Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 O 101/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- webshoprecht.de
Zur Störerhaftung eines WLAN-Hotspot-Betreibers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsanspruch bzgl. des Bereithaltens eines Computerspiels in einem Peer-To-Peer-Netzwerk zum Herunterladen
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 O 101/15
- OLG Düsseldorf, 16.03.2017 - 20 U 17/16
- BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.11.2015 - I ZR 3/14
Zur Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 O 101/15
Die jüngste Rechtsprechung geht dabei soweit, dass auch von gewerblichen Anbietern Sperren verlangt werden können, wenn diese zumutbar sind und der Verletzte zunächst erfolglos gegen den Verletzer oder Host Provider vorgegangen ist (vgl. BGH vom 26.11.2015 - I ZR 3/14). - OLG Düsseldorf, 14.11.2011 - 20 W 132/11
Filesharing-Abmahnung als völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 O 101/15
Auch aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Haftung von Anschlussinhabern für über das WLAN begangene Urheberrechtsverletzungen (insbesondere der Entscheidung BGH NJW 2014, 2360 - Bear Share) ergibt sich nicht, dass das Haftungsprivileg großzügig angewendet werden muss; vielmehr schließt die Literatur aus der genannten Entscheidung und der Haftung des Privaten für ungesicherte WLAN-Netzwerke umgekehrt, der BGH lehne die Anwendung des § 8 TMG auf Private ab (so jedenfalls: Borges NJW 2014, 2305; a.A. wohl Mantz GRUR-RR 20013, 497; Hoeren/Jakopp GRUR-RR 2013, 497, wonach der BGH § 8 TMG übersehen habe). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.01.2016 - 12 O 101/15
Der Beklagte haftet hiernach jedenfalls als Störer, da er durch die Bereitstellung seines Internetanschlusses für die rechtsverletzende Bereithaltung der Software in einem P2P-Netzwerk Verhaltenspflichten verletzt hat (vgl. BGH NJW 2010, 2061 - Sommer unseres Lebens).
- LG Berlin, 13.06.2017 - 16 O 270/16
Urheberrechtsverletzung - Filesharing eines Computerspiels
Schließlich greift auch die Haftungsprivilegierung des § 8 TMG als bloßer Durchleiter von Informationen dann nicht ein, wenn Verletzungshandlungen in der Vergangenheit aufgetreten und hiernach zumutbare Maßnahmen unterblieben sind (LG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2016 - 12 O 101/15 - vorgelegt als Anlage K 7; bestätigt durch OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2017 - I-20 U 17/16).