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   LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11   

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https://dejure.org/2014,61219
LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11 (https://dejure.org/2014,61219)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.09.2014 - 16 O 155/11 (https://dejure.org/2014,61219)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. September 2014 - 16 O 155/11 (https://dejure.org/2014,61219)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erwerb eines Nachlassgegenstandes durch den Testamentsvollstrecker; Verpflichtung zur Übertragung des Miteigentums an Grundbesitz als teilweise unentgeltliche Verfügung; Wertmäßiger Erhalt des Erbschaftsvermögens während der Dauer der Testamentsvollstreckung ; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.1971 - V ZB 6/71

    Schenkungen des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11
    Nur auf diese Art kann vermieden werden, dass er den dem Schutz des nicht verfügungsberechtigten Erben vor dem verfügungsberechtigten Testamentsvollstrecker dienenden § 2205 S. 3 BGB (BGH, Beschl. v. 24.09.1971 - V ZB 6/71 = BGHZ 57, 84 = NJW 1971, 2264) unter dem Deckmantel des Ermessensspielraums umgeht.

    Denn eine unentgeltliche Verfügung ist wirksam, wenn ihr alle Erben zustimmen, ein entgegenstehender Wille des Erblassers nicht erkennbar ist und die Interessen Dritter, insbesondere von Vermächtnisnehmern und Nachlassgläubigern, nicht betroffen oder geschädigt werden (BGH, Beschl. v. 24.09.1971 - V ZB 6/71 = BGHZ 57, 84 = NJW 1971, 2264).

  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 24/52

    Entgeltlichkeit der Verfügung eines Vorerben

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11
    Eine unentgeltliche Verfügung liegt vor, wenn ein Opfer aus dem Nachlass erbracht wird und der Testamentsvollstrecker entweder weiß, dass dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an den Nachlass gegenübersteht oder doch bei ordnungsgemäßer Verwaltung das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (st. Rspr: BGH, Urt. v. 15.05.1963 - V ZR 141/61 = NJW 1963, 1613 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 02.10.1952 - IV ZR 24/52 = BGHZ 7, 274).

    (BGH, Urt. v. 02.10.1952 - IV ZR 24/52 = BGHZ 7, 274 = NJW 1953, 219; OLG Frankfurt, RPfleger 1977, 170; Damrau in: Soergel, § 2205 Rnn. 74 ff.; Mayer in: BeckOK-BGB, § 2205 Rnn. 21 ff.; Schaub, ZEV 2001, 257, 258; aA: Müller, WM 1982, 466, 473).

  • BGH, 12.01.2001 - V ZR 420/99

    Geltungsbereich der Wertermittlungsverordnung 1988

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11
    B dort ist keinerlei Grundsatz anerkannt, den Wert eines ideellen Grundstücksteils geringer anzunehmen als es seinem rechnerischen Anteil am Gesamtgrundstückswert entspricht (OLG Schleswig, Urt. v. 12.10.1999 - 3 U 179/98; offen lassend: BGH, Urt. v. 12.01.2001 - V ZR 420/99 = NZM 2001, 440; aA Haas in: Staudinger, § 2311 Rn. 79; Mayer, in: BeckOK-BGB, § 2311 Rn. 20).
  • BGH, 15.05.1963 - V ZR 141/61
    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11
    Eine unentgeltliche Verfügung liegt vor, wenn ein Opfer aus dem Nachlass erbracht wird und der Testamentsvollstrecker entweder weiß, dass dem Opfer keine gleichwertige Gegenleistung an den Nachlass gegenübersteht oder doch bei ordnungsgemäßer Verwaltung das Fehlen oder die Unzulänglichkeit der Gegenleistung hätte erkennen müssen (st. Rspr: BGH, Urt. v. 15.05.1963 - V ZR 141/61 = NJW 1963, 1613 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 02.10.1952 - IV ZR 24/52 = BGHZ 7, 274).
  • OLG Schleswig, 12.10.1999 - 3 U 179/98

    Pflichtteilsanspruch des Ehegatten bei über 50 Jahre nicht vollzogener Ehe;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11
    B dort ist keinerlei Grundsatz anerkannt, den Wert eines ideellen Grundstücksteils geringer anzunehmen als es seinem rechnerischen Anteil am Gesamtgrundstückswert entspricht (OLG Schleswig, Urt. v. 12.10.1999 - 3 U 179/98; offen lassend: BGH, Urt. v. 12.01.2001 - V ZR 420/99 = NZM 2001, 440; aA Haas in: Staudinger, § 2311 Rn. 79; Mayer, in: BeckOK-BGB, § 2311 Rn. 20).
  • BGH, 24.10.1990 - IV ZR 296/89

    Vergleich als unentgeltliche Verfügung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.09.2014 - 16 O 155/11
    Dies ist immer dann der Fall, wenn der Testamentsvollstrecker weiß oder bei ordnungsmäßiger Verwaltung hätte erkennen müssen, dass die Gegenleistung für den weggegebenen Nachlassgegenstand unzulänglich ist (BGH, Urt. v. 24.10.1990 - IV ZR 296/89 = NJW 1991, 842).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.2015 - 3 U 11/14

    Bewertung eines hälftigen Miteigentumsanteils an einem Hausgrundstück

    Nachdem der Beklagte am 09. Juli 2010 als Eigentümer des ¼ Miteigentumsanteils der I. M.-G. und des 1/8 Miteigentumsanteils der Erbengemeinschaft nach U. M. und damit sozusagen als Eigentümer des hälftigen Miteigentumsanteils M. eingetragen worden war, verklagte er nach vergeblicher Aufforderung die Klägerin und R. P. im Verfahren 16 O 155/11 Landgericht Düsseldorf auf Genehmigung der Auflassungserklärung, hilfsweise auf Auflassung und Bewilligung der Eintragung des anderen hälftigen Miteigentumsanteils (nach G. L.).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2015 - 21 U 166/14

    Unwirksamkeit einer Verfügung des Testamentsvollstreckers wegen teilweiser

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 11.9.2014 - 16 O 155/11 - abzuändern und die Beklagte zu 1) und den Beklagten zu 2) zu verurteilen, die Erklärung des als Vertreter ohne Vertretungsmacht handelnden Bürovorstehers W.
  • OLG München, 14.01.2021 - 34 Wx 449/20

    Geschäftswert für die Eintragung der Auflassung eines Anteils am Grundstück

    c) Wird nur der Anteil eines Grundstücks veräußert, richtet sich der Verkehrswert des Anteils an dem Grundstück nach dem entsprechenden Bruchteil von dessen Verkehrswert; ein Abschlag hiervon ist nicht gerechtfertigt (LG Düsseldorf vom 11.9.2014, 16 O 155/11 in juris Rn. 29).
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