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   LG Düsseldorf, 09.09.2014 - 19 T 199/13   

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https://dejure.org/2014,31214
LG Düsseldorf, 09.09.2014 - 19 T 199/13 (https://dejure.org/2014,31214)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.09.2014 - 19 T 199/13 (https://dejure.org/2014,31214)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. September 2014 - 19 T 199/13 (https://dejure.org/2014,31214)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen einer Betreuungstätigkeit des Notars bei kommentarloser Übersendung der Grundschuldbestellungsurkunde

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.05.1997 - IX ZR 136/96

    Annahme einer Bürgschaftserklärung durch den Gläubiger; Zeitbürgschaft für

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.09.2014 - 19 T 199/13
    Nach § 151 S. 1 BGB brauchte die Annahme nicht gegenüber dem Eigentümer erklärt zu werden, da bereits mit der Entgegennahme der Urkunde nach der Lebenserfahrung darauf zu schließen war, dass die Bank mit der ihr zugegangenen Vereinbarung einverstanden sein würde (vgl. entsprechend für das Bürgschaftsrecht: BGH NJW 1997, 2233).
  • OLG Bamberg, 30.01.2019 - 4 W 1/19

    Betreuungsgebühr bei Hinweis des Notars auf eine Einschränkung der

    Diese Wertung entspricht der - soweit ersichtlich - einhelligen Auffassung in Literatur und Rechtsprechung (LG Düsseldorf, Beschluss vom 17.04.2018, 19 OH 1/17, Rn. 15; Beschluss vom 09.09.2014, 19 T 199/13, Rn. 26; Berger in BeckOK Kostenrecht, Stand 01.12.2018, GNotKG KV 22200, Rn. 22a; Tiedtke in Korintenberg, GNotKG, 20. Aufl., KV 22200, Rn. 26; Bormann in Bormann/Diehn/Sommerfeldt, GNotKG, 2. Aufl., 2016, Rn. 8; Harder in Leipziger GNotKG, 2. Aufl., KV 2220, Rn. 50; Diehn in Diehn/Volpert, Praxis des Notarkostenrechts, 2. Aufl., 2018, Abschn. F, Rn. 674; Leipziger Kostenspiegel, 2. Aufl., Teil 6, Rn. 6.36; Streifzug durch das GNotKG, 12. Aufl., Rn. 2120; krit. lediglich Waldner, GNotKG für Anfänger, 9. Aufl., Rn. 105).

    Dies ist bereits dann der Fall, wenn der Notar in einem Begleitschreiben auf Einzelheiten der übersandten Urkunde ausdrücklich hinweist, etwa die vorgesehene Einschränkung der Sicherungsabrede (LG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2014, 19 T 199/13, Rn. 27; Harder, a.a.O., Rn. 50; Diehn a.a.O., Rn. 674).

  • LG Köln, 16.02.2016 - 30 O 11/14

    Rückgewähr der erloschenen Grundschuld durch Freigabe des Versteigerungserlöses;

    Dabei braucht letztlich nicht entschieden zu werden, ob in der konkludenten Willenserklärung anlässlich der Grundschuldbestellung das Angebot der Klägerin auf Abschluss des Sicherungsvertrags mit der Beklagten zu sehen ist, das die Beklagte konkludent angenommen hat, indem sie die Ausfertigung der Bestellungsurkunde vor dem Hintergrund ihrer Darlehenszusage entgegengenommen und genehmigt hat, oder ob man die genannte Willenserklärung der Klägerin als Annahme eines entsprechenden Angebots der Beklagten sieht, das diese in ihrer Darlehenszusage gegenüber dem Ehemann der Klägerin als Darlehensnehmer gemacht hat und von dem sie annehmen durfte, dass der Darlehensnehmer dieses Angebot im Rahmen des Deckungsverhältnisses zwischen ihm und der Beklagten als Sicherungsgeberin weiterreichen werde (hierzu ebenfalls OLG Frankfurt a.M. NJW-RR 2005, 18 f.; vgl. auch LG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2014 - Aktenzeichen 19 T 199/13, BeckRS 2014, 19582, beck-online).
  • LG Düsseldorf, 17.04.2018 - 19 OH 1/17

    Entstehen einer Betreuungsgebühr i.R.d. Kostenrechnung des Notars

    Die vom Notar entfaltete Tätigkeit ist nicht überflüssig und die bloße Einschränkung der Sicherungsabrede in der Grundschuldbestellungsurkunde stellt keinen gleich sicheren Weg dar, weil eine kommentarlose Übersendung der Urkunde die Kenntnisnahme durch die finanzierende Bank von den Einschränkungen der Sicherungsabrede und der Abtretung des Auszahlungsanspruchs nicht in gleicher Sicherheit erreicht, weil die Bank nicht in jedem Fall mit einer Abtretung des Auszahlungsanspruchs rechnen muss (LG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2014, 19 T 199/13 - juris).
  • LG Bamberg, 14.11.2018 - 13 T 1/18

    Entstehung der Betreuungsgebühr durch Hinweis auf eingeschränkten Sicherungszweck

    Eine solche Auslegung steht auch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (ZNotP 2015, 77).
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