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   LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19   

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LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19 (https://dejure.org/2019,39165)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10.10.2019 - 16 O 49/19 (https://dejure.org/2019,39165)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 10. Oktober 2019 - 16 O 49/19 (https://dejure.org/2019,39165)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • LG Kleve, 31.03.2017 - 3 O 252/16

    VW Abgasskandal, Frist zur Mangelbeseitigung, sekundäre Darlegungslast, Verstoß

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19
    Wenn die Entwicklung einer Elektroniksteuerungssoftware mit einem größeren finanziellen Aufwand verbunden ist, müssen hierfür auch entsprechende Budgets in Anspruch genommen sein (LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017, Az. 3 O 252/16, VuR 2017, 232).

    Die Beklagte müsste somit konkrete Angaben zum Stand der Ermittlungen machen und darlegen, auf welcher Hierarchieebene der Einsatz der Software beschlossen wurde und weshalb der Vorstand hiervon keine Kenntnis haben konnte bzw. an welchem Punkt der Mitarbeiterhierarchie die Kenntnis geendet haben soll (so auch LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017 - 6 O 119/16; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017 - 3 O 252/16; LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16).

    Angemessen ist eine 1, 3 Geschäftsgebühr (so auch LG Kleve Urt. v. 31.3.2017 - 3 O 252/16, BeckRS 2017, 106026, beck-online).

  • LG Paderborn, 07.04.2017 - 2 O 118/16

    Rückgabe eines Fahrzeuges

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19
    Denn diese durfte und musste als verständige Käuferin davon ausgehen, dass das von ihr erworbene Fahrzeug die Schadstoffgrenzwerte nicht nur im Prüfstandbetrieb, sondern auch unter Realbedingungen im Straßenverkehr einhält (vgl. LG Paderborn Urt. v. 07.04.2017, 2 O 118/16, BeckRS 2017, 108460, beck-online).

    Denn nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung stellt bereits die Belastung mit einer ungewollten Verbindlichkeit einen Schaden im Sinne des § 826 BGB dar (so auch LG Paderborn Urt. v. 7.4.2017 - 2 O 118/16, BeckRS 2017, 108460, beck-online).

  • OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17

    VW-"Abgasskandal"

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19
    Mit anderen Worten kann der Käufer gesetzeskonformes Verhalten des Herstellers erwarten (OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, 18 U 112/17, Rdnr. 39 f.).

    Wollte die Beklagte anderes behaupten, müsste sie der letztlich in Frage stehenden Zulassung eines Fahrzeugs für den Betrieb im Straßenverkehr und den hierfür maßgebenden Faktoren jede Bedeutung für den Verkehrswert eines doch für den Betrieb im Straßenverkehr bestimmten Pkw absprechen (OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, 18 U 112/17 Rz. 51).

  • LG Offenburg, 12.05.2017 - 6 O 119/16

    Deliktshaftung wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung:

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19
    Insofern ist Anknüpfungspunkt für den Anspruch aus § 826 BGB nicht der Verstoß gegen die Verordnung, sondern das Inverkehrbringen der gesetzeswidrigen Fahrzeuge auf Kosten und Risiko der Kunden - unabhängig davon, ob es sich um den Erst- oder Zweitkäufer des Wagens handelt (so auch LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017 - 6 O 119/16, juris Rdnr. 37).

    Die Beklagte müsste somit konkrete Angaben zum Stand der Ermittlungen machen und darlegen, auf welcher Hierarchieebene der Einsatz der Software beschlossen wurde und weshalb der Vorstand hiervon keine Kenntnis haben konnte bzw. an welchem Punkt der Mitarbeiterhierarchie die Kenntnis geendet haben soll (so auch LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017 - 6 O 119/16; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017 - 3 O 252/16; LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16).

  • KG, 23.05.2013 - 8 U 58/12

    Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs: Berechnung des Nutzungsersatzes bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19
    PKW der mittleren und gehobenen Klasse erreichen auf Grund des hohen Qualitätsstandards heutzutage Gesamtfahrleistungen von 200.000 bis 300.000 km (KG Berlin, Urt. V. 23.05.2013, 8 U 58/12).
  • BGH, 26.11.2007 - II ZR 167/06

    Verzinsung von deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19
    Auch wenn der Schädiger den Geschädigten durch eine unerlaubte Handlung dazu bestimmt, eine Sache wegzugeben oder darüber zu verfügen, entzieht er sie ihm (BGH Versäumnisurteil v. 26.11.2007 - II ZR 167/06).
  • BGH, 24.10.2014 - V ZR 45/13

    Zession einer Grundschuld: Sekundäre Darlegungslast des Zessionars bei konkretem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19
    Zudem streiten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes für die beweisbelastete Partei die Grundsätze der sekundären Darlegungslast bereits bei einem auf konkrete Tatsachen gestützten Verdacht des betrügerischen oder treuwidrigen Erwerbs einer Grundschuld (BGH, Versäumnisurteil vom 24.10.2014, V ZR 45/13, NJW 2015, 619).
  • BGH, 24.02.1983 - VI ZR 191/81

    Geltendmachung von Verzinsung neben Nutzungsausfallentschädigung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19
    Der Zinsanspruch soll mit einem pauschalierten Mindestbetrag den Verlust der Nutzbarkeit einer Sache ausgleichen, der durch den späteren Gebrauch derselben oder einer anderen Sache nicht nachgeholt werden kann (BGHZ 87, 38, 41).
  • LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16

    Rücknahmepflicht des Herstellers von Betrugsdieselfahrzeug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19
    Die Beklagte müsste somit konkrete Angaben zum Stand der Ermittlungen machen und darlegen, auf welcher Hierarchieebene der Einsatz der Software beschlossen wurde und weshalb der Vorstand hiervon keine Kenntnis haben konnte bzw. an welchem Punkt der Mitarbeiterhierarchie die Kenntnis geendet haben soll (so auch LG Offenburg, Urteil vom 12.05.2017 - 6 O 119/16; LG Kleve, Urteil vom 31.03.2017 - 3 O 252/16; LG Hildesheim, Urteil vom 17.01.2017 - 3 O 139/16).
  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus LG Düsseldorf, 10.10.2019 - 16 O 49/19
    Es ist anerkannt, dass es bei täuschendem (bzw. manipulativem) Verhalten für die Darlegung des ursächlichen Zusammenhangs zwischen Täuschung und Abgabe der Willenserklärung ausreichend ist, dass der Getäuschte Umstände dargetan hat, die für seinen Entschluss von Bedeutung sein konnten und nach der Lebenserfahrung bei der Art des zu beurteilenden Rechtsgeschäfts Einfluss auf die Entschließung gehabt haben können (vgl. etwa BGH, Urteil vom 12.05.1995, Az. V ZR 34/94, NJW 1995, 2361 zu § 123 BGB).
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