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   LG Düsseldorf, 13.11.2014 - 14c O 207/13   

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https://dejure.org/2014,69937
LG Düsseldorf, 13.11.2014 - 14c O 207/13 (https://dejure.org/2014,69937)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.11.2014 - 14c O 207/13 (https://dejure.org/2014,69937)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. November 2014 - 14c O 207/13 (https://dejure.org/2014,69937)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung des Angebots und Inverkehrbringens von Hockern und/oder Beistelltischen eines geschützten Designs im Geschäftsverkehr; Anforderungen an die Geltendmachung der Nichtigkeit des Klagedesigns durch den Beklagten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 124/10

    Weinkaraffe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.11.2014 - 14c O 207/13
    Entstehen dabei Unklarheiten über den Schutzgegenstand, ist der Schutzgegenstand durch Auslegung des Willens des Anmelders, ausgehend vom Empfängerhorizont der Fachkreise des betreffenden Sektors, zu ermitteln (BGH GRUR 2012, 1139 - Weinkaraffe).
  • EuGH, 20.10.2011 - C-281/10

    PepsiCo / Grupo Promer Mon Graphic - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 6/2002 -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.11.2014 - 14c O 207/13
    Die aufgezeigten Unterschiede führen auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der informierte Benutzer, der die sich gegenüberstehenden Muster in der Regel im direkten Vergleich wahrnimmt (EuGH GRUR 2013, 178 - Baneo Grupo; GRUR 2012, 506 - PepsiCo.), nicht aus dem übereinstimmenden Gesamteindruck heraus.
  • BGH, 12.07.2012 - I ZR 102/11

    Kinderwagen II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.11.2014 - 14c O 207/13
    a) Für die Verletzungsprüfung nach § 38 Abs. 2 S. 1 DesignG kommt es darauf an, ob der Gesamteindruck des angegriffenen Musters mit dem Gesamteindruck des eingetragenen Musters übereinstimmt, wobei nicht nur die Übereinstimmungen, sondern auch die Unterschiede zu berücksichtigen sind (vgl. zuletzt für die wortgleiche Vorschrift des Art. 10 Abs. 1 Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) (BGH, GRUR 2013, 285, Rz. 30 - Kinderwagen II).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-101/11

    Neuman und Galdeano del Sel / José Manuel Baena Grupo - Rechtsmittel -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 13.11.2014 - 14c O 207/13
    Die aufgezeigten Unterschiede führen auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der informierte Benutzer, der die sich gegenüberstehenden Muster in der Regel im direkten Vergleich wahrnimmt (EuGH GRUR 2013, 178 - Baneo Grupo; GRUR 2012, 506 - PepsiCo.), nicht aus dem übereinstimmenden Gesamteindruck heraus.
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