Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,14442
LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19 (https://dejure.org/2021,14442)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.01.2021 - 4b O 78/19 (https://dejure.org/2021,14442)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Januar 2021 - 4b O 78/19 (https://dejure.org/2021,14442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,14442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 09.01.2007 - X ZR 173/02

    Haubenstretchautomat

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19
    Für die Offensichtlichkeit ist maßgeblich, ob im Zeitpunkt des Angebots oder der Lieferung nach den gesamten Umständen des Falls die drohende Patentverletzung aus der Sicht des Anbieters oder Lieferanten so deutlich erkennbar war, dass ein Angebot oder eine Lieferung der wissentlichen Patentgefährdung gleichzustellen ist (BGH GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat).

    Regelmäßig liegt der notwendig hohe Grad der Erwartung einer Patentverletzung dann vor, wenn der Anbieter oder Lieferant selbst eine solche Benutzung vorgeschlagen hat (BGH GRUR 2007, 679 - Haubenstretchautomat).

    Weil dies wegen der absehbaren Reaktionen der potenziellen Abnehmer wirtschaftlich einem uneingeschränkten Verbot des Vertriebs gleichkommen kann, nicht vorgetragen ist, dass ein Warnhinweis nach den konkreten Umständen des Einzelfalls unzureichend ist, und auch sonst keine Umstände ersichtlich sind, die das Erfordernis einer Verpflichtung zur Abnahme einer strafbewehrten Unterlassungserklärung begründen könnten (BGH GRUR 2007, 679, 685 - Haubenstretchautomat m.w.N.), hat die Klägerin, was die Beklagte zu Recht nicht in Frage stellt, nicht die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bei jeder Lieferung verlangt.

  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19
    Das ist nämlich der Fall, wenn das Mittel geeignet ist, mit einem wesentlichen, nämlich im Patentanspruch genannten Erfindungselement funktional so zusammenzuwirken, dass es zu einer Verwirklichung des Erfindungsgedankens kommt (BGH GRUR 2004, 758, 760 - Flügelradzähler; GRUR 2005, 848 - Antriebsscheibenaufzug; GRUR 2006, 570 - extracoronales Geschiebe).

    Zur Feststellung dieses Tatbestandsmerkmals kann auf Erfahrungen des täglichen Lebens zurückgegriffen werden (BGH GRUR 2005, 848, 851 - Antriebsscheibenaufzug).

    Dies kann der Fall sein, wenn in Bedienungsanleitungen oder dergleichen der Angebotsempfänger oder Belieferte darauf hingewiesen wird, das Mittel in einer klagepatentgemäßen Weise zu verwenden, weil die Erfahrung dafür spricht, dass sich der Angebotsempfänger oder Abnehmer nach derartigen Anleitungen oder Empfehlungen richten wird (BGH GRUR 2005, 848, 853 - Antriebsscheibenaufzug).

  • BGH, 07.05.2013 - X ZR 69/11

    Fräsverfahren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19
    Hierfür genügt es in der Regel, wenn zumindest eine rechtswidrig und schuldhaft begangene Verletzungshandlung vorliegt (BGH GRUR 2013, 713, 714 - Fräsverfahren m.w.Nw.).

    (BGH GRUR 2013, 713, 714 f. - Fräsverfahren).

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19
    Von fortdauernden Rechtsfolgen eines vergangenen Rechtsverhältnisses kann beispielsweise ausgegangen werden, wenn das Rechtsverhältnis die Grundlage für einen vom Kläger jetzt verfolgten Anspruch bildet (BGH Urt. v. 29.04.1958, VIII ZR 198/57) oder zur Folge hat, dass noch Ansprüche zumindest dem Grunde nach bestehen (BAG Urt. v. 15.12.1999, 5 AZR 457/98).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZB 37/02

    "Kosten des Patentanwalts"; Erstattungsfähigkeit der Gebühren eines gleichzeitig

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19
    Bezüglich der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache ist nicht zu prüfen, ob die Mitwirkung des Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639 - Kosten des Patentanwalts I; BGH, GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II; BGH, GRUR 2012, 756 - Kosten des Patentanwalts III).
  • BGH, 21.12.2011 - I ZR 196/10

    Kosten des Patentanwalts III

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19
    Bezüglich der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache ist nicht zu prüfen, ob die Mitwirkung des Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639 - Kosten des Patentanwalts I; BGH, GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II; BGH, GRUR 2012, 756 - Kosten des Patentanwalts III).
  • LG Düsseldorf, 29.06.2004 - 4a O 201/03

    Cholesterinsenker

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19
    Jedenfalls besteht ein etwaiges Feststellungsinteresse nicht vor dem Antrag auf Fristsetzung zur Hauptsacheklage (LG Düsseldorf, Urt. v. 29.06.2004 - 4a O 201/03).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2017 - 2 W 14/17

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19
    Ob der Patentanwalt im Rahmen seiner Mitwirkung auch technische oder patentrechtliche Fragen zu beantworten hatte, ist ohne Belang (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 31. August 2017, Az. I-2 W 14/17 Rn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 24.02.2011 - I ZR 181/09

    Kosten des Patentanwalts II

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19
    Bezüglich der Kosten für die Mitwirkung eines Patentanwalts in einer Patentstreitsache ist nicht zu prüfen, ob die Mitwirkung des Patentanwalts zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO notwendig war (vgl. BGH, GRUR 2003, 639 - Kosten des Patentanwalts I; BGH, GRUR 2011, 754 - Kosten des Patentanwalts II; BGH, GRUR 2012, 756 - Kosten des Patentanwalts III).
  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 457/98

    Statusklage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.01.2021 - 4b O 78/19
    Von fortdauernden Rechtsfolgen eines vergangenen Rechtsverhältnisses kann beispielsweise ausgegangen werden, wenn das Rechtsverhältnis die Grundlage für einen vom Kläger jetzt verfolgten Anspruch bildet (BGH Urt. v. 29.04.1958, VIII ZR 198/57) oder zur Folge hat, dass noch Ansprüche zumindest dem Grunde nach bestehen (BAG Urt. v. 15.12.1999, 5 AZR 457/98).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2007 - 20 U 52/07

    Zur Erstattung von Rechts- und Patentanwaltskosten für Abschlusserklärung nach

  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

  • BGH, 22.11.2005 - X ZR 79/04

    extracoronales Geschiebe

  • BGH, 13.06.2006 - X ZR 153/03

    "Deckenheizung"; Begriff der mittelbaren Patentverletzung; Anforderungen an die

  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 146/07

    Mescher weis

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht