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   LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 7 O 129/16   

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https://dejure.org/2018,67123
LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 7 O 129/16 (https://dejure.org/2018,67123)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11.12.2018 - 7 O 129/16 (https://dejure.org/2018,67123)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 7 O 129/16 (https://dejure.org/2018,67123)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.06.2012 - 1 ABR 35/11

    Vollstreckungsabwehrklage - Unterlassungstitel - Herausgabe eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 7 O 129/16
    Der auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung gerichtete Titel ist zulässig, da dieser jedenfalls zulässigerweise kumulativ mit einer Vollstreckungsabwehrklage verbunden werden kann, ohne dass die im Fall einer isolierten Herausgabeklage weiter erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (rechtskräftige Verurteilung der der Beklagten auf die Vollstreckungsabwehrklage, vergl. BGH, Urt. v. 05.03.2009 - IX ZR 141/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 16; BGH, Urt. v. 14.07.08 - II ZR 132/07, WM 2008, S. 1806, 1807; BAG, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 ABR 35/11, zitiert nach juris, Rdnr. 20) vorliegen müssten (BGH, Urt. v. 19.12.2015 - V ZR 82/13, zitiert nach juris, Rdnr. 23).
  • BGH, 08.10.1992 - VII ZR 272/90

    Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 7 O 129/16
    Es handelt sich um eine Vollstreckungsmaßnahme, die mit einer gegen den titulierten Anspruch selbst gerichteten Vollstreckungsgegenklage nicht überprüft werden kann (BGH, Urt. v. 08.10.1992 - VII ZR 272/90, zitiert nach juris, Rdnr. 7).
  • BGH, 05.03.2009 - IX ZR 141/07

    Zulässigkeit einer Klage auf Festellung des Erlöschens einer titulierten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 7 O 129/16
    Der auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung gerichtete Titel ist zulässig, da dieser jedenfalls zulässigerweise kumulativ mit einer Vollstreckungsabwehrklage verbunden werden kann, ohne dass die im Fall einer isolierten Herausgabeklage weiter erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (rechtskräftige Verurteilung der der Beklagten auf die Vollstreckungsabwehrklage, vergl. BGH, Urt. v. 05.03.2009 - IX ZR 141/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 16; BGH, Urt. v. 14.07.08 - II ZR 132/07, WM 2008, S. 1806, 1807; BAG, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 ABR 35/11, zitiert nach juris, Rdnr. 20) vorliegen müssten (BGH, Urt. v. 19.12.2015 - V ZR 82/13, zitiert nach juris, Rdnr. 23).
  • BGH, 22.09.1994 - IX ZR 165/93

    Anspruch des Schuldners auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 7 O 129/16
    Die Vollstreckungsabwehrklage ist eine rein prozessrechtliche Klage auf ein rechtsgestaltendes - auf die Beseitigung der Vollstreckbarkeit gerichtetes - Urteil, das keine rechtskräftige Feststellung des Nicht-(mehr)-Bestehens des materiell-rechtlichen Anspruchs zum Inhalt hat (vgl. BGH 22.09.1994 - IX ZR 165/93 - zu I 3 der Gründe).
  • BGH, 14.07.2008 - II ZR 132/07

    Zulässigkeit und Erledigung einer Klage auf Herausgabe der vollstreckbaren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 7 O 129/16
    Der auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung gerichtete Titel ist zulässig, da dieser jedenfalls zulässigerweise kumulativ mit einer Vollstreckungsabwehrklage verbunden werden kann, ohne dass die im Fall einer isolierten Herausgabeklage weiter erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (rechtskräftige Verurteilung der der Beklagten auf die Vollstreckungsabwehrklage, vergl. BGH, Urt. v. 05.03.2009 - IX ZR 141/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 16; BGH, Urt. v. 14.07.08 - II ZR 132/07, WM 2008, S. 1806, 1807; BAG, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 ABR 35/11, zitiert nach juris, Rdnr. 20) vorliegen müssten (BGH, Urt. v. 19.12.2015 - V ZR 82/13, zitiert nach juris, Rdnr. 23).
  • BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94

    Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 7 O 129/16
    Soweit sich der Kläger auf die Entscheidung des BGH (Urt. v. 22.06.1995 - IX ZR 100/94) beruft, nach der es widersinnig wäre, das Ergebnis einer Erfüllungshandlung zu verneinen, nur um dem Gläubiger die Gelegenheit der Ersatzvornahme zu geben, hatte ebenfalls schon der Senat ausgeführt, dass die Entscheidung nicht einschlägig sei, da es um einen anderen Sachverhalt gehe.
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 11.12.2018 - 7 O 129/16
    Der auf Herausgabe der vollstreckbaren Ausfertigung gerichtete Titel ist zulässig, da dieser jedenfalls zulässigerweise kumulativ mit einer Vollstreckungsabwehrklage verbunden werden kann, ohne dass die im Fall einer isolierten Herausgabeklage weiter erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (rechtskräftige Verurteilung der der Beklagten auf die Vollstreckungsabwehrklage, vergl. BGH, Urt. v. 05.03.2009 - IX ZR 141/07 - zitiert nach juris, Rdnr. 16; BGH, Urt. v. 14.07.08 - II ZR 132/07, WM 2008, S. 1806, 1807; BAG, Beschl. v. 19.06.2012 - 1 ABR 35/11, zitiert nach juris, Rdnr. 20) vorliegen müssten (BGH, Urt. v. 19.12.2015 - V ZR 82/13, zitiert nach juris, Rdnr. 23).
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