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   LG Düsseldorf, 09.11.2022 - 12 O 247/22   

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https://dejure.org/2022,34382
LG Düsseldorf, 09.11.2022 - 12 O 247/22 (https://dejure.org/2022,34382)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.11.2022 - 12 O 247/22 (https://dejure.org/2022,34382)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. November 2022 - 12 O 247/22 (https://dejure.org/2022,34382)
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  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 221/76

    Erhebliche Preissteigerung = Störung der Geschäftsgrundlage?

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2022 - 12 O 247/22
    Im Übrigen habe der BGH bereits damals entschieden, dass eine Anpassung der eigenen Verkaufspreise wegen stark gestiegener Beschaffungspreise für Öl nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage regelmäßig nicht in Betracht käme (vgl. BGH, BeckRS 1978, 31119358).

    Darauf, ob der BGH die Anwendbarkeit der Grundsätze der Störung der Geschäftsgrundlage in seinem Fall zur Ölkrise in den 1970er Jahren und den steigenden Beschaffungskosten für Öl (vgl. BGH, BeckRS 1978, 31119358) bereits aufgrund der getroffenen Festpreisvereinbarung abgelehnt hat oder ob er diese Frage ausdrücklich offengelassen hat (Bl. 144 d.A.), kommt es nicht an.

  • BGH, 12.01.2022 - XII ZR 8/21

    Mietzahlungspflicht bei coronabedingter Geschäftsschließung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2022 - 12 O 247/22
    Dabei versteht man unter der sog. großen Geschäftsgrundlage die allgemeine Erwartung der vertragsschließenden Parteien, dass sich die grundlegenden politischen, wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen eines Vertrags nicht etwa durch Revolution, Krieg, Vertreibung, Hyperinflation oder eine (Natur-)Katastrophe ändern und die Sozialexistenz nicht erschüttert werde (vgl. BGH, NZBau 2022, 86 Rn. 45; Finkenauer, in: MüKoBGB, 9. Aufl. 2022, BGB § 313 Rn. 17).

    Die Kammer verkennt nicht, dass das reale Element bei einer Störung der großen Geschäftsgrundlage regelmäßig unproblematisch erfüllt ist (vgl. BGH, NZBau 2022, 86, Rn. 48 für die behördlich angeordnete Schließung eines Lokals im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie).

  • OLG Hamm, 26.04.2019 - 32 SA 20/19

    Willkürlicher Verweisungsbeschluss

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2022 - 12 O 247/22
    Die Konzentrationswirkung des § 6 Abs. 1 Satz 1 UKlaG und die damit verbundene Zuweisung an die Zivilkammer setzt sich insofern durch (vgl. Baetge, in: jurisPK-BGB 9. Aufl., § 6 UKlG, Rn. 20; OLG Hamm v. 26.04.2019, Az. 32 SA 20/19, Rn. 19, zitiert nach juris; a.A. Pernice in: BeckOK GVG, § 95 GVG Rn. 32).

    Leitet ein Kläger aus demselben Sachverhalt Ansprüche wegen Wettbewerbsverletzungen und wegen eines Verstoßes gegen Verbraucherschutzvorschriften nach dem UKlaG her, hat das nach dem Unterlassungsklagegesetz ausschließlich zuständige Gericht auch über die wettbewerbsrechtlichen Ansprüche zu entscheiden (vgl. OLG Hamm, Beschl. v. 26.04.2019, Az. I-32 SA 20/19, Rn. 17 ff., zitiert juris).

  • BGH, 22.09.2011 - I ZR 229/10

    Überregionale Klagebefugnis

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.11.2022 - 12 O 247/22
    Zum anderen ergibt sich dies aus der Beschränkung des Betätigungsfeldes des Antragstellers, der auf die Wahrnehmung der Interessen von Verbrauchern (nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern über die Landesgrenzen der einzelnen Bundesländer hinweg) gerichtet ist (vgl. BGH, Urt. v. 22.09.2011, Az. I ZR 229/10, NJW 2012, 1812 Rn. 18 und 19).
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