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   LG Düsseldorf, 12.01.2011 - 23 S 27/10   

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https://dejure.org/2011,23289
LG Düsseldorf, 12.01.2011 - 23 S 27/10 (https://dejure.org/2011,23289)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2011 - 23 S 27/10 (https://dejure.org/2011,23289)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2011 - 23 S 27/10 (https://dejure.org/2011,23289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auschluss der freien Kündigung nach § 649 BGB durch AGB benachteiligt den Auftraggeber unangemessen; Wirksamkeit des Auschlusses der freien Kündigung nach § 649 BGB durch AGB

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 307 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 649
    Auschluss der freien Kündigung nach § 649 BGB durch AGB benachteiligt den Auftraggeber unangemessen; Wirksamkeit des Auschlusses der freien Kündigung nach § 649 BGB durch AGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Düsseldorf, 25.06.2010 - 22 S 282/09

    Kein Ausschluss der freien Kündigung durch AGB!

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2011 - 23 S 27/10
    Zweifel im Sinne von § 305 c Abs. 2 BGB, die zu Lasten der Klägerin gehen müssten und zu dem Ergebnis führen würden, dass das Recht zur freien Kündigung nicht ausgeschlossen ist, bestehen nicht (vgl. Landgericht Düsseldorf, Az. 22 S 282/09, Urteil vom 25.06.2010 und Az. 12/10, Urteil vom 27.08.2010).
  • OLG Düsseldorf, 03.09.1999 - 12 U 118/99

    Bauhandwerkersicherungshypothek für Architektenplanung bei Verkauf des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2011 - 23 S 27/10
    Die so zu verstehende Regelung in § 2 Abs. 1 der AGB benachteiligt nach Auffassung der Kammer den Auftraggeber, auch wenn er Unternehmer ist, gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen, weil die Klausel bei längerfristigen Verträgen mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des § 649 Satz 1 BGB nicht zu vereinbaren ist (vgl. BGH NJW 1999, 3261; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 166 m. w. N., auch zur Gegenansicht, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 08.07.1999 - VII ZR 237/98

    Einbeziehung der VOB/B in einen Bauvertrag; Umsatzsteuerpflicht der nicht

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2011 - 23 S 27/10
    Die so zu verstehende Regelung in § 2 Abs. 1 der AGB benachteiligt nach Auffassung der Kammer den Auftraggeber, auch wenn er Unternehmer ist, gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen, weil die Klausel bei längerfristigen Verträgen mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung des § 649 Satz 1 BGB nicht zu vereinbaren ist (vgl. BGH NJW 1999, 3261; OLG Düsseldorf, NJW-RR 2000, 166 m. w. N., auch zur Gegenansicht, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 04.03.2010 - III ZR 79/09

    Internet-System-Vertrag

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2011 - 23 S 27/10
    Die Leistungen der Klägerin dienen in erster Linie dazu, die Abrufbarkeit einer von der Klägerin für ihren Kunden erstellten und betreuten Website (Homepage) im Internet zu gewährleisten und damit einen bestimmten Erfolg herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 04.03.2010, Az. III ZR 79/09).
  • BGH, 28.07.2011 - VII ZR 45/11

    Werkvertrag: Darlegung der Bemessungsgrundlage für die vermutete

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil der 23. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 12. Januar 2011 (23 S 27/10) wird zurückgewiesen.
  • LG Freiburg, 20.10.2016 - 3 S 79/16

    Werkvertrag über die Erstellung und Verteilung sog. Notruftafeln: Unwirksamkeit

    Da der Beklagte vorliegend aber nicht allein durch den Ausschluss des ordentlichen Kündigungsrechts gemäß § 649 S. 1 BGB (so lag der Fall in den Entscheidungen LG Stuttgart, Urt. v. 10.12.2014 - 13 S 118/14 - juris; LG Düsseldorf, Urt. v. 12.01.2011 - 23 S 27/10 -, juris, nachfolgend - nur noch zur Darlegungslast im Rahmen des § 649 S. 2, 3 BGB - BGH, Urt. v. 28.07.2011 - VII ZR 45/11 -, juris), sondern darüber hinaus durch die überlange Vertragslaufzeit unangemessen benachteiligt wird, ist die Einräumung des Kündigungsrechts gemäß § 649 S. 1 BGB mit der Folge des Fortbestands des Vergütungsanspruchs gemäß § 649 S. 2 BGB nicht ausreichend, um die unangemessene Benachteiligung des Bestellers aufzuheben.
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