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   LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16   

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LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16 (https://dejure.org/2017,57996)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.12.2017 - 4a O 78/16 (https://dejure.org/2017,57996)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 4a O 78/16 (https://dejure.org/2017,57996)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2017 - 15 U 95/16

    Nährungsschalter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16
    Der allgemeine Sprachgebrauch hat zwar für die Ermittlung des maßgeblichen technischen Sinngehalts (vgl. BGH, GRUR 1999, 902, 912 - Spannschraube) des Anspruchs / Merkmals keine abschließende Bedeutung; auf ihn darf bei der Patentauslegung nichts desto trotz zurückgegriffen werden, weil in der Regel Begriffe mit ihrem (auf dem betroffenen Fachgebiet) üblichen Inhalt verwendet werden (vgl. BGH, GRUR, 2016, 169 Rn. 17 - Luftkappensystem, OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2017 - I-15 U 95/16 - S. 20).

    Dabei reicht es noch nicht aus, dass es keine Anhaltspunkte für ein abweichendes Begriffsverständnis gibt; vielmehr kommt es darauf an, ob die maßgebliche Berücksichtigung der objektiven Aufgabe und Lösung des Klagepatents unweigerlich zu dem Begriffsverständnis des allgemeinen Sprachgebrauchs führt (vgl. BGH, GRUR, 2016, 169 Rn. 16 f. - Luftkappensystem, OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.10.2017 - I-15 U 95/16 - S. 21).

  • BGH, 07.09.2004 - X ZR 255/01

    "Bodenseitige Vereinzelungseinrichtung"; Auslegung eines Patentanspruchs

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16
    Ein Ausführungsbeispiel erlaubt regelmäßig keine einschränkende Auslegung eines die Erfindung allgemein kennzeichnenden Patentanspruchs (BGH, GRUR 2004, 1023 - Bodenseitige Vereinzelungsvorrichtung).
  • OLG Düsseldorf, 30.10.2014 - 15 U 30/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend Aufrichtrollstühle

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16
    Jedoch spricht nichts dagegen, Anhaltspunkte für die technische Funktion eines Merkmals im Rahmen der Erfindung solchen Beschreibungsstellen zu entnehmen, die sich auf ein konkretes bevorzugtes Ausführungsbeispiel beziehen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2014 - Az. I-15 U 30/14 - Rn. 92 bei Juris).
  • BGH, 13.12.2005 - X ZR 14/02

    Rangierkatze

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16
    Es steht einer Patentverletzung schon nicht entgegen, dass eine Vorrichtung normalerweise anders bedient wird oder der Hersteller sogar ausdrücklich eine andere Verwendung seiner Vorrichtung empfiehlt und die Abnehmer deshalb von der patentverletzenden Lehre regelmäßig keinen Gebrauch machen, soweit die Nutzung der patentgemäßen Lehre möglich ist (BGH, GRUR 2006, 399 - Rangierkatze).
  • BGH, 12.02.2008 - X ZR 153/05

    Mehrgangnabe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16
    Zwar stellt ein Ausführungsbeispiel lediglich eine bevorzugte Gestaltung dar, auf welche die Erfindung nicht reduziert werden darf (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH, GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).
  • BGH, 16.10.2012 - X ZB 10/11

    Steckverbindung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16
    Zwar stellt ein Ausführungsbeispiel lediglich eine bevorzugte Gestaltung dar, auf welche die Erfindung nicht reduziert werden darf (BGH, GRUR 2008, 779 - Mehrgangnabe; BGH, GRUR 2012, 1242 - Steckverbindung).
  • LG Düsseldorf, 04.07.2013 - 4b O 13/12

    Zahnärztliche Repositionierungsvorrichtung und Schablone

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16
    Gegen eine Aussetzung spricht weiterhin, dass die Beklagte keine deutschen Übersetzungen der Entgegenhaltungen US 1, 882,XXX A und CN 2 153 XXX vorgelegt hat, wobei sie von letzterer Entgegenhaltung nur eine englische Maschinenübersetzung eingereicht hat (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 04.07.2013 - 4b O 13/12 - Rn. 70 bei Juris; Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 9. Aufl. 2017, Rn. E.617).
  • BGH, 16.09.2014 - X ZR 61/13

    Kurznachrichten - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16
    Die Aussetzung des Verletzungsstreits im Rahmen der nach § 148 ZPO zu treffenden Ermessenentscheidung ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch bzw. der erhobenen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - Az. 2 U 64/14, S. 29 f.).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.2015 - 2 U 64/14

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Vorrichtung zur Verbesserung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 14.12.2017 - 4a O 78/16
    Die Aussetzung des Verletzungsstreits im Rahmen der nach § 148 ZPO zu treffenden Ermessenentscheidung ist vielmehr grundsätzlich, aber auch nur dann geboten, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, dass das Klagepatent dem erhobenen Einspruch bzw. der erhobenen Nichtigkeitsklage nicht standhalten wird (BGH, GRUR 2014, 1237, 1238 - Kurznachrichten; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2015 - Az. 2 U 64/14, S. 29 f.).
  • LG Düsseldorf, 07.02.2023 - 4c O 5/22

    Stimulationsvorrichtung 1

    Der XXX ist das direkte Nachfolgemodell zum XXX 2, der Gegenstand des Verletzungsverfahrens Az. 4a O 78/16, ausgehend von dem deutschen Patent DE 10 2013 XXX XXX B4, vor der Schwesterkammer war.
  • LG Düsseldorf, 07.02.2023 - 4c O 2/22

    Stimulationsvorrichtung I

    Der XXX ist das direkte Nachfolgemodell zum XXX 2, der Gegenstand des Verletzungsverfahrens mit dem Az. 4a O 78/16, ausgehend von dem deutschen Patent DE 10 2013 XXX XXX B4, vor der Schwesterkammer war.
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