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   LG Düsseldorf, 12.01.2016 - 7 O 163/15   

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https://dejure.org/2016,71426
LG Düsseldorf, 12.01.2016 - 7 O 163/15 (https://dejure.org/2016,71426)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.01.2016 - 7 O 163/15 (https://dejure.org/2016,71426)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Januar 2016 - 7 O 163/15 (https://dejure.org/2016,71426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch nach Erwerb eines Hausgrundstücks aufgrund einer arglistigen Täuschung über Feuchtigkeitsschäden

  • RA Kotz

    Grundstückskaufvertrag - Schadenersatzanspruch aufgrund der Beseitigung von Feuchtigkeitsmängeln

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Wuppertal, 23.12.2014 - 7 OH 9/13

    Bei Erklärung eines Klageverzichts bedarf es keiner Frist zur Klageerhebung gemäß

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2016 - 7 O 163/15
    festzustellen, dass die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet sind, dem Kläger jeden weitergehenden Schaden zu erstatten, der sich aus der Behebung der im Gutachten des Sachverständigen Hubert Jakobs vom 20.02.2015, das im Rahmen des selbstständigen Beweisverfahrens Zarrinam ./. M, Az. 7 OH 9/13, Landgericht Düsseldorf, eingeholt wurde, ergibt;.

    Für das Ergebnis der Beweisaufnahme wird auf das Gutachten des Sachverständigen Jakobs vom 20.02.2015, BA 7 OH 9/13 Landgericht Düsseldorf verwiesen.

  • BGH, 16.06.1989 - V ZR 74/88
    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2016 - 7 O 163/15
    Zwar muss auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, jeder Vertragspartner den anderen Teil über solche Umstände aufklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für dessen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern dieser die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (BGH, Urt. vom 10.01.1988 - V ZR 46/75, zitiert nach juris, Rdnr. 19; Urt. v. 16.06.1999 - V ZR 74/88, zitiert nach juris, Rdnr. 14, st. Rspr.).

    Für den Kauf eines Hausgrundstückes wird eine Pflicht zur Offenbarung regelmäßig aber nur wegen verborgener, nicht unerheblicher Mängel oder solcher nicht erkennbarer Umstände zu bejahen sein, die nach der Erfahrung für das Entstehen bestimmter Mängel sprechen (BGH, Urt. v. 16.06.1999 - V ZR 74/88, zitiert nach juris, Rdnr. 15).

  • BGH, 07.06.1978 - V ZR 46/75

    Offenbarungspflicht des Grundstücksveräußerers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.01.2016 - 7 O 163/15
    Zwar muss auch bei Vertragsverhandlungen, in denen die Parteien entgegengesetzte Interessen verfolgen, jeder Vertragspartner den anderen Teil über solche Umstände aufklären, die den Vertragszweck des anderen vereiteln können und daher für dessen Entschluss von wesentlicher Bedeutung sind, sofern dieser die Mitteilung nach der Verkehrsauffassung erwarten konnte (BGH, Urt. vom 10.01.1988 - V ZR 46/75, zitiert nach juris, Rdnr. 19; Urt. v. 16.06.1999 - V ZR 74/88, zitiert nach juris, Rdnr. 14, st. Rspr.).
  • LG Frankenthal, 16.06.2016 - 7 O 531/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerrufsbelehrung

    Die Fußnote 1 beschreibt - auch für einen unbefangenen durchschnittlichen Kunden ohne weiteres verständlich - in welchem Fall die Monatsfrist läuft: Ob der Kunde die Belehrung erst nach Vertragsschluss erhalten hat, ist ihm bekannt (vgl. Urteil der Kammer vom 17.12.2015 - 7 O 163/15).

    Hiervon macht die Kammer (Urteil vom 17.12.2015 - 7 O 163/15) im Anschluss an OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.02.2015 zu Az. 17 U 125/14, eine Ausnahme in dem Fall, dass der Darlehensnehmer kein gesondertes Vertragsangebot mit einer Widerrufsbelehrung erhalten hat, sondern mit den Widerrufsbelehrungen sogleich die allseits unterzeichneten Vertragsurkunden (sog. Präsenzgeschäft).

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