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   LG Düsseldorf, 10.07.2018 - 2b O 199/17   

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https://dejure.org/2018,28638
LG Düsseldorf, 10.07.2018 - 2b O 199/17 (https://dejure.org/2018,28638)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.07.2018 - 2b O 199/17 (https://dejure.org/2018,28638)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Juli 2018 - 2b O 199/17 (https://dejure.org/2018,28638)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • mietrechtsiegen.de

    Gemeinschaftsheizungsanlage - Schadensersatzansprüche

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG versorgt Nachbar-WEG mit Heizenergie: Wer kann klagen bzw. verklagt werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Heizanlagengemeinschaft" - ein immerwährender Quell der Freude! (IMR 2018, 481)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 10.05.1990 - BReg. 2 Z 33/90

    Durch Grunddienstbarkeit abgesicherte Garagen als Gegenstand einer zulässigen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.07.2018 - 2b O 199/17
    Zwar steht eine Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB dem jeweiligen Eigentümer des herrschenden Grundstücks zu, bei Aufteilung dieses Grundstücks in Miteigentumsanteile nach § 8 WEG den Miteigentümern in Gemeinschaft zu (BayObLG NJW-RR 1990, 1043).
  • KG, 22.08.2012 - 21 U 84/11

    Wann beginnt die Verjährung wegen Organisationsverschulden?

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.07.2018 - 2b O 199/17
    Sollte die frühere Verwalterin der Klägerin bei Erstellung der Abrechnungen diese Angabe tatsächlich unterlassen haben, dürfte der Klägerin jedenfalls die Kenntnis der Verwalterin von dieser Abrechnungspraxis zuzurechnen sein (KG Berlin, 21 U 84/11, juris).
  • BGH, 13.10.2017 - V ZR 45/17

    Wohnungseigentum: Gekorene Ausübungsbefugnis des Verbandes für Unterlassungs- und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.07.2018 - 2b O 199/17
    Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird - anders als für Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche - eine geborene Ausübungsbefugnis des Verbandes gemäß § 10 Abs. 6 Satz 3 Halbsatz 1 WEG angenommen (BGH V ZR 45/17).
  • OLG Karlsruhe, 02.11.2017 - 13 U 75/17

    Wer wird durch eine Reallast verpflichtet: Der Verband oder die Eigentümer?

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.07.2018 - 2b O 199/17
    Insoweit hat die Rechtsprechung - worauf die Beklagte zu Recht hinweist - entschieden, dass jedenfalls die Primärpflicht - zur Verfügung Stellung von Heizenergie aus einer Reallast - nicht den Verband, sondern die einzelnen Wohnungseigentümer betrifft (LG Freiburg 1 O 374/15, bestätigt durch OLG Karlsruhe 13 U 75/17 - IBR-Online).
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