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   LG Düsseldorf, 14.06.2013 - 15 O 323/05   

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https://dejure.org/2013,48671
LG Düsseldorf, 14.06.2013 - 15 O 323/05 (https://dejure.org/2013,48671)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.06.2013 - 15 O 323/05 (https://dejure.org/2013,48671)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Juni 2013 - 15 O 323/05 (https://dejure.org/2013,48671)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 05.02.2009 - 12 U 122/07

    Gewerbemietverhältnis: Rückzahlungsanspruch wegen falscher Flächenberechnung;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2013 - 15 O 323/05
    Bezugsgröße für die Flächenberechnung im Gewerbemietrecht ist mangels gesetzlicher Definition von Mietfläche der im Vertrag niedergelegte Parteiwille zum Berechnungsmodus, der gegebenenfalls durch Auslegung zu ermitteln ist (KG Urteil vom 05.02.2009, 12 U 122/07, BeckRS 2009, 07809; Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl. 2011, § 556 a, Rn. 24).

    Allerdings begründet die Abweichung der tatsächlichen Fläche eines Gewerbemietobjektes um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten Fläche regelmäßig die Annahme eines Mangels i. S. d. § 536 Abs. 1 S. 1 BGB, der eine Minderung der Miete rechtfertigt (BGH Urteil v. 28.10.09 - VIII ZR 164/08 - zitiert nach Juris; KG Urteil v. 05.02.2009, 12 U 122/07 m.w.Nw.).

  • BGH, 28.10.2009 - VIII ZR 164/08

    Wohnflächenabweichung bei einem vermieteten Einfamilienhaus mit Garten als ein

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2013 - 15 O 323/05
    Allerdings begründet die Abweichung der tatsächlichen Fläche eines Gewerbemietobjektes um mehr als 10 % von der vertraglich vereinbarten Fläche regelmäßig die Annahme eines Mangels i. S. d. § 536 Abs. 1 S. 1 BGB, der eine Minderung der Miete rechtfertigt (BGH Urteil v. 28.10.09 - VIII ZR 164/08 - zitiert nach Juris; KG Urteil v. 05.02.2009, 12 U 122/07 m.w.Nw.).
  • KG, 03.06.2004 - 8 U 8/04

    Gewerberaummiete: Mitvermietung von Nebenflächen; Ausweisung eines gesonderten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2013 - 15 O 323/05
    Dies schließt es aber nicht aus, dass die Parteien - wie hier - eine besondere Regelung auch zu den Nebenflächen treffen und für sie einen eigenen Mietzins ausweisen (vgl. zum Vorstehenden KG Urteil v. 03.06.2004, 8 U 8/04).
  • BGH, 31.10.2007 - VIII ZR 261/06

    Rechtsfolgen der Unmöglichkeit einer verbrauchsabhängigen Abrechnung der Kosten

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.06.2013 - 15 O 323/05
    Der Bundesgerichtshof hat für den Bereich der Wohnraummiete entschieden, dass der Abrechnung von Betriebskosten die vereinbarte Wohnfläche zu Grunde zu legen ist, wenn die Abweichung der vereinbarten Wohnfläche von der tatsächlichen Wohnfläche nicht mehr als 10 % beträgt (BGH NJW 2008, 142 f.).
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