Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 08.08.2008 - 39 O 101/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung der Klage steht Eintragung des Übertragunsbeschlusses in das Handelsregister bei offensichtlicher Unbegründetheit der Klage nicht entgegen; Möglichkeit einer Eintragung des Übertragunsbeschlusses in das Handelsregister bei offensichtlicher Unbegründetheit einer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LG Düsseldorf, 25.04.2008 - 39 O 144/07
Unzulässigkeit der Nebenintervention eines Streithelfers bei verspäteter …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2008 - 39 O 101/08
Die Klage hat jedenfalls in der Sache aus denselben Gründen wie die Klagen des Verfahrens 39 O 144/07 keinen Erfolg.Schließlich enthält das von den Antragsgegnern als Anlage 4 der Akte 39 O 100/08 vorgelegte Schreiben von yyyy vom 21.02.2007 keine weiteren Informationen über die Gesellschafter DDDD als den Ausführungen im Urteil 39 O 144/07 zugrunde lagen.
- OLG Düsseldorf, 13.01.2006 - 16 U 137/04
Durchführung des Ausschlusses von Minderheitsaktionären (Squeeze-out-Verfahren) …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2008 - 39 O 101/08
Weitere Anhaltspunkte haben die Kläger, die die Darlegungslast für die Voraussetzung der §§ 21, 22 WpHG tragen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2007, 363 ff.; AG 2006, 202 ff.), nicht vorgetragen.". - OLG Düsseldorf, 11.08.2006 - 15 W 110/05
Bewertungsgrundsätze bei Verschmelzung einer börsennotierten Aktiengesellschaft …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2008 - 39 O 101/08
Weitere Anhaltspunkte haben die Kläger, die die Darlegungslast für die Voraussetzung der §§ 21, 22 WpHG tragen (vgl. OLG Düsseldorf AG 2007, 363 ff.; AG 2006, 202 ff.), nicht vorgetragen.".
- OLG Frankfurt, 05.11.2007 - 5 W 22/07
Aktiengesellschaft: Neues Freigabeverfahren für ein Squeeze-out nach …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2008 - 39 O 101/08
Offensichtlich unbegründet ist damit eine gegen den Hauptversammlungsbeschluss gerichtete Klage, wenn die Prüfung durch das Gericht ergibt, dass die Klage, ohne dass es einer weiteren Tatsachenaufklärung bedarf, weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen Erfolg haben kann (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2004, 359 ff.; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138 ff., jeweils m.w.N.). - BGH, 09.02.2005 - XII ZB 118/04
Rechtsfolgen des Eingangs des Scheidungsantrags nach Ablauf der Jahresfrist; …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2008 - 39 O 101/08
Bei Verzögerungen muss sich die Partei nämlich erkundigen (BGH NJW 2005, 1194, 1195). - OLG Düsseldorf, 16.01.2004 - 16 W 63/03
Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär - Erwirkung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 08.08.2008 - 39 O 101/08
Offensichtlich unbegründet ist damit eine gegen den Hauptversammlungsbeschluss gerichtete Klage, wenn die Prüfung durch das Gericht ergibt, dass die Klage, ohne dass es einer weiteren Tatsachenaufklärung bedarf, weder aus tatsächlichen noch aus rechtlichen Gründen Erfolg haben kann (vgl. OLG Düsseldorf ZIP 2004, 359 ff.; OLG Frankfurt ZIP 2008, 138 ff., jeweils m.w.N.).