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   LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15   

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LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15 (https://dejure.org/2017,6689)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.03.2017 - 4a O 137/15 (https://dejure.org/2017,6689)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. März 2017 - 4a O 137/15 (https://dejure.org/2017,6689)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • juve.de (Kurzinformation)

    Herzklappenpatente: Boston Scientific setzt sich mit Peterreins Schley vorerst durch

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 10.05.2016 - X ZR 114/13

    Wärmetauscher - Patentverletzungsprozess: Ermittlung des Sinngehalts eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
    Rückschlüsse von der Beschaffenheit des Zusatzmerkmals auf das "richtige" Verständnis des Hauptanspruchs werden sich in diesem Fall jedenfalls nicht ohne Weiteres ziehen lassen (BGH, GRUR 2016, 1031, 1033 [15] - Wärmetauscher).

    Die Einräumung einer Aufbrauchfrist (oder synonym: Umstellungsfrist), die üblicherweise der Überbrückung des für Umstellungs- und Beseitigungsmaßnahmen benötigten Zeitraums dienen soll, kann im Einzelfall geboten sein, wenn die sofortige Durchsetzung des Unterlassungsanspruchs des Patentinhabers auch unter Berücksichtigung seiner Interessen gegenüber dem Verletzer eine unverhältnismäßige, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigte Härte darstellte und daher treuwidrig wäre (BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. [41] - Wärmetauscher).

    Eine Einschränkung der Wirkung des Patents durch Gewährung einer Aufbrauchfrist ist deshalb nur dann zu rechtfertigen, wenn die wirtschaftlichen Folgen der sofortigen Befolgung des Unterlassungsgebots den Verletzer im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände über die mit seinem Ausspruch bestimmungsgemäß einhergehenden Beeinträchtigungen hinaus in einem Maße treffen und benachteiligen, das die unbedingte Untersagung als unzumutbar erscheinen lässt (BGH, GRUR 2016, 1031 Rn. [45] - Wärmetauscher).

  • OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05

    Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
    Die Höhe der Sicherheitsleistung hat sich an dem Schaden zu orientieren, der den Schuldnern durch die vorläufige Vollstreckung droht, und soll dementsprechend den Schadensersatzanspruch aus § 717 Abs. 2 ZPO sowie Anwalts- und Gerichtskosten absichern (OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451, 454; Cepl/Voß/Lunze, ZPO, 1. Aufl. 2015, § 709 Rn. 4).

    Für die Abschätzung des drohenden Schadens ist von einer Dauer des Berufungsverfahrens von einem Jahr auszugehen, in dem ein Vertrieb der angegriffenen Ausführungsformen im Inland nicht möglich ist (vgl. OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451).

    Es kommt also bei dem drohenden Schaden nicht darauf an, wann sich der Schaden entwickelt und der Schuldner die konkrete Vermögenseinbuße erlitten hat, sondern, wann die Ursache für den Schaden gesetzt wurde (OLG Düsseldorf, NJOZ 2007, 451, 454).

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
    Die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten sind übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (vgl. zu § 712 ZPO: OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe), was auch für eine Aufbrauchfrist gelten muss.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe; LG Mannheim, Urteil vom 18.02.2011 - Az. 7 O 100/10 - Tz. 243 bei Juris).

    § 712 Abs. 1 ZPO betrachtet nur die dem Schuldner entstehenden Nachteile, nicht die von Dritten (Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 9. Aufl. 2017, Rn. H.62; für die Unbeachtlichkeit der Interessen der Arbeitnehmer des Schuldners: OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 17 - Fahrbare Betonpumpe; zur Medizintechnik: Kammer, Urteil vom 30.10.2014 - 4a O 114/13 - Rn. 101 bei Juris).

  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
    Es steht einer Patentverletzung jedoch nicht entgegen, dass eine Vorrichtung normalerweise anders bedient wird oder der Hersteller sogar ausdrücklich eine andere Verwendung seiner Vorrichtung empfiehlt und die Abnehmer deshalb von der patentverletzenden Lehre regelmäßig keinen Gebrauch machen, soweit die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich ist (BGH, GRUR 2006, 399 - Rangierkatze).

    Es steht einer Patentverletzung nicht entgegen, dass eine Vorrichtung normalerweise anders bedient wird oder der Hersteller sogar ausdrücklich eine andere Verwendung seiner Vorrichtung empfiehlt und die Abnehmer deshalb von der patentverletzenden Lehre regelmäßig keinen Gebrauch machen, soweit die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich ist (BGH, GRUR 2006, 399 - Rangierkatze).

  • BGH, 10.04.1997 - I ZR 242/94

    Vernichtung widerrechtlich gekennzeichneter Gegenstände

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
    Als Ausnahmetatbestand ist § 140a Abs. 4 PatG eng auszulegen, die Vernichtung bzw. der Rückruf stellen die Regelmaßnahme dar (BeckOK PatR/Rinken, 2. Edition, § 140a Rn. 28; zum Markenrecht: BGH, GRUR 1997, 899, 901 - Vernichtungsanspruch).
  • BPatG, 31.08.2016 - 3 LiQ 1/16

    Isentress - Patentrecht - einstweilige Verfügung im Zwangslizenzverfahren -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
    Eine Zwangslizenz setzt einerseits voraus, dass das öffentliche Interesse die Erteilung einer Zwangslizenz gebietet (§ 24 Abs. 1 Nr. 2 PatG), was die Berücksichtigung von Patienteninteressen ermöglicht (vgl. Rinken/Kühnen in Schulte, PatG, 9. Aufl. 2014, § 24 Rn. 13 f.; vgl. BPatG, Urteil vom 31.08.2016 - 3 LiQ 1/16 (EP)).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78
    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
    Aufgrund der zeitlichen Beschränkung der Patentrechte ist ein Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO in Patentverletzungssachen in der Regel zu verweigern (OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
    Die Aussetzung des Verletzungsstreits im Rahmen der nach § 148 ZPO zu treffenden Ermessenentscheidung ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - Az. 2 U 64/14, S. 29 f.).
  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
    Dabei ist jedoch zu beachten, dass sie regelmäßig den Gegenstand des Hauptanspruchs nicht einengen, sondern, nicht anders als Ausführungsbeispiele (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung), lediglich - gegebenenfalls mit einem zusätzlichen Vorteil verbundene - Möglichkeiten seiner Ausgestaltung aufzeigen.
  • LG Mannheim, 18.02.2011 - 7 O 100/10

    Patentrecht: Klage einer Patentverwertungsgesellschaft wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe; LG Mannheim, Urteil vom 18.02.2011 - Az. 7 O 100/10 - Tz. 243 bei Juris).
  • LG Düsseldorf, 30.10.2014 - 4a O 114/13

    Knochenbruchbehandlung

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

  • BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11

    Steckverbindung

  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Aufrichtrollstühle

  • BGH, 12.03.2002 - X ZR 168/00

    Schneidmesser I

  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

  • BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96

    Spannschraube

  • BGH, 17.04.2007 - X ZR 72/05

    Ziehmaschinenzugeinheit

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 117/11

    Polymerschaum

  • BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13

    Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent:

  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 28/16

    Herzklappenpatente: Boston Scientific setzt sich mit Peterreins Schley vorerst

    Im Parallelverfahren 4a O 137/15 sehe die Klägerin die äußere Einfassung als zusammengeschobene (bunched up) Abdichtung an.

    Dass die Klägerin im Parallelverfahren 4a O 137/15 die äußere Einfassung als "aufgebauschte" (bunched up) Abdichtung ansieht, ist für das hiesige Verfahren ohne Belang.

  • LG Düsseldorf, 07.07.2022 - 4c O 18/21

    Nukleotid-Derivate

    Entsprechendes hat die Schwesterkammer vor der Gesetzesreform mit Urteil vom 9. März 2017 (Az. 4a O 137/15) festgestellt:.
  • LG Düsseldorf, 23.10.2018 - 4c O 53/18

    Patentverletzung betreffend eine Ersatzklappe für die Verwendung im menschlichen

    Die Herzklappe mit der Bezeichnung "D" und die angegriffene Ausführungsform sind ferner Gegenstand von Patentverletzungsverfahren zwischen der A und den Verfügungsbeklagten im Vereinigten Königreich vor dem Patents Court des High Courts in London, in denen die A aus den dortigen nationalen Parallelschutzrechten der EP E und EP F vorgeht, welche Gegenstand der Rechtsstreitigkeiten 4a O 137/15 und 4a O 28/16 waren.
  • LG Düsseldorf, 04.08.2020 - 4c O 43/19

    Flexibles Atemrohr

    Ungeachtet dessen, ob bei der Prüfung der Voraussetzungen zur Gewährung einer Aufbrauchfrist überhaupt Drittinteressen oder Belange der Öffentlichkeit im Allgemeinen eingestellt werden dürfen - was so der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen ist und wozu es, da die Aufbrauchfrist nur den Interessen des Verletzers dienen soll und nur in bestimmten Fällen andere als dem Verletzer eigene Interessen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung erfahren haben, auch keinen Anlass gibt (vgl. Kühnen, a.a.O., Kap. D, Rn. 387; LG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2017, Az. 4a O 137/15, juris, Rn. 177 ff.) -, sind vorliegend jedenfalls keine Gründe ersichtlich, der Beklagten über einen gewissen Zeitraum hinweg, den Vertrieb der angegriffenen Ausführungsformen weiterhin zuzugestehen.
  • LG Düsseldorf, 16.06.2020 - 4c O 43/19
    Ungeachtet dessen, ob bei der Prüfung der Voraussetzungen zur Gewährung einer Aufbrauchfrist überhaupt Drittinteressen oder Belange der Öffentlichkeit im Allgemeinen eingestellt werden dürfen - was so der bisherigen obergerichtlichen Rechtsprechung nicht zu entnehmen ist und wozu es, da die Aufbrauchfrist nur den Interessen des Verletzers dienen soll und nur in bestimmten Fällen andere als dem Verletzer eigene Interessen eine ausdrückliche gesetzliche Regelung erfahren haben, auch keinen Anlass gibt (vgl. Kühnen, a.a.O., Kap. D, Rn. 387; LG Düsseldorf, Urt. v. 09.03.2017, Az. 4a O 137/15, juris, Rn. 177 ff.) -, sind vorliegend jedenfalls keine Gründe ersichtlich, der Beklagten über einen gewissen Zeitraum hinweg, den Vertrieb der angegriffenen Ausführungsformen weiterhin zuzugestehen.
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