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LG Düsseldorf, 09.01.2017 - 25 T 250/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- notar-drkotz.de
Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs im Rahmen eines erteilten Beurkundungsauftrags - Kosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 09.01.2017 - 25 T 250/16
- LG Düsseldorf, 24.05.2017 - 25 T 250/16
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Naumburg, 02.02.2016 - 2 W 1/16
Notargebühr bei vorzeitiger Beendigung des Beurkundungsverfahrens: Vorbereitung …
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2017 - 25 T 250/16
Vielmehr genügt es, dass ein grundsätzlich vollständiger Entwurf vorliegt, welcher die Durchführung eines Beurkundungstermins ermöglicht hätte, selbst wenn im Termin noch Änderungen und Ergänzungen anzubringen gewesen wären (OLG Naumburg, Beschluss vom 2. Februar 2016 - 2 W 1/16). - LG Chemnitz, 24.03.2016 - 3 OH 14/14
Grundschuldlöschung an Miteigentumsanteilen
Auszug aus LG Düsseldorf, 09.01.2017 - 25 T 250/16
Dieser muss vielmehr seine endgültigen Vorstellungen vom Vertragsinhalt letztlich in der Beurkundungsverhandlung vortragen (vgl. dazu LG Chemnitz, Beschluss 24.03.2016 - 3 OH 14/14).
- OLG Saarbrücken, 07.04.2022 - 4 W 25/21
Erklärt der Käufer eines Grundstücks im Vorfeld eines bereits festgesetzten …
Die von dem Notar erstellte Kostenberechnung hält einer Überprüfung stand, sie ist daher durch gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 Abs. 1 GNotKG zu bestätigen (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 09.01.2017 - 25 T 250/16, juris Tenor und Rdn. 15). - LG Stendal, 05.01.2021 - 23 OH 5/19
Notarkosten: Gebühr für einen Grundstückskaufvertragsentwurf; Vollständigkeit des …
Maßgeblich ist, dass ein grundsätzlich beurkundungsfähiger Entwurf als in sich abgeschlossenes Regelungswerk in verlesungsfähiger Form vorliegt, der als Grundlage einer Verhandlung und Beurkundung dienen kann, selbst wenn im Termin noch Änderungen und Ergänzungen anzubringen gewesen wären (KG Berlin, Beschluss vom 16.08.2018 - 9 W 91/16; LG Düsseldorf Beschluss vom 09.01.2017 - 25 T 250/16; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.02.2016 - 2 W 1/16).