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   LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13   

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LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13 (https://dejure.org/2015,13661)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2015 - 4a O 109/13 (https://dejure.org/2015,13661)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2015 - 4a O 109/13 (https://dejure.org/2015,13661)
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  • OLG Düsseldorf, 24.05.2006 - 15 U 43/05

    Zur Frage des Rechtsbindungswillens - Geschäftsbesorgungsvertrag mit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13
    Kommt es in einem solchen Fall nicht zu einer Abrede, sind bei einer Freundschaft die Umstände des Einzelfalls, zum Beispiel der Umfang der Arbeitsleistung (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 24.05.2006, Az.: 15 U 43/05), maßgeblich (vgl. OLG München a.a.O.).
  • BGH, 24.05.2007 - IX ZR 89/06

    Anwaltsregress - Aufklärungspflichten eines Rechtsanwalts hinsichtlich der Höhe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13
    Zu Recht hat bereits das Landgericht Köln im Parallelverfahren darauf hingewiesen, dass eine fehlerhafte Beratung unter Verstoß gegen § 49b Abs. 5 BRAO den Honoraranspruch nicht entfallen lässt, da es sich bei dieser Vorschrift nicht um ein gesetzliches Verbot gemäß § 134 BGB handelt (vgl. BGH, Urt. v. 24.05.2007, Az.: IX ZR 89/06; LG Köln, Urt. v. 21.08.2014, Az.: 31 O 224/13, S. 6 oben).
  • BGH, 25.09.2008 - IX ZR 133/07

    Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr auf die wegen vorzeitiger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13
    Auch wenn das Gericht an diese ohnehin nicht gebunden wäre (BGH, NJW 2008, 3641; Mayer/Kroiß, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, 6. Auflage, § 14 Rz. 66), hat auch die Rechtsanwaltskammer den Ansatz einer 1, 5-Gebühr nicht beanstandet.
  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 148/09

    Elternunterhalt - Heranziehung des unterhaltspflichtigen Kindes durch den

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13
    Denn eine Solche würde voraussetzen, dass die Klägerin als Berechtigte ihre Forderung über eine längere Zeit nicht geltend macht, so dass sich der Beklagte darauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGH, NJW 2010, 3714; 2011, 212; 2014, 1230; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 242 Rz. 87).
  • BGH, 20.07.2010 - EnZR 23/09

    Stromnetznutzungsentgelt IV

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13
    Denn eine Solche würde voraussetzen, dass die Klägerin als Berechtigte ihre Forderung über eine längere Zeit nicht geltend macht, so dass sich der Beklagte darauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGH, NJW 2010, 3714; 2011, 212; 2014, 1230; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 242 Rz. 87).
  • BGH, 11.07.2012 - VIII ZR 323/11

    Rechtsanwaltsgebühren: Voraussetzungen für die Erhöhung der Geschäftsgebühr über

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13
    Denn diese Toleranzrechtsprechung ist nicht in dem Sinne anwendbar, dass für eine weder umfangreiche noch schwierige Sache eine den 1, 3-fachen Gebührensatz übersteigende Vergütung verlangt werden kann, ohne dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nach Nr. 2300 VV RVG vorlägen (vgl. BGH, a.a.O.; GRUR-RR 2012, 491 - Toleranzbereich).
  • BGH, 13.11.2013 - X ZR 171/12

    Zur Höhe von Rechtsanwaltskosten bei einer Abmahnung aus einem Gebrauchs- und

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann eine Erhöhung der Geschäftsgebühr über den 1, 3-fachen Regelsatz hinaus nur gefordert werden, wenn die Tätigkeit des Rechtsanwalts umfangreich oder überdurchschnittlich war, wohingegen die Schwellengebühr von 1, 3 die Regelgebühr für durchschnittliche Fälle ist (BGH, GRUR 2014, 206, 208 - Einkaufstüte m. w. N.).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13
    Denn eine Solche würde voraussetzen, dass die Klägerin als Berechtigte ihre Forderung über eine längere Zeit nicht geltend macht, so dass sich der Beklagte darauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, dass dieser das Recht auch in Zukunft nicht mehr geltend machen werde (vgl. BGH, NJW 2010, 3714; 2011, 212; 2014, 1230; Palandt/Grüneberg, BGB, 74. Auflage, § 242 Rz. 87).
  • BAG, 03.09.1997 - 5 AZR 428/96

    Bezahlung von Reisezeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13
    Die Klägerin hat eine typische Anwaltsleistung erbracht, so dass es grundsätzlich keiner ausdrücklichen Entgeltabrede bedarf (vgl. OLG München, Urt. v. 18.03.2009, Az.: 15 U 5298/08; BAG, NJW 1998, 1581; Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Auflage, § 612 Rz. 4).
  • OLG München, 18.03.2009 - 15 U 5298/08

    Anwaltsvertrag: Honoraranspruch des Rechtsanwalts gegen seine geschiedene Ehefrau

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.03.2015 - 4a O 109/13
    Die Klägerin hat eine typische Anwaltsleistung erbracht, so dass es grundsätzlich keiner ausdrücklichen Entgeltabrede bedarf (vgl. OLG München, Urt. v. 18.03.2009, Az.: 15 U 5298/08; BAG, NJW 1998, 1581; Palandt/Weidenkaff, BGB, 74. Auflage, § 612 Rz. 4).
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