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   LG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 O 282/13   

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https://dejure.org/2017,54533
LG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 O 282/13 (https://dejure.org/2017,54533)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.05.2017 - 12 O 282/13 (https://dejure.org/2017,54533)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Mai 2017 - 12 O 282/13 (https://dejure.org/2017,54533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Schadensersatz wegen der Wiedergabe von Digital-Fotografien u. Thermografiebildern auf einer Internetseite ohne Urheberkennzeichung; Anforderungen an das Vorliegen einer öffentlichen Bekanntmachung von urheberrechtlich geschütztem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12

    Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 O 282/13
    Die bloße Verknüpfung einer über einen anderen Server zugänglichen Datei ist auch dann, wenn die Einbindung in eine Homepage nach Art eines Deep Links erfolgt und für den Internetnutzer eine fremde Herkunft der angezeigten Seite bzw. des angezeigten Dokuments nicht oder nicht ohne weiteres erkennbar ist, keine öffentliche Zugänglichmachung, wenn nicht zugleich technische Sperren umgangen werden oder die verlinkte Datei nicht mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers im Internet öffentlich abrufbar ist (vgl. BGH GRUR 2016, 171; 2013, 818).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 46/12

    Die Realität

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.05.2017 - 12 O 282/13
    Die bloße Verknüpfung einer über einen anderen Server zugänglichen Datei ist auch dann, wenn die Einbindung in eine Homepage nach Art eines Deep Links erfolgt und für den Internetnutzer eine fremde Herkunft der angezeigten Seite bzw. des angezeigten Dokuments nicht oder nicht ohne weiteres erkennbar ist, keine öffentliche Zugänglichmachung, wenn nicht zugleich technische Sperren umgangen werden oder die verlinkte Datei nicht mit Zustimmung des Urheberrechtsinhabers im Internet öffentlich abrufbar ist (vgl. BGH GRUR 2016, 171; 2013, 818).
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