Rechtsprechung
LG Düsseldorf, 13.02.2008 - 34 O 117/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der "klaren Rechtsverletzung" im Rahmen der Störerhaftung einer Internetplattform bei Markenrechtsverletzungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 13.02.2008 - 34 O 117/07
- OLG Düsseldorf, 31.03.2009 - 20 U 73/08
- BGH, 17.08.2011 - I ZR 57/09
- BGH, 10.05.2012 - I ZR 57/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2008 - 34 O 117/07
Hiernach haftet derjenige, der - ohne Täter oder Teilnehmer zu sein - in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Rechtsguts beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung (vgl. BGH GRUR Int. 2005, 66 ff. - Internetversteigerung I).Für Markenverletzungen, die sie anhand eines Softwarefilters nicht erkennen kann, würde sie hingegen kein Verschulden treffen (vgl. BGH GRUR Int. 2005, 66 ff.).
Die ab Kenntniserlangung bestehende Störerhaftung begründet indes lediglich einen Unterlassungsanspruch, aber keine Schadensersatz- und Auskunftsansprüche (vgl. BGH WRP 2004, 1287, 1292 = MMR 2004, 668 mit Anmerkung Hoeren, Internetversteigerung I).
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2008 - 34 O 117/07
Die danach grundsätzlich gegebene Störerhaftung der Beklagten setzt voraus, dass der Internet-Plattform-Betreiber auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen worden ist und dass ihm die Verhinderung zukünftiger gleichartiger Verstöße zumutbar ist (vgl. BGH GRUR 2007, 708 ff. - Internet-Versteigerung II).Zwar hat die höchstrichterliche Rechtsprechung dieser Richtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist und noch vor Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber insoweit eine Wirkung zugesprochen, als sie bereits jetzt den Unterlassungsanspruch der Gemeinschaftsmarkenverordnung um die Störerhaftung ergänzt (vgl. BGH Urteil vom 19.04.2007 - I ZR 35/04).
- EuGH, 05.10.2004 - C-397/01
BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2008 - 34 O 117/07
Eine richtlinienkonforme Auslegung des § 19 MarkenG kommt vorliegend aber auch deshalb nicht betracht, weil dies einer horizontalen Direktwirkung der Richtlinie 2004/48/EG gleichkäme, welche vom Europäischen Gerichtshof bislang abgelehnt wird (vgl. EUGH 05.10.2004, RS. C - 397/01 - C - 403/01 NJW 2004, 3547 ff. Tz. 109 - Pfeiffer). - OLG Frankfurt, 25.01.2005 - 11 U 51/04
Urheberrechtsverletzung zum Nachteil von Tonträgerherstellern: Auskunftspflicht …
Auszug aus LG Düsseldorf, 13.02.2008 - 34 O 117/07
Deshalb kommt ein Anspruch auf Drittauskunft gegenüber einem Störer nicht in Betracht, denn der Störer haftet nur auf Unterlassung, ohne selbst Verletzer zu sein (vgl. OLG Frankfurt, MMR 2005, 241, 243;… Ingerl-Rohnke, MarkenG, § 19 Rdnr. 10).