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LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20 |
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Volltextveröffentlichung
- Zentrum für gewerblichen Rechtsschutz
Kunststoffboden für Rollwagen
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- BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01
"Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20
Ebenso wie die im allgemeinen Beschreibungsteil näher beschriebenen vorteilhaften Ausführungsformen vermögen auch die in den Figuren des Klagepatents niedergelegten Ausführungsbeispiele die Lehre des Klagepatents nach den allgemein anerkannten Auslegungsregeln nicht zu beschränken (vgl. BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 6. Juni 2019, Az. 15 U 83/14). - BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05
Mehrgangnabe
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20
Ebenso wie die im allgemeinen Beschreibungsteil näher beschriebenen vorteilhaften Ausführungsformen vermögen auch die in den Figuren des Klagepatents niedergelegten Ausführungsbeispiele die Lehre des Klagepatents nach den allgemein anerkannten Auslegungsregeln nicht zu beschränken (vgl. BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe;… OLG Düsseldorf, Urt. v. 6. Juni 2019, Az. 15 U 83/14). - OLG Düsseldorf, 06.06.2019 - 15 U 83/14
Entschädigung wegen einer Patentverletzung
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20
Ebenso wie die im allgemeinen Beschreibungsteil näher beschriebenen vorteilhaften Ausführungsformen vermögen auch die in den Figuren des Klagepatents niedergelegten Ausführungsbeispiele die Lehre des Klagepatents nach den allgemein anerkannten Auslegungsregeln nicht zu beschränken (vgl. BGH GRUR 2004, 1023, 1024 - bodenseitige Vereinzelungseinrichtung; GRUR 2008, 779, 783 - Mehrgangnabe; OLG Düsseldorf, Urt. v. 6. Juni 2019, Az. 15 U 83/14).
- BGH, 30.04.2009 - Xa ZR 92/05
Betrieb einer Sicherheitseinrichtung
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20
Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse). - LG Düsseldorf, 21.09.2017 - 4a O 18/16
Ansprüche das Patentinhabers bei Verletzung des Patents
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20
Nach der mittlerweile etablierten Rechtsprechung der Düsseldorf Kammern (vgl. LG Düsseldorf, Urteil v. 21. September 2017, Az. 4a O 18/16, Rz. 224, zitiert nach juris;… Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 13. Auflage 2021, Kapitel D., Rn. 826) kann die Klägerin - nach ihrer Wahl - Auskunft und Rechnungslegung nur dann auch in elektronischer Form , d.h. neben der grundsätzlich schriftlich geschuldeten Form, verlangen, soweit die entsprechenden Belege bei den Beklagten auch bereits elektronisch vorliegen. - OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20
Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG). - BGH, 08.12.2009 - X ZR 65/05
einteilige Öse
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20
Um das Begehen eines von den bisher beschrittenen Wegen abweichenden Lösungswegs nicht nur als möglich, sondern dem Fachmann nahegelegt anzusehen, bedarf es - abgesehen von den Fällen, in denen für den Fachmann auf der Hand liegt, was zu tun ist - in der Regel zusätzlicher, über die Erkennbarkeit des technischen Problems hinausreichender Anstöße, Anregungen, Hinweise oder sonstiger Anlässe dafür, die Lösung des technischen Problems auf dem Weg der Erfindung zu suchen (BGH, GRUR 2009, 746 - Betrieb einer Sicherheitseinrichtung; BGH, GRUR 2010, 407 - einteilige Öse). - BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01
Kunststoffrohrteil
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20
Grundsätzlich stellen Äußerungen des Patentinhabers in einem parallelen Rechtsbestandsverfahren kein zulässiges Auslegungsmaterial im Sinne von § 14 PatG / Art. 69 EPÜ dar (vgl. BGH GRUR 2002, 511, 513f. - Kunststoffrohrteil). - LG Düsseldorf, 20.12.1994 - 4 O 357/93
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20
Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG). - BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13
Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.07.2021 - 4c O 45/20
Nach Auffassung der Kammern (Mitt. 1988, 91 - Nickel-Chrom-Legierung, BlPMZ 1995, 121 - Hepatitis-C-Virus), die durch das Oberlandesgericht Düsseldorf (GRUR 1979, 188 - Flachdachabläufe; Mitt. 1997, 257, 258 - Steinknacker) und den Bundesgerichtshof (GRUR 1987, 284 - Transportfahrzeug; GRUR 2014, 1237 ff. - Kurznachrichten) bestätigt wurde, stellen ein Einspruch gegen das Klagepatent oder die Erhebung der Nichtigkeitsklage als solche noch keinen Grund dar, den Verletzungsrechtsstreit auszusetzen, da dies faktisch darauf hinauslaufen würde, dem Angriff auf das Klagepatent eine den Patentschutz hemmende Wirkung beizumessen, die dem Gesetz fremd ist (§ 58 Abs. 1 PatG).