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   LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 4a O 40/10   

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https://dejure.org/2011,73384
LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 4a O 40/10 (https://dejure.org/2011,73384)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.02.2011 - 4a O 40/10 (https://dejure.org/2011,73384)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Februar 2011 - 4a O 40/10 (https://dejure.org/2011,73384)
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  • BayObLG, 18.05.1995 - 2Z BR 25/95

    Verjährung vor Ergehen eines Ordnungsmittelbeschlusses

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 4a O 40/10
    Es bestehen bereits durchgreifende Zweifel, ob es sich bei der Vollstreckungsverjährung überhaupt um eine Einwendung im Sinne von § 767 Abs. 1 ZPO handelt, die den Anspruch auf Zahlung von Ordnungsgeld selbst betrifft, da die Vollstreckungsverjährung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 ein vom Vollstreckungsorgan von Amts wegen im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu beachtendes Vollstreckungshindernis darstellt (BayObLG WuM 1995, 443; für die Verfolgungsverjährung: BGH NJW-RR 2007, 863, 864 und LG Düsseldorf InstGE 6, 293, 294 - Polyurethanhartschaum).
  • BGH, 25.01.2007 - I ZB 58/06

    Rechtsnatur und Vollstreckung der Verurteilung zu einer Duldung; Beginn der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 4a O 40/10
    Es bestehen bereits durchgreifende Zweifel, ob es sich bei der Vollstreckungsverjährung überhaupt um eine Einwendung im Sinne von § 767 Abs. 1 ZPO handelt, die den Anspruch auf Zahlung von Ordnungsgeld selbst betrifft, da die Vollstreckungsverjährung im Sinne von Art. 9 Abs. 2 ein vom Vollstreckungsorgan von Amts wegen im Rahmen der Zwangsvollstreckung zu beachtendes Vollstreckungshindernis darstellt (BayObLG WuM 1995, 443; für die Verfolgungsverjährung: BGH NJW-RR 2007, 863, 864 und LG Düsseldorf InstGE 6, 293, 294 - Polyurethanhartschaum).
  • BGH, 23.01.1985 - VIII ZR 285/83

    Wiederholte Vollstreckungsgegenklage und entgegenstehende Rechtskraft eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.02.2011 - 4a O 40/10
    Gegen die Vollstreckbarkeit des Ordnungsgeldbeschlusses vermag ein Feststellungsurteil, mit dem das Nichtbestehen des titulierten Anspruchs festgestellt wird, grundsätzlich nichts auszurichten (vgl. BGH WM 1985, 703).
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