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   LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05   

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https://dejure.org/2006,21253
LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05 (https://dejure.org/2006,21253)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.04.2006 - 35 O 41/05 (https://dejure.org/2006,21253)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. April 2006 - 35 O 41/05 (https://dejure.org/2006,21253)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung der Tochtergesellschaft zur Herbeiführung der Zustimmung zur Grundbuchberichtigung; Verpflichtung des Schuldners über seine unmittelbaren Leistungspflichten hinaus zu Mitwirkungshandlungen zur Herbeiführung des endgültigen Erfolgs einer geschuldeten Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 24.10.1960 - III ZR 132/59

    Rechtsnatur der Frist zur Erhebung der Klage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
    Insoweit ist anerkannt, dass, soweit nicht - was hier aber nicht der Fall ist - ausnahmsweise eine gesetzliche Inbezugnahme erfolgt, die für Verjährungsfristen geltenden Vorschriften auf gesetzliche Ausschlussfristen grundsätzlich unanwendbar sind, da es sich nach Gegenstand und Wirkung um völlig verschiedene Rechtsinstitute handelt ( RGZ 102, 339, 341; 158, 137, 140; BGHZ 33, 360, 363; BGHZ 98, 295, 298; Staudinger/Peters (2001) Vor § 194 a.F. RdNr. 15; RGRK/Johannsen Vor § 194 a.F. RdNr. 7).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis absteckt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abwälzt und schließlich bei vollstreckungsfähigen Entscheidungen eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BGH NJW 1978, 1584; NJW 1982, 2553; BGH NJW 1991, 1114; NJW 1999, 954).
  • BVerwG, 24.06.1971 - I C 39.67

    Gestattung des Betriebes eines Gewerbes für jedermann - Zulassungsschranke oder

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
    Es ist jedoch anerkannt, dass der Schuldner über seine unmittelbaren Leistungspflichten hinaus zu Mitwirkungshandlungen verpflichtet ist, wenn damit der endgültige Erfolg einer geschuldeten Leistung herbeigeführt werden kann (vgl. BGH NJW 1971, 1475, 1476; Münchener-Komm./Roth, BGB, Bd. 2a, § 241 Rdn 47, 64).
  • BAG, 08.08.1979 - 5 AZR 660/77

    Ansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Ablauf einer tariflichen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
    Für vertragliche Ausschlussfristen muss aber das Gleiche gelten, es sei denn, die analoge Anwendung ist im Gesetz ausdrücklich vorgeschrieben oder entspricht im einzelnen Fall dem erkennbaren Parteiwillen; denn die Tatsache, dass Ausschlussfristen auf vertraglicher Vereinbarung beruhen, macht sie den Verjährungsfristen nicht rechtsähnlich (RG JW 1910, 244 Nr. 35, 245; BAG NJW 1980, 359 Nr. 56, 360 (für tarifvertragliche Ausschlussfristen); Münchener Kommentar-Grothe, BGB, 4. Aufl., 2003, Vor § 194 Rn. 11).
  • BGH, 24.02.1978 - V ZR 95/75

    Anforderungen an den Antrag wegen Wiederherstellung der Befestigung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis absteckt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abwälzt und schließlich bei vollstreckungsfähigen Entscheidungen eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BGH NJW 1978, 1584; NJW 1982, 2553; BGH NJW 1991, 1114; NJW 1999, 954).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
    Zu dem Begriff Rechtsverhältnis im Sinne des § 256 ZPO gehört somit jedes Schuldverhältnis zwischen den Parteien, einschließlich der Frage der Wirksamkeit, der Auslegung oder Beendigung eines Vertrages (BGH MDR 1982, 928; RGZ 144, 54, 56; Zöller-Greger, a.a.O., Rdn. 4).
  • BGH, 13.11.1981 - I ZR 168/79

    Rechtswirkungen der Kündigung eines Werkvertrages

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
    Ein Klageantrag ist hinreichend bestimmt, wenn er den erhobenen Anspruch konkret bezeichnet, den Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis absteckt, den Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennen lässt, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abwälzt und schließlich bei vollstreckungsfähigen Entscheidungen eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren erwarten lässt (vgl. BGH NJW 1978, 1584; NJW 1982, 2553; BGH NJW 1991, 1114; NJW 1999, 954).
  • RG, 31.05.1921 - VI 72/21

    Tumultschaden

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
    Insoweit ist anerkannt, dass, soweit nicht - was hier aber nicht der Fall ist - ausnahmsweise eine gesetzliche Inbezugnahme erfolgt, die für Verjährungsfristen geltenden Vorschriften auf gesetzliche Ausschlussfristen grundsätzlich unanwendbar sind, da es sich nach Gegenstand und Wirkung um völlig verschiedene Rechtsinstitute handelt ( RGZ 102, 339, 341; 158, 137, 140; BGHZ 33, 360, 363; BGHZ 98, 295, 298; Staudinger/Peters (2001) Vor § 194 a.F. RdNr. 15; RGRK/Johannsen Vor § 194 a.F. RdNr. 7).
  • BGH, 01.10.1986 - IVa ZR 108/85

    Wahrung der Klagefrist durch Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
    Insoweit ist anerkannt, dass, soweit nicht - was hier aber nicht der Fall ist - ausnahmsweise eine gesetzliche Inbezugnahme erfolgt, die für Verjährungsfristen geltenden Vorschriften auf gesetzliche Ausschlussfristen grundsätzlich unanwendbar sind, da es sich nach Gegenstand und Wirkung um völlig verschiedene Rechtsinstitute handelt ( RGZ 102, 339, 341; 158, 137, 140; BGHZ 33, 360, 363; BGHZ 98, 295, 298; Staudinger/Peters (2001) Vor § 194 a.F. RdNr. 15; RGRK/Johannsen Vor § 194 a.F. RdNr. 7).
  • BGH, 24.04.1987 - V ZR 228/85

    Anforderungen an Bestimmtheit einer Klage auf Eintragung der Auflassung eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.04.2006 - 35 O 41/05
    Der sachenrechtliche Bestimmheitsgrundsatz, der auch bei der Auflassung von Grundstücken gilt (BGH NJW 1988, 415; Palandt/Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 925 Rdn 1), ist aber hier gewahrt worden.
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

  • RG, 27.02.1934 - II 276/33

    1. Kann ein der Feststellung durch Urteil zugängliches Rechtsverhältnis auch dann

  • RG, 22.07.1938 - VII 47/38

    Ist die Aufwertung von Haftpflichtversicherungsansprüchen auch dann

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2007 - 6 U 107/06

    Anforderungen an die Konkretisierung abzuspaltender Grundstücke in einem

    unter Abänderung des am 11. April 2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Düsseldorf - 35 O 41/05 - die Klage abzuweisen.
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