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   LG Düsseldorf, 12.10.2004 - 25 T 690/04   

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https://dejure.org/2004,68924
LG Düsseldorf, 12.10.2004 - 25 T 690/04 (https://dejure.org/2004,68924)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.10.2004 - 25 T 690/04 (https://dejure.org/2004,68924)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 25 T 690/04 (https://dejure.org/2004,68924)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.10.2004 - 25 T 690/04
    Zudem sei eine Fehlerkorrektur innerhalb der Instanz auch nach der Vorstellung des Gesetzgebers vorzugswürdig, weil sie eine einfache und ökonomische Abhilfe ermögliche und zugleich zu einer Entlastung des Bundesverfassungsgerichts führe (BGHZ 150, 133 = NJW 2002, 1577 = MDR 2002, 901 = NZI 2002, 398).
  • LG Koblenz, 06.12.1999 - 2 T 708/99
    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.10.2004 - 25 T 690/04
    Die durch § 321 a ZPO aufgezeigte Möglichkeit der Abhilfe durch das Instanzgericht ist auf das ZPO-Verfahren zugeschnitten (vgl. auch LG Koblenz, NJW-RR 2000, 959 = FamRZ 2000, 1095).
  • OLG Köln, 18.06.2001 - 16 Wx 1/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs im Adoptionsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.10.2004 - 25 T 690/04
    Die Kammer folgt nicht der vom OLG Köln (Beschluss vom 18. Juni 2001, 16 Wx 1/01) vertretenen Auffassung, wonach das unzulässige Rechtsmittel als Gegenvorstellung zu behandeln und als solche vom Amtsgericht zu bescheiden sei, da dieser Weg dem § 321 a ZPO n. F. nachempfunden und auf das Zivilprozessverfahren zugeschnitten ist.
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.10.2004 - 25 T 690/04
    Für den Fall der nicht angreifbaren Rechtspflegerentscheidung (§§ 62, 55 FGG) hat das Bundesverfassungsgericht den Grundsatz aufgestellt (BVerfG - 1 BvR 321/96, Beschluss vom 18.1.2000, NJW 2000, 1709), dass der Rechtspfleger vorab verpflichtet sei, einen rechtsmittelfähigen Vorbescheid zu erlassen.
  • BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 747/64

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.10.2004 - 25 T 690/04
    a) Art. 103 Abs. 1 GG ist auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu beachten (BVerfG NJW 1965, 1267).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus LG Düsseldorf, 12.10.2004 - 25 T 690/04
    b) Die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör führt dazu, dass die Beseitigung der Rechtskraft auszusprechen ist, damit das Fachgericht das rechtliche Gehör nachholen und anschließend auch darüber entscheiden kann, ob der Adoptionswirkungsbeschluss rückwirkend aufzuheben oder aufrechtzuerhalten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1994; 1 BvR 765/89, 1 BvR 766/89; im Erg. auch LG Koblenz aaO).
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