Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,32258
LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06 (https://dejure.org/2006,32258)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2006 - 14c O 189/06 (https://dejure.org/2006,32258)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 14c O 189/06 (https://dejure.org/2006,32258)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,32258) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschreibung eines iPod nano als Verfügungsgeschmacksmuster in der Kombination einer schnörkellosen, glatten, kühl wirkenden Schlichtheit, mit einem klaren Statement der reduzierten Gestaltung und einer unmissverständlich zukunftsbezogenen Formensprache; Fehlen der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 24.09.1987 - I ZR 142/85

    Verletzung eines Geschmacksmusters

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
    Die Gestaltung des Musters muss Besonderheiten aufweisen, die das Muster von selbstverständlichen, ohne weiteres naheliegenden Gestaltungen deutlich abhebt (vgl. BGH, GRUR 1962, 144, 147 - Buntstreifensatin I), wobei auch eine Kombination vorbekannter Formenelemente zu einem einheitlichen Muster schutzfähig sein kann, wenn sie eine neuartige, eigentümliche ästhetische Gesamtwirkung erzielt (vgl. BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

    Hebt sich das Muster allerdings nur geringfügig vom vorbekannten Formenschatz ab, so verringert sich der Schutzumfang und umfasst nur identische oder fast identische Modelle (vgl. BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
    aa) Einem Muster, dessen Gesamteindruck - wie hier - durch die Kombination mehrerer verschiedener Gestaltungselemente bestimmt wird, fehlt nur dann die Neuheit, wenn sich die vollständige Zusammenfassung aller kombinierten Elemente aus einer einzigen konkreten Entgegenhaltung aus dem vorbekannten Formenschatz ersehen lässt (vgl. BGH, GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH, GRUR 1980, 235, 236 - "Play-family"; BGH, GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).

    Maßgebend ist auch hier der Eindruck, den die angegriffene Ausgestaltung nach dem durchschnittlichen Empfinden eines für ästhetische Formgestaltungen empfänglichen und mit diesen Dingen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt (vgl. BGH, GRUR 1980, 235, 237 - "Play-family"; BGH GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas).

  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
    Hierbei ist zu Gunsten des Geschmacksmusters von den Übereinstimmungen und nicht von den Unterschieden auszugehen (vgl. BGH, GRUR 1965, 198, 201 - Küchenmaschine).
  • BGH, 04.07.1961 - I ZR 102/59

    Strassenleuchte

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
    Hierbei bestimmt sich die Betrachtungsweise nach der Zweckbestimmung des Erzeugnisses und der sich daraus ergebenden Art und Weise seines Auftretens im Verkehr (vgl. BGH GRUR 1961, 640, 642 - Straßenleuchte).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 251/99

    Ambiente.de

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist in entsprechender Anwendung der §§ 862, 1004 BGB nur derjenige Störer, der unabhängig von einem Verschuldensvorwurf in irgendeiner Weise willentlich oder adäquat kausal an der Herbeiführung oder Aufrechterhaltung einer rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat und dabei eine ihm zumutbare Prüfungspflicht verletzt hat, deren Umfang sich unter Berücksichtigung der Funktion und Aufgabenstellung des als Störer in Anspruch genommenen sowie im Hinblick auf die Eigenverantwortung des unmittelbar Handelnden beurteilt (vgl. BGH GRUR 1997, 313, 315 f. - Architektenwettbewerb; GRUR 2001, 1038, 1039 f. - ambiete.de).
  • BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59

    Buntstreifensatin

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
    Die Gestaltung des Musters muss Besonderheiten aufweisen, die das Muster von selbstverständlichen, ohne weiteres naheliegenden Gestaltungen deutlich abhebt (vgl. BGH, GRUR 1962, 144, 147 - Buntstreifensatin I), wobei auch eine Kombination vorbekannter Formenelemente zu einem einheitlichen Muster schutzfähig sein kann, wenn sie eine neuartige, eigentümliche ästhetische Gesamtwirkung erzielt (vgl. BGH, GRUR 1988, 369, 370 - Messergriff).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
    In Fällen der Beschlagnahme ist grundsätzlich von einem mittelbaren Besitz des Vorbesitzers von der Beschlagnahmebehörde in unmittelbaren Besitz genommenen Sachen auszugehen (BGH NJW 1993, 935; Palandt-Bassenge, BGB, 65. Aufl., § 868 Rz. 9; LG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Köln, 18.08.2005 - 6 U 48/05

    Lagerkosten nach markenrechtlicher Grenzbeschlagnahme

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
    Die demgegenüber vom Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 18.08.2005, 6 U 48/05) vertretene Auffassung, wonach ab dem Zeitpunkt der Beschlagnahme der Besitz ausschließlich aufgrund einer durch Behördenakt entstandenen Verwahrungsverpflichtung ausgeübt werde, vermag vor diesem Hintergrund nicht zu überzeugen.
  • BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72

    Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
    aa) Einem Muster, dessen Gesamteindruck - wie hier - durch die Kombination mehrerer verschiedener Gestaltungselemente bestimmt wird, fehlt nur dann die Neuheit, wenn sich die vollständige Zusammenfassung aller kombinierten Elemente aus einer einzigen konkreten Entgegenhaltung aus dem vorbekannten Formenschatz ersehen lässt (vgl. BGH, GRUR 1975, 81, 83 - Dreifachkombinationsschalter; BGH, GRUR 1980, 235, 236 - "Play-family"; BGH, GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).
  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78

    Leuchte im Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters - Teilnahme am Musterschutz

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2006 - 14c O 189/06
    Maßgebend ist auch hier der Eindruck, den die angegriffene Ausgestaltung nach dem durchschnittlichen Empfinden eines für ästhetische Formgestaltungen empfänglichen und mit diesen Dingen einigermaßen vertrauten Menschen vermittelt (vgl. BGH, GRUR 1980, 235, 237 - "Play-family"; BGH GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas).
  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

  • OLG München, 26.05.1982 - 1 Ws 378/82

    Eigentumserwer; Gutgläubiger Eigentumserwerb; Veräußerungsverbot; Behördliches

  • LG Düsseldorf, 06.04.2006 - 4a O 1/06

    Anforderungen an das Vorliegen der Voraussetzungen des patentrechtlichen

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01

    Internet-Versteigerung

  • OLG Hamburg, 16.10.2008 - 5 W 53/08

    Unterlassungsanspruch wegen Schutzrechtsverletzung: Erstbegehungsgefahr bei

    Daraufhin erwirkte die Klägerin beim Landgericht Düsseldorf am 14.12.2006 den Erlass einer Urteils-Unterlassungsverfügung gegen die Beklagte, mit der der Beklagten unter teilweiser Zurückweisung des Antrags untersagt wurde, bestimmte bildlich wiedergegebene MP3- und / oder MP4-Spieler in die Europäische Union einzuführen und / oder innerhalb der Europäischen Union auszuliefern, soweit die Beklagte durch Maßnahmen der Grenzbeschlagnahme durch die deutschen Zollbehörden davon Kenntnis erlangt hat, dass in den von ihr beförderten Sendungen Produkte der streitgegenständlichen Art enthalten sind (Az. 14c O 189/06 [Anl B 7]).

    (b) Im Verlaufe der sich anschließenden Verfügungsverfahren - in denen dann erstmals ein Anspruch auf Unterlassung der Einfuhr bzw. der Auslieferung geltend gemacht wurde - hat die Beklagte durchgehend und in nahezu jedem Schriftsatz darauf hingewiesen, dass sie die entsprechende Anspruchsberechtigung der Klägerin lediglich vorsorglich und zur umfassenden Wahrung ihrer eigenen Rechte bestreite, und wiederholt ausdrücklich klargestellt, dass sie sich keineswegs berühmen wolle, dass sie berechtigt sei, auch schutzrechtsverletzende Waren zu befördern (vgl. etwa Schriftsätze vom 30.11.2006, 7.12.2006, 26.3.2007, 16.4.2007 und 20.6.2007 zum Verfügungsverfahren 14c O 189/06 bzw. I-20 O 8/07 beim LG bzw. OLG Düsseldorf [AnlKonv B 4] sowie Schutzschrift vom 31.1.2007 und Schriftsätze vom 27.2.2007 und 20.6.2007 zum Verfügungsverfahren 14c O 24/07 / 38 O 63/07 beim LG Düsseldorf [AnlKonv B 5]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht