, 25099, Rn. 144).

  • OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 2 U 90/07
    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18
    Ist dagegen - ausnahmsweise - zu erwarten, dass eine in Höhe des Streitwerts festgesetzte Sicherheit den drohenden Vollstreckungsschaden nicht vollständig abdecken wird, ist es Sache des Beklagten, dem Gericht die dafür bestehenden konkreten Anhaltspunkte darzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).

    Hierzu wird es vielfach genügen, auf Dritte ohnehin zugängliche Unterlagen wie Geschäftsberichte oder dergleichen zurückzugreifen oder eine nach Maßgabe der obigen Ausführungen spezifizierte eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers oder eines sonst zuständigen Mitarbeiters vorzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 9, 47).

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16

    Datenpaketverarbeitung - Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet kann der Inhaber eines

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    RTE und ITP / Kommission

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 4/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • LG Mannheim, 27.11.2015 - 2 O 106/14

    Patentverletzungsverfahren: Indizwirkung der Eintragung im Patentregister für die

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 17/17

    Kartellrechtsfragen bei standardessentiellen Patenten

  • OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16

    Zwangsvollstreckung aufgrund eines Patentverletzungsverfahrens: Einstweilige

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

  • LG Düsseldorf, 19.01.2016 - 4b O 123/14

    Auskunftserteilung bzgl. Angebots von mobilen Endgeräten zur Verwendung in einem

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 63/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
  • BGH, 19.03.1996 - KZR 1/95

    "Pay-TV-Durchleitung"; Pflicht des Inhabers eines Kabelnetzes zur Durchleitung

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 16/16

    Zellulares Funksystem

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2012 - 2 U 91/11

    Ablehnung eines Vollstreckungsschutzantrages

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

  • EuGH, 09.11.1983 - 322/81

    Michelin / Kommission

  • BGH, 07.12.2010 - KZR 5/10

    Entega II

  • LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05

    Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit

  • BGH, 27.03.2018 - X ZR 59/16

    Patentfähigkeit eines leicht aufzubauenden Kinderbetts mit einem Rahmen und einer

  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 19/09

    Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents für Analysesysteme zum Analysieren,

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

  • OLG Düsseldorf, 19.09.2013 - 2 U 100/07

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches System betreffend

  • OLG Düsseldorf, 06.04.2017 - 15 UH 1/16

    Zulässigkeit einer auf das nachträgliche Auffinden einer Urkunde gestützten

  • BGH, 05.10.2016 - X ZR 21/15

    Patentverletzungsverfahren: Auslegung eines Patentanspruchs im Hinblick auf die

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

    Vorliegend hat die Beklagte zum Nachweis einer marktbeherrschenden Stellung der Klägerin zunächst nicht eigens Tatsachen vorgetragen, sondern auf die Feststellungen der Kammer in den Urteilen in der Prozessserie der Klägerin und anderer Lizenzgeber gegen die XXX, beispielsweise zum Aktenzeichen 4c O 44/18, verwiesen.

    Zudem ist es im vorliegenden Verfahren die Klägerin selbst, die sich hinsichtlich bestimmter Gesichtspunkte mehrfach auf die Entscheidung in dem Verfahren 4c O 44/18 beruft und diese heranziehen will.

    Ein künftiger Geschäftsbereich kann nur dann einbezogen werden, wenn z.B. für eine Erweiterung des Produktportfolios schon hinreichend konkrete Anhaltspunkte bestehen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 11. Juli 2020, 4c O 44/18).

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Präklusion im Falle der Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit

    Abgesehen von dem hiesigen Rechtsstreit sind Verfahren der XX (4c O 44/18) und der XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX (4c O 69/18) gegen die Beklagte vor der Kammer anhängig.

    Die Klage ist zulässig, sie ist insbesondere nicht nach § 145 PatG aufgrund der von den anderen Mitgliedern des HEVC-Pools gegen die Beklagte vor der hiesigen Kammer zeitgleich aus anderen Patenten geltend gemachten Ansprüchen (Az. 4c O 44/18 und 4c O 69/18) wegen des Vertriebs der auch hier angegriffenen Ausführungsformen unzulässig.

    Vorliegend fehlt es bereits an dem Erfordernis der Personenidentität, da Klägerin des früher anhängig gemachten Verfahrens (4c O 44/18) nicht die hiesige Klägerin oder ein Rechtsnachfolger von ihr ist.

    Zwar wurde der Beklagten auch von den jeweiligen Klägern in den Parallelverfahren (4c O 44/18 und 4c O 69/18) ein Lizenzangebot, gerichtet auf eine bilaterale Lizenz, unterbreitet.

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18
    Abgesehen von dem hiesigen Rechtsstreit sind Verfahren der XXXXXX (4c O 56/18) und X (4c O 44/18) gegen die Beklagte vor der Kammer anhängig.

    Die Klage ist zulässig, sie ist insbesondere nicht nach § 145 PatG aufgrund der von den anderen Mitgliedern des HEVC-Pools gegen die Beklagte vor der hiesigen Kammer zeitgleich aus anderen Patenten geltend gemachten Ansprüchen (Az. 4c O 44/18 und 4c O 56/18) wegen des Vertriebs der auch hier angegriffenen Ausführungsformen unzulässig.

    Vorliegend fehlt es bereits an dem Erfordernis der Personenidentität, da Klägerin des früher anhängig gemachten Verfahrens (4c O 44/18) nicht die hiesige Klägerin oder ein Rechtsnachfolger von ihr ist.

    Zwar wurde der Beklagten auch von den jeweiligen Klägern in den Parallelverfahren (4c O 44/18 und 4c O 56/18) ein Lizenzangebot, gerichtet auf eine bilaterale Lizenz, unterbreitet.

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2020 - 2 U 20/20

    Antrag auf einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Urteil

    Der Antrag der Beklagten vom 8. Mai 2020 in der Fassung des Antrags vom 27. Mai 2020, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2020 (Az. 4c O 44/18), jedenfalls die Vollstreckung der ihre Verurteilung zur Unterlassung, Vernichtung und zum Rückruf betreffenden Urteilsaussprüche (Tenor zu Ziff. 1.1, 3. und 4.), ohne Sicherheitsleistung einstweilen einzustellen, wird zurückgewiesen.
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