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   LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17   

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LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17 (https://dejure.org/2018,44177)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2018 - 4a O 15/17 (https://dejure.org/2018,44177)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2018 - 4a O 15/17 (https://dejure.org/2018,44177)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (26)

  • OLG Düsseldorf, 30.03.2017 - 15 U 66/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17
    Zu berücksichtigen ist dabei ein Zusammentreffen mehrerer Faktoren (bspw. Marktanteil, Unternehmensstruktur, Wettbewerbssituation, Verhalten auf dem Markt; grds. jedoch nicht der Preis) (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 148 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Aus dem in Bezug genommenen EuGH-Urteil ergibt sich ein von Patentinhaber und Patentbenutzer zu befolgendes Regime von Pflichten/ Obliegenheiten, dessen einzelnen Verfahrensschritte aufeinander aufbauen, so dass der Patentverletzer nur dann in der ihm obliegenden Art und Weise zu reagieren hat, wenn der Patentinhaber seinerseits zuvor die ihm oliegenden Pflichten erfüllt hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Die vorherigen Ausführungen schließen hingegen nicht aus, einer etwaigen bestehende Lizenzierungspraxis des Patentinhabers im Rahmen der Prüfung des von ihm zu erbringenden Pflichtenprogramms eine besondere Bedeutung zukommen zu lassen, etwa indem ihr eine Indizwirkung für die Angemessenheit der angebotenen Vertragskonditionen beigemessen wird (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 203 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris; LG Düsseldorf, Teilurt.

    Da bei der Verletzungsanzeige "das fragliche SEP zu bezeichnen und anzugeben ist, auf welche Weise es verletzt worden sein soll" (EuGH, ebd., Rn. 61), ist zumindest die Angabe der Veröffentlichungsnummer des Klagepatents, die angegriffene Ausführungsform und die vorgeworfene Benutzungshandlung (im Sinne von §§ 9 f. PatG) gegenüber dem Verletzer erforderlich (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 172 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Das Angebot ist danach schriftlich zu verfassen und muss darüber hinaus konkret in dem Sinne sein, dass daraus die Lizenzgebühr und die einschlägigen Berechnungsparameter (maßgebliche Bezugsgröße, anzuwendender Lizenzsatz, ggf. Abstaffelung) sowie die Art und Weise der Berechnung hervorgehen (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 203 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E. Rn. 325).

    Die Vertragsbedingungen müssen zumutbar und dürfen nicht ausbeuterisch sein (OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 15, zitiert nach juris).

    Das Diskriminierungsverbot normiert für das marktbeherrschende Unternehmen eine Verpflichtung zur Gleichbehandlung, indem es Handelspartnern, die sich in gleicher Lage befinden, dieselben Preise und Geschäftsbedingungen einräumen muss (OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.03.2017, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 208 - Mobiles Kommunikationssystem, zitiert nach juris).

    Aufgrund der Referenzliste (Anlage K9 - Exhibit G) ist eine Benutzung der Poolpatente auch hinreichend dargelegt (vgl. dazu im Hinblick auf Portfoliolizenzen: OLG Düsseldorf, (Hinweis)beschluss v. 17.11.2016, Az.: I-15 U 66/15, Rn. 26 f.; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 420).

    Daraus resultierende vertragliche Zahlungsverpflichtungen, finanzielle Nachteile und (Markt-) Verluste sind mithin die regelmäßige Folge der Titulierung des Unterlassungsanspruchs, nicht hingegen außergewöhnliche Schäden aufgrund der Vollstreckung des Urteils (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.01.2016 - I-15 U 66/15).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17
    Der EuGH hat dem Inhaber eines standardessentiellen Patents (nachfolgend kurz: "SEP"), der sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation dazu verpflichtet hat, jedem Dritten eine Lizenz zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen ("FRAND" = "fair, reasonable and non-discriminatory") zu gewähren, in der Rechtssache K / C, Az.: C-170/13, mit Urteil vom 16.07.2015 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 15.12.2015 (GRUR 2015, 764) in Auslegung des Art. 102 AEUV Verpflichtungen auferlegt, die - sofern sie von diesem eingehalten werden - dazu führen, dass eine von diesem erhobene Klage auf Unterlassen oder Rückruf nicht als Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung anzusehen ist (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 55) (dazu unter lit. aa)).

    Dieses Regime sieht vor, dass der Patentinhaber den angeblichen Verletzter "vor Erhebung der Klage" (bzw. "vor der gerichtlichen Geltendmachung") unter Angabe des fraglichen SEP sowie der Art und Weise der Verletzung hinzuweisen hat (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 62, 71).

    Der EuGH hat - wie den Entscheidungsgründen des Urteils zu entnehmen ist - den von ihm zu beurteilenden Sachverhalt dadurch charakterisiert gesehen, dass "zum einen" das Klagepatent für einen von einer Standardisierungsorganisation normierten Standard essenziell ist (EuGH, GRUR 2015, 764, Rn. 48) und "zum anderen" eine unwiderrufliche Verpflichtungszusage des Inhabers besteht, Dritten zu FRAND-Bedingungen Lizenzen zu erteilen (EuGH, ebd., Rn. 51).

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen einerseits geeignet und ausreichend sein müssen, um Patentverletzungen mit hinreichender Sicherheit zu verhindern, andererseits den Vertrieb des Mittels zum patentfreien Gebrauch nicht in unzumutbarer Weise behindern dürfen (BGH, GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat m.w.N.).

    Als im Vergleich zum Schlechthinverbot mildere Maßnahmen zur Verhinderung von Patentverletzungen sind insbesondere Warnhinweise oder - subsidiär, falls ein Warnhinweis nicht ausreicht - der Abschluss von Unterlassungsverpflichtungs-Vereinbarungen (ggf. mit Strafbewehrung) mit Abnehmern vorranging zu prüfen (vgl. BGH, GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat).

  • LG Düsseldorf, 31.03.2016 - 4a O 73/14

    Haier ./. Sisvel: FRAND-Lizenzen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17
    v. 31.03.2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 226, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 423).

    Ein Angebot des Lizenzgebers kann sich insbesondere dann als unfair/ unangemessen erweisen, wenn eine Lizenzgebühr verlangt wird, die den hypothetischen Preis, der sich bei wirksamem Wettbewerb auf dem beherrschten Markt gebildet hätte, erheblich überschreitet, es sei denn, es gibt eine wirtschaftliche Rechtfertigung für die Preisbildung (LG Düsseldorf, Teilurt. v. 31.03.2016, Az.: 4a O 73/14, Rn. 225, zitiert nach juris; Huttenlauch/ Lübbig, in: Loewenheim/ Meessen/ Riesenkampff/ Kerstin/ Meyer-Lindemann, Kartellrecht, Kommentar, 3. Auflage, 2016, Art. 102 AEUV, Rn. 182; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 245).

  • BGH, 17.07.2012 - X ZR 97/11

    Der Gerichtshof weist das Rechtsmittel des AstraZeneca-Konzerns zurück, der seine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17
    Das Ausschließlichkeitsrecht aus einem Patent ist erschöpft, wenn der Patentinhaber oder ein mit dessen Zustimmung Handelnder das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der EU oder des EWR in Verkehr gebracht hat (vgl. BGH, GRUR 2012, 1118 - Palettenbehälter II; BGH, GRUR 2012, 1230 - MPEG-2-Videosignalcodierung; BGH, GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; Benkard/Scharen, PatG, 11. Aufl. 2015, § 9 Rn. 16).

    Der rechtmäßige Erwerber eines solchen Exemplars ist befugt, dieses bestimmungsgemäß zu gebrauchen, an Dritte zu veräußern oder zu einem dieser Zwecke Dritten anzubieten (BGH, GRUR 2012, 1118 - Palettenbehälter II).

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 40/02

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17
    Diese können insbesondere darin bestehen, dass der Zugang zu einem nachgeordneten Produktmarkt von der Befolgung der patentgemäßen Lehre abhängig ist (BGH, GRUR 2004, 966 (968) - Standard-Spundfass) oder das Produkt - wie hier - erst bei Benutzung des Patents wettbewerbsfähig ist (OLG Düsseldorf, a.a.O.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06

    Nachbau Winterweizensorte (Sortenschutz)

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17
    Er kann nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein, die im Einzelnen vorzutragen und gemäß § 714 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2007 - I-2 U 22/06 - Fahrbare Betonpumpe, Rn. 109 bei Juris; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).
  • LG Düsseldorf, 23.06.2005 - 4b O 58/05

    Reisestellenkarte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17
    Der Lizenzsucher ist darlegungs- und beweispflichtig für eine Ungleichbehandlung (OLG Düsseldorf, ebd., Rn. 212) bzw. das Vorliegen eines Ausbeutungstatbestandes (LG Düsseldorf, Urt. v. 30.11.2006, Az.: 4b O 58/05, Rn. 140 - Videosignal-Codierung I, zitiert nach juris; Kühnen, ebd., Kap. E., Rn. 247, Rn. 308).
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1978 - 2 U 15/78

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17
    Er kann nur unter besonderen Umständen gerechtfertigt sein, die im Einzelnen vorzutragen und gemäß § 714 Abs. 2 ZPO glaubhaft zu machen sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.06.2007 - I-2 U 22/06 - Fahrbare Betonpumpe, Rn. 109 bei Juris; OLG Düsseldorf, GRUR 1979, 188, 189 - Flachdachabläufe).
  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Geltendmachung von Rechten hinsichtlich des Gebrauchs und des Inverkehrbringens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 15/17
    Soweit die Klägerin die Auffassung vertritt, die hier vorliegende Sachverhaltskonstellation, wonach - was noch zu zeigen ist - bereits eine routinierte Lizenzpraxis existiert, stehe einer Anwendung der in dem zitierten EuGH-Urteil aufgestellten Grundsätze entgegen, es habe vielmehr ein Rückgriff auf die sog. "Orange-Book-Standard"-Rechtsprechung, die dem Patentbenutzer das Erfordernis eines Angebots auf Abschluss eines Lizenzvertrags auferlegt (BGH, GRUR 2009, 694, Rn. 29), zu erfolgen, schließt sich die Kammer dem nicht an.
  • LG Düsseldorf, 30.11.2006 - 4b O 508/05

    Ansprüche wegen mittelbarer Verletzung eines Patents für eine Gesamtvorrichtung

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2012 - 2 U 137/10

    MPEG-2-Videosignalcodierung

  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 65/15

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheiten des Patentinhabers

  • LG Mannheim, 29.01.2016 - 7 O 66/15

    Verletzung eines Patents über Technik zum Codieren eines Sprachsignals bei

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 5/17

    "Standard-Spundfaß"; Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch einen

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    RTE und ITP / Kommission

  • EuGH, 06.04.1995 - C-241/91

    Haubenstretchautomat

  • BGH, 03.03.2009 - KZR 82/07
  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    Orange-Book-Standard

  • BGH, 21.08.2012 - X ZR 33/10

    Palettenbehälter II

  • EuGH, 06.12.2012 - C-457/10

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 16/17
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18

    Decodierverfahren für Datensignale

    Stattdessen haben die beiden Parteien sich zu bemühen, zunächst durch außergerichtliche Verhandlungen einen FRAND-gemäßen Lizenzvertrag abzuschließen (OLG Düsseldorf, a.a.O. - Mobiles Kommunikationssystem; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040; Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 254 zitiert nach juris; Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17 und Urt. v. 12. Dezember 2018, 4b O 4/17).

    Dieser Inhalt ist jedoch vor dem Hintergrund des weiteren Hinweises in der E-Mail auf die Website der HEVC Advance www.hevcadvance.com mit Informationen über den Pool und das Lizenzprogramm ausreichend (so auch LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17).

    Auch im Übrigen ist es der Kammer aus den den Vorgängerstandard H.264/AVC betreffenden Rechtsstreitigkeiten (vgl. nur LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17) bekannt, dass auch in den mehr als tausendmal abgeschlossenen Standardlizenzverträgen eine solche Anpassungsklausel nicht vorgesehen war.

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 16/17

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Kodierung/Dekodierung der

    Insofern stellt dies auch die maßgebliche Kommunikation für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines später im Prozess erhobenen kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes dar (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2018, Az. 4a O 15/17).

    Damit wird eine Vermischung von lizenzierten und nicht lizenzierten Produkten innerhalb eines Konzerns vermieden, die ansonsten dazu führen würde, dass eine effektive Rechtsdurchsetzung verhindert wird (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2018, Az. 4a O 15/17).

    Die Muttergesellschaft bestimmt das Verhalten der Beklagten und kann somit durch eine selbstständige Lizenznahme für einen Gleichlauf der Lizenzen sorgen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2018, Az. 4a O 15/17).

    Faktisch setzt damit aber die Muttergesellschaft ihrerseits eine auf einzelne Unternehmen bezogene Lizenzierung durch, indem sie vermittelt durch die Beklagte lediglich der Lizenznahme einzelner Tochterunternehmen zustimmt (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2018, Az. 4a O 15/17).

  • LG Düsseldorf, 12.12.2018 - 4b O 5/17

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung des deutschen Teils eines Patents (hier:

    Insofern stellt dies auch die maßgebliche Kommunikation für die Beurteilung der Erfolgsaussichten eines später im Prozess erhobenen kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes dar (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2018, Az. 4a O 15/17).

    Damit wird eine Vermischung von lizenzierten und nicht lizenzierten Produkten innerhalb eines Konzerns vermieden, die ansonsten dazu führen würde, dass eine effektive Rechtsdurchsetzung verhindert wird (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2018, Az. 4a O 15/17).

    Die Muttergesellschaft bestimmt das Verhalten der Beklagten und kann somit durch eine selbstständige Lizenznahme für einen Gleichlauf der Lizenzen sorgen (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2018, Az. 4a O 15/17).

    Faktisch setzt damit aber die Muttergesellschaft ihrerseits eine auf einzelne Unternehmen bezogene Lizenzierung durch, indem sie vermittelt durch die Beklagte lediglich der Lizenznahme einzelner Tochterunternehmen zustimmt (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2018, Az. 4a O 15/17).

  • OLG Düsseldorf, 12.05.2022 - 2 U 13/21

    Ansprüche wegen Verletzung des deutschen Teils eines europäischen Patents;

    Handelt es sich um einen Lizenzsucher, der nicht nur die Schutzrechte des Klägers benutzt, sondern auch die Patente der übrigen Poolmitglieder, ist gegen einen Zwang zur Lizenznahme am Bestand des gesamten Pools nichts zu erinnern (LG Düsseldorf, Urt. v. 09.11.2018, Az.: 4a O 15/17, GRUR-RS 2018, 33825, Rz. 223 - Decodiervorrichtung; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 14. Aufl., Abschn. E, Rz. 519).
  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

    Stattdessen haben die beiden Parteien sich zu bemühen, zunächst durch außergerichtliche Verhandlungen einen FRAND-gemäßen Lizenzvertrag abzuschließen (OLG Düsseldorf, a.a.O. - Mobiles Kommunikationssystem; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040; Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 254 zitiert nach juris; Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17 und Urt. v. 12. Dezember 2018, 4b O 4/17).

    Dieser Inhalt ist jedoch vor dem Hintergrund des weiteren Hinweises in der E-Mail auf die Website der HEVC Advance www.hevcadvance.com mit Informationen über den Pool und das Lizenzprogramm ausreichend (so auch LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17).

    Auch im Übrigen ist es der Kammer aus den den Vorgängerstandard H.264/AVC betreffenden Rechtsstreitigkeiten (vgl. nur LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17) bekannt, dass auch in den mehr als tausendmal abgeschlossenen Standardlizenzverträgen eine solche Anpassungsklausel nicht vorgesehen war.

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

    Stattdessen haben die beiden Parteien sich zu bemühen, zunächst durch außergerichtliche Verhandlungen einen FRAND-gemäßen Lizenzvertrag abzuschließen (OLG Düsseldorf, a.a.O. - Mobiles Kommunikationssystem; LG Düsseldorf, Urt. v. 31. März 2016, Az. 4a O 126/14, BeckRS 2016, 08040; Urt. v. 13. Juli 2017, 4a O 154/15, Rn. 254 zitiert nach juris; Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17 und Urt. v. 12. Dezember 2018, 4b O 4/17).

    Dieser Inhalt ist jedoch vor dem Hintergrund des weiteren Hinweises in der E-Mail auf die Website der HEVC Advance www.hevcadvance.com mit Informationen über den Pool und das Lizenzprogramm ausreichend (so auch LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17).

    Auch im Übrigen ist es der Kammer aus den den Vorgängerstandard H.264/AVC betreffenden Rechtsstreitigkeiten (vgl. nur LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, 4a O 15/17) bekannt, dass auch in den mehr als tausendmal abgeschlossenen Standardlizenzverträgen eine solche Anpassungsklausel nicht vorgesehen war.

  • LG Düsseldorf, 08.01.2019 - 4c O 12/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung

    Der Hinweis in der Email der MPEG LA vom 6. September 2011 (Anlage B 21, B 21a), dass die elektronischen Kopien lediglich zur Informationszwecken dienen und nicht als Ausfertigungen verwendet werden können, zeigt gerade, dass im Umkehrschluss die postalisch zugesandten Schriftstücke die Funktion als Unterzeichnungsexemplare erfüllen sollten (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, Az. 4a O 15/17).

    Die insoweit vorgelegte Untersuchung der E(Anlage B 55) begegnet den gleichen durchgreifenden Bedenken wie die Untersuchung in Anlage B 39. Die geschilderten Vorgänge sind als solche "neutral" und die Beklagte trägt darüber hinaus nichts vor, was einen systematischen Missbrauch rechtfertigt, zumal mit der Erhöhung der Patentzahl keine Erhöhung der Lizenzgebühr einhergeht (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, Az. 4a O 15/17).

  • LG Düsseldorf, 21.12.2018 - 4c O 3/17

    Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach wegen Verletzung des

    Der Hinweis in der Email der MPEG LA vom 6. September 2011 (Anlage B 19, B 19a), dass die elektronischen Kopien lediglich zur Informationszwecken dienen und nicht als Ausfertigungen verwendet werden können, zeigt gerade, dass im Umkehrschluss die postalisch zugesandten Schriftstücke die Funktion als Unterzeichnungsexemplare erfüllen sollten (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9.11.2018, Az. 4a O 15/17).

    Die insoweit vorgelegte Untersuchung der G(Anlage B 54) begegnet den gleichen durchgreifenden Bedenken wie die Untersuchung in Anlage B 37 und 38. Die geschilderten Vorgänge sind als solche "neutral" und die Beklagte trägt darüber hinaus nichts vor, was einen systematischen Missbrauch rechtfertigt, zumal mit der Erhöhung der Patentzahl keine Erhöhung der Lizenzgebühr einhergeht (vgl. LG Düsseldorf, Urt. v. 9. November 2018, Az. 4a O 15/17).

  • LG Düsseldorf, 09.11.2018 - 4a O 16/17
    Die Beklagte wird vor dem angerufenen Gericht von weiteren Poolpatentinhabern in Anspruch genommen, so von der Columbia (Az.: 4b O 17/17), der Fraunhofer Gesellschaft (Az.: 4a O 15/17), der Godo Kaisha IP Bridge 1 (Az.: 4b O 5/17), von Mitsubishi (Az.: 4c O 13/17) und von Panasonic (Az.: 4b O 16/17).
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