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   LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20   

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LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20 (https://dejure.org/2021,35437)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.06.2021 - 4a O 81/20 (https://dejure.org/2021,35437)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Juni 2021 - 4a O 81/20 (https://dejure.org/2021,35437)
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  • BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14

    Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
    Die Geschäftsführer haften nicht akzessorisch, sondern aufgrund eigenhändiger Verletzung von Organisationspflichten, die Benutzung fremder Patente zu verhindern (BGH, GRUR 2016, 257- Glasfasern II).

    Die Haftung des Geschäftsführers folgt nicht aus seiner Geschäftsführerstellung als solcher, sondern aus der - von der Rechtsform des Unternehmens unabhängigen - tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeit und Zumutbarkeit der Beherrschung einer Gefahrenlage für absolut geschützte Rechte Dritter (BGH, GRUR 2016, 257, 264 - Glasfasern II).

    Diese Voraussetzungen sind im Hinblick auf den Schutz von Patenten jedenfalls dann typischerweise erfüllt, wenn ein Unternehmen technische Erzeugnisse herstellt oder in den inländischen Markt einführt, da für praktisch jeden Bereich der Technik eine Vielzahl von Patenten mit unterschiedlichsten Gegenständen in Kraft steht (BGH, GRUR 2016, 257, 264 - Glasfasern II).

    Sie ist vielmehr Ausdruck der gesteigerten Gefährdungslage, der technische Schutzrechte typischerweise ausgesetzt sind (BGH, GRUR 2016, 257, 264 Rn. 115 f. - Glasfasern II).

    Kraft seiner Verantwortung für die Organisation und Leitung des Geschäftsbetriebs und der damit verbundenen Gefahr, dass dieser so eingerichtet wird, dass die Produktion oder Vertriebstätigkeit des Unternehmens die fortlaufende Verletzung technischer Schutzrechte Dritter zur Folge hat, ist der gesetzliche Vertreter einer Gesellschaft deshalb grundsätzlich gehalten, die gebotenen Überprüfungen zu veranlassen oder den Geschäftsbetrieb so zu organisieren, dass die Erfüllung dieser Pflicht durch dafür verantwortliche Mitarbeiter gewährleistet ist (BGH, GRUR 2016, 257, 264 Rn. 117 - Glasfasern II).

    Für die Annahme, dass die schuldhafte Verletzung eines Patents durch eine Gesellschaft, die ein Produkt herstellt oder in den inländischen Markt einführt, auf einem schuldhaften Fehlverhalten ihres gesetzlichen Vertreters beruht, bedarf es daher im Regelfall keines näheren Klägervortrags und keiner näheren tatrichterlichen Feststellungen zu den dafür maßgeblichen Handlungen des gesetzlichen Vertreters (BGH, GRUR 2016, 257, 264 Rn. 118 - Glasfasern II).

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
    Die angegriffene Ausführungsform ist im Sinne von § 10 Abs. 1 PatG geeignet für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden, da bei ihrem Einsatz zusammen mit einer Rundstrickmaschine eine unmittelbare wortsinngemäße Patentverletzung möglich ist (vgl. BGH GRUR 2005, 848 - Antriebscheibenaufzug).

    Für das Tatbestandsmerkmal des Bestimmtseins des Mittels ist der Patentinhaber darlegungs- und beweisbelastet (BGH, GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug).

  • OLG Düsseldorf, 18.12.2014 - 2 U 19/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein Verfahren zur Herstellung einer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
    In Bezug auf den Unterlassungsanspruch nach § 139 Abs. 1 PatG, der anders als die Ansprüche auf Schadenersatz und Rechnungslegung nicht isoliert abtretbar ist, kann sich die Klagebefugnis des einfachen Lizenznehmers nur nach den Grundsätzen der sog. gewillkürten Prozessstandschaft ergeben, welche sich dadurch auszeichnet, dass der Kläger keinen eigenen Anspruch geltend macht, sondern im eigenen Namen fremde Rechte, nämlich die des Patentinhabers und Lizenzgebers, durchsetzt (OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 03253).

    Voraussetzung einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1984, 473; GRUR 1993, 151; GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; NJW 1995, 3186; GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; NJW 1999, 1717 f.; GRUR 2002, 238, 239 - Auskunftsanspruch bei Nachbau; GRUR 2014, 65, 69 - Beuys-Aktion, m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 03253).

  • OLG Düsseldorf, 04.03.2014 - 2 W 6/13

    Aussetzung eines Patentverletzungsrechtsstreits im Hinblick auf ein vor einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
    Der Kläger hat dabei ein Interesse an einer schnellen Entscheidung und daran, dass seine Zuständigkeitswahl nicht via Art. 30 EuGVVO konterkariert wird (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. März 2014, Az. I-2 W 6/13, juris, Rn. 27).

    (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 04. März 2014, Az. I-2 W 6/13, Rn. 27, juris).

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2012 - 2 U 18/12

    Anforderungen an die Parteiidentität i.S. von Art. 27 EuGVVO

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
    Deshalb ist die Anwendung von Art. 29 EuGVVO jedenfalls dann geboten, wenn Interessen zweier Personen hinsichtlich des Gegenstands zweier Rechtsstreitigkeiten so weit übereinstimmen, dass ein Urteil, das gegen den einen ergeht, Rechtskraft gegenüber dem anderen entfalten würde (OLG Karlsruhe, BeckRS 2008, 12712; OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.2012, Az. I-2 U 18/12- juris, Rn. 30 - Wundverband).

    Selbst wenn man mit den Beklagten die Rechtkrafterstreckung lediglich als eine Möglichkeit des Bestehens "untrennbarer Interessen" versteht und deshalb jenseits einer Rechtskrafterstreckung prinzipiell auch andere Konstellationen infrage kommen könnten, bei denen eine Parteiidentität zu bejahen ist, wäre für sie jedenfalls eine der Rechtskrafterstreckung vergleichbare besondere Verknüpfung der Interessen zu fordern (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 26. April 2012, Az. I-2 U 18/12 - juris, Rn. 32 - Wundverband).

  • BGH, 27.10.1983 - III ZR 126/82

    Klagebefugnis eines Verbandes -Abwrackaktion in der Binnenschiffahrt

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
    Voraussetzung einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1984, 473; GRUR 1993, 151; GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; NJW 1995, 3186; GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; NJW 1999, 1717 f.; GRUR 2002, 238, 239 - Auskunftsanspruch bei Nachbau; GRUR 2014, 65, 69 - Beuys-Aktion, m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 03253).
  • LG Düsseldorf, 28.03.2002 - 4 O 150/01

    Lasthebemagneteinrichtung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
    Weiterhin verlangt der Tatbestand des § 10 PatG einen "doppelten Inlandsbezug": Sowohl das Anbieten oder Liefern des Mittels durch den mittelbaren Verletzer als auch die vom Angebotsempfänger bzw. Belieferten vorgesehene Benutzungshandlung müssen im Inland erfolgen (vgl. LG Düsseldorf, InstGE 2, 82 - Lasthebemagnet I; Kühnen, Handbuch. der Patentverletzung, 13. Auflage 2021, Abschnitt A Rn. 498; Scharen, GRUR 2008, 944, 946).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
    Voraussetzung einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1984, 473; GRUR 1993, 151; GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; NJW 1995, 3186; GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; NJW 1999, 1717 f.; GRUR 2002, 238, 239 - Auskunftsanspruch bei Nachbau; GRUR 2014, 65, 69 - Beuys-Aktion, m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 03253).
  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
    Unteranspruch 2 schränkt den Anspruch 1 nur auf die Verwendung des Garns ein, zeigt aber ansonsten den Ablauf der Herstellungsschritte nach Anspruch 1, so dass sich aus diesem Rückschlüsse für das Verständnis des Hauptanspruchs gewinnen lassen (vgl. BGH, GRUR 2016, 1031 - Wärmetauscher; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.12.2017 - 15 U 88/16; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.12.2018 - I-15 U 23/18).
  • BGH, 19.09.1995 - VI ZR 166/94

    Prozeßführungsbefugnis des während des Prozesses zahlungsunfähig gewordenen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 08.06.2021 - 4a O 81/20
    Voraussetzung einer gewillkürten Prozessstandschaft sind eine wirksame Ermächtigung des Prozessstandschafters zur gerichtlichen Verfolgung der Ansprüche des Rechtsinhabers sowie ein eigenes schutzwürdiges Interesse des Ermächtigten an dieser Rechtsverfolgung, das auch durch ein wirtschaftliches Interesse begründet werden kann (st. Rspr., vgl. BGH, GRUR 1984, 473; GRUR 1993, 151; GRUR 1990, 361, 362 - Kronenthaler; NJW 1995, 3186; GRUR 1995, 54, 57 - Nicoline; NJW 1999, 1717 f.; GRUR 2002, 238, 239 - Auskunftsanspruch bei Nachbau; GRUR 2014, 65, 69 - Beuys-Aktion, m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, BeckRS 2015, 03253).
  • BGH, 10.10.2000 - X ZR 176/98

    Luftheizgerät; Voraussetzung der mittelbaren Patentverletzung

  • OLG Düsseldorf, 21.12.2017 - 15 U 88/16

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für eine

  • OLG Karlsruhe, 12.12.2007 - 6 U 63/07
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 28/12

    Beuys-Aktion - Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst:

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2018 - 2 U 30/16

    Zur Form des Lizenzvertrags

  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 106/99

    Berühmungsaufgabe

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2018 - 15 U 23/18

    Abweisung der Klage auf Unterlassung der Behauptung von Patentschutz für ein

  • BGH, 23.09.1992 - I ZR 251/90

    Universitätsname als Warenaufdruck

  • BGH, 27.02.2007 - X ZR 38/06

    Pipettensystem

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 2 U 94/01
  • BGH, 11.03.1999 - III ZR 205/97

    Prozeßführungsbefugnis des vermögenslosen Zedenten

  • EuGH, 12.07.2012 - C-616/10

    Solvay - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Gerichtliche Zuständigkeit,

  • BGH, 13.10.1994 - I ZR 99/92

    "Nicoline"; Durchsetzung kennzeichenrechtlicher Ansprüche durch die Konzernmutter

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

  • BGH, 19.01.1989 - I ZR 217/86

    "KRONENTHALER"; Beurteilung der Ungleichartigkeit von Waren; Begriff der

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - 2 U 46/15

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend ein Verfahren zur

  • EuGH, 13.07.2006 - C-539/03

    Roche Nederland u.a. - Brüsseler Übereinkommen - Artikel 6 Nummer 1 - Mehrheit

  • OLG Düsseldorf, 24.02.2011 - 2 U 122/09

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Anzeige der

  • EuGH, 19.05.1998 - C-351/96

    Drouot assurances

  • LG Düsseldorf, 17.03.2009 - 4b O 218/08
  • OLG Düsseldorf, 30.09.1999 - 2 W 60/98

    Rechtshängigkeit eines Hilfsantrags; Begriff der Partei bei Prozessstandschaft;

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