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   LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14   

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LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14 (https://dejure.org/2016,66862)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2016 - 5 KLs 4/14 (https://dejure.org/2016,66862)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2016 - 5 KLs 4/14 (https://dejure.org/2016,66862)
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  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 397/09

    Beeinträchtigungen des Konfrontationsrechts durch andere Vertragsstaaten der EMRK

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Ist ein Zeuge lediglich im Ermittlungsverfahren oder sonst außerhalb der Hauptverhandlung vernommen worden, muss dem Angeklagten entweder zu dem Zeitpunkt, in dem der Zeuge seine Aussage macht, oder in einem späteren Verfahrensstadium die Gelegenheit gegeben werden, den Zeugen selbst zu befragen oder durch seinen Verteidiger befragen zu lassen (vgl. BGH Urteil vom 16. April 2014 - 1 StR 638/13 - NStZ-RR 2014, 246; Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [74]).

    Hatte der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt die Gelegenheit zur konfrontativen Befragung des Zeugen, verstößt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [154]; Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]), die an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anknüpft (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2001 - 33900/96 P.S. ./. Deutschland - NJW 2003, 2893 [2894]) dann nicht gegen Art. 6 Abs. 3 lit. d) EMRK, wenn das Verfahren " in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung den Geboten der Verfahrensfairness genügt ".

    Bei der Prüfung, ob in diesem Sinne insgesamt ein faires Verfahren vorlag, ist es von erheblicher Bedeutung, ob der Umstand, dass der Angeklagte keine Gelegenheit zur konfrontativen Befragung hatte und dies auch nicht durch kompensierende Maßnahmen (bspw. Vernehmung mittels Videotechnik oder Anwesenheit des Verteidigers bei einer Befragung) ausgeglichen wurde, den Justizbehörden bzw. den mit dem Verfahren befassten Gerichten (im Folgenden: Justiz) zuzurechnen ist oder ob hierfür Gründe außerhalb des Einfluss- und Zurechnungsbereichs der Strafverfolgungsbehörden maßgeblich sind (vgl. Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [155]).

    Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, soll eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden können, wenn diese Angaben durch gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGH Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14 - Beschluss vom 15. Juni 2010 - 3 StR 157/10 - Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [155]; Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05 - NStZ-RR 2005, 321; Urteil vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 - NStZ 2005, 224 [225]).

    Nicht erforderlich ist, dass diese weiteren Beweisergebnisse schon für sich allein die Verurteilung tragen und die betreffende Zeugenaussage daher nur noch bestätigenden Charakter hat (vgl. BGH Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75] unter Hinweis auf BVerfG NJW 2010, 925 [926]).

  • BGH, 29.11.2006 - 1 StR 493/06

    Konfrontationsrecht im Ermittlungsverfahren (Fragerecht: wesentliche Bedeutung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Hatte der Angeklagte zu keinem Zeitpunkt die Gelegenheit zur konfrontativen Befragung des Zeugen, verstößt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [154]; Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]), die an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte anknüpft (vgl. Urteil vom 20. Dezember 2001 - 33900/96 P.S. ./. Deutschland - NJW 2003, 2893 [2894]) dann nicht gegen Art. 6 Abs. 3 lit. d) EMRK, wenn das Verfahren " in seiner Gesamtheit einschließlich der Art und Weise der Beweiserhebung und -würdigung den Geboten der Verfahrensfairness genügt ".

    Bei der Prüfung, ob in diesem Sinne insgesamt ein faires Verfahren vorlag, ist es von erheblicher Bedeutung, ob der Umstand, dass der Angeklagte keine Gelegenheit zur konfrontativen Befragung hatte und dies auch nicht durch kompensierende Maßnahmen (bspw. Vernehmung mittels Videotechnik oder Anwesenheit des Verteidigers bei einer Befragung) ausgeglichen wurde, den Justizbehörden bzw. den mit dem Verfahren befassten Gerichten (im Folgenden: Justiz) zuzurechnen ist oder ob hierfür Gründe außerhalb des Einfluss- und Zurechnungsbereichs der Strafverfolgungsbehörden maßgeblich sind (vgl. Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [155]).

    Ist ihr keine mangelnde Sorgfalt bei den Bemühungen vorzuwerfen, dem Beschuldigten die konfrontative Befragung von Zeugen zu ermöglichen, ist im Fall von deren Unerreichbarkeit die fehlende Gelegenheit zur Befragung hinzunehmen (vgl. BGH Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [155]).

    Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, soll eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden können, wenn diese Angaben durch gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGH Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14 - Beschluss vom 15. Juni 2010 - 3 StR 157/10 - Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [155]; Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05 - NStZ-RR 2005, 321; Urteil vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 - NStZ 2005, 224 [225]).

  • BGH, 22.06.2005 - 2 StR 4/05

    Konfrontationsrecht (Begriff des Zeugen; Gesamtwürdigung der Fairness des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Belastungszeuge ist auch derjenige frühere Mitbeschuldigte, der in dem gegen ihn selbst geführten Verfahren Angaben gemacht hat (vgl. BGH Beschluss vom 22. Juni 2005 - # StR #/## - NStZ-RR 2005, 321).

    Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, soll eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden können, wenn diese Angaben durch gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGH Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14 - Beschluss vom 15. Juni 2010 - 3 StR 157/10 - Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [155]; Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05 - NStZ-RR 2005, 321; Urteil vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 - NStZ 2005, 224 [225]).

  • BVerfG, 08.10.2009 - 2 BvR 547/08

    Faires Verfahren; Recht auf unmittelbare und konfrontative Befragung von

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Nicht erforderlich ist, dass diese weiteren Beweisergebnisse schon für sich allein die Verurteilung tragen und die betreffende Zeugenaussage daher nur noch bestätigenden Charakter hat (vgl. BGH Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75] unter Hinweis auf BVerfG NJW 2010, 925 [926]).

    (2) Das Bundesverfassungsgericht hat - soweit ersichtlich - die " Beweiswürdigungslösung " bislang nie als verfassungsrechtlich geboten vorgegeben, sondern ihre Anwendung lediglich - anhand des verfassungsrechtlichen Maßstabs - geprüft und gebilligt (vgl. BVerfG Beschluss vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2491/07 - [zitiert nach juris]: " Verfassungsrechtlich ist diese 'Beweiswürdigungslösung' (...) nicht zu beanstanden ."; Beschluss vom 8. Januar 2009, StV 2010, 337: " Diese Grundsätze genügen den in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstäben.

  • BGH, 19.01.1999 - 1 StR 171/98

    Mord durch vergiftetes Eis nicht beweisbar

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Soweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - und ihr folgend das Bundesverfassungsgericht - darauf hinweist, eine Verurteilung setze neben der persönlichen Überzeugung des Richters auch eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des zugrunde gelegten Beweisergebnisses voraus (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444 [2445]; BGH Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98 - NJW 1999, 1562 [1564]; Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - NStZ 1988, 236 [237]), führt dies nicht dazu, dass den Tatgerichten unter Durchbrechung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung bestimmte Beweisregeln vorgegeben wären, nach denen sie ihre Überzeugung zu bilden hätten (vgl. Herdegen NStZ 1987, 193 [199]).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 2045/02

    Freiheit der Person; strafrichterliche Aufklärungspflicht (vollständige Erhebung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Soweit die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - und ihr folgend das Bundesverfassungsgericht - darauf hinweist, eine Verurteilung setze neben der persönlichen Überzeugung des Richters auch eine objektiv hohe Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit des zugrunde gelegten Beweisergebnisses voraus (vgl. BVerfG NJW 2003, 2444 [2445]; BGH Urteil vom 19. Januar 1999 - 1 StR 171/98 - NJW 1999, 1562 [1564]; Urteil vom 8. Januar 1988 - 2 StR 551/87 - NStZ 1988, 236 [237]), führt dies nicht dazu, dass den Tatgerichten unter Durchbrechung des Grundsatzes der freien Beweiswürdigung bestimmte Beweisregeln vorgegeben wären, nach denen sie ihre Überzeugung zu bilden hätten (vgl. Herdegen NStZ 1987, 193 [199]).
  • BVerfG, 19.07.1972 - 2 BvL 7/71

    Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    (b) Die " Beweiswürdigungslösung " läuft darauf hinaus, dass das immerhin mit Verfassungsrang ausgestattete Postulat der Aufrechterhaltung einer funktionsfähigen Strafrechtspflege, die geeignet ist, den staatlichen Strafanspruch durchzusetzen (vgl. BVerfGE 33, 367 [383]; 133, 168 [199]; Kühne in: Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Auflage, Einleitung Rn. H 10; kritisch: Sommer StraFO 2014, 441), eine Beeinträchtigung erfährt, derer es selbst nach Art. 6 EMRK nicht bedarf.
  • BGH, 03.12.2004 - 2 StR 156/04

    Konfrontationsrecht und faires Verfahren (Gesamtbetrachtung; Verantwortlichkeit

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Ist die unterbliebene konfrontative Befragung eines Zeugen der Justiz zuzurechnen, soll eine Verurteilung auf dessen Angaben nur gestützt werden können, wenn diese Angaben durch gewichtige Gesichtspunkte außerhalb der Aussage bestätigt werden (BGH Urteil vom 19. Februar 2015 - 3 StR 597/14 - Beschluss vom 15. Juni 2010 - 3 StR 157/10 - Beschluss vom 17. März 2010 - 2 StR 397/09 - BGHSt 55, 70 [75]; Beschluss vom 29. November 2006 - 1 StR 493/06 - BGHSt 51, 150 [155]; Beschluss vom 22. Juni 2005 - 2 StR 4/05 - NStZ-RR 2005, 321; Urteil vom 3. Dezember 2004 - 2 StR 156/04 - NStZ 2005, 224 [225]).
  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Der (Tat-)Richter, dem die Feststellung des durch den Verfahrensgegenstand eröffneten Sachverhalts übertragen ist, ist an gesetzliche Beweisregeln oder bestimmte Richtlinien grundsätzlich nicht gebunden (vgl. BGH Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 - BGHSt 39, 291 [295]; Urteil vom 24. Juni 1987 - 3 StR 152/97 - StV 1988, 239 [240]).
  • BGH, 24.06.1987 - 3 StR 152/87

    Falsche Zollanmeldung - Handeln in Kenntnis der Unrichtigkeit der Deklaration -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.03.2016 - 5 KLs 4/14
    Der (Tat-)Richter, dem die Feststellung des durch den Verfahrensgegenstand eröffneten Sachverhalts übertragen ist, ist an gesetzliche Beweisregeln oder bestimmte Richtlinien grundsätzlich nicht gebunden (vgl. BGH Beschluss vom 19. August 1993 - 4 StR 627/92 - BGHSt 39, 291 [295]; Urteil vom 24. Juni 1987 - 3 StR 152/97 - StV 1988, 239 [240]).
  • BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2491/07

    Zeugnisverweigerungsrecht (Verwertung ermittlungsrichterlicher Vernehmungen);

  • EGMR, 20.12.2001 - 33900/96

    Fall P. S. gegen DEUTSCHLAND

  • BGH, 08.01.1988 - 2 StR 551/87

    Beurteilung der Glaubhaftigkeit der Bekundungen einer Zeugin in einem

  • BGH, 27.02.1996 - 4 StR 6/96

    Zweite Lichtbildvorlage - Beweiswert des Wiedererkennens - Wiedererkennen nach

  • BGH, 15.06.2010 - 3 StR 157/10

    Verurteilungen im "Ehrenmordprozess" rechtskräftig

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BGH, 16.04.2014 - 1 StR 638/13

    Verletzung des Konfrontationsrechts (Fragerecht; Zurechenbarkeit des Ausfalls);

  • BGH, 19.02.2015 - 3 StR 597/14

    Lücken- und damit fehlerhafte Beweisaufnahme (besondere Anforderungen an die

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