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   LG Düsseldorf, 15.11.2010 - 19 T 175/10   

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https://dejure.org/2010,34409
LG Düsseldorf, 15.11.2010 - 19 T 175/10 (https://dejure.org/2010,34409)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.11.2010 - 19 T 175/10 (https://dejure.org/2010,34409)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 2010 - 19 T 175/10 (https://dejure.org/2010,34409)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • www.bremer-inkasso.de

    Pfändungs- und Überweisungsbeschluß / Pfandfreier Betrag / Nichtberücksichtigung unterhaltsberechtigter Kinder / Keine Unterhaltszahlungen durch den Schuldner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 850g
    Berücksichtigung eines Kindes bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Einkommens i.R.d. Unterhaltspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Herne-Wanne, 23.04.2012 - 7 M 396/12

    Fragerecht des Gläubigers bei der Abnahme der Eidesstattlichen Versicherung;

    Es kommt insofern nicht nur auf das Bestehen einer Unterhaltsverpflichtung an, sondern darauf, ob der Schuldner tatsächlich Unterhaltsleistungen erbringt, vgl. dazu: LG Düsseldorf, Beschl. v. 15.11.2010, 19 T 175/10 und LG Amberg, Beschl. v. 12.08.2011, 33 T 782/11 mit Verweis auf MüKo - Smid , ZPO, § 850 c Rn. 11; Zöller, aaO., § 850 c Rn. 5).
  • AG Hamburg, 17.10.2016 - 29d M 1732/15
    Soweit der Schuldner Unterhaltszahlungen wieder aufgenommen hat, bleibt es ihm unbenommen, einen Antrag nach § 850g ZPO zu stellen (LG Düsseldorf, BeckRS 2011, 06789).
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