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   LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20   

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LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20 (https://dejure.org/2021,63336)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.11.2021 - 1 Ks 24/20 (https://dejure.org/2021,63336)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. November 2021 - 1 Ks 24/20 (https://dejure.org/2021,63336)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • merkur.de (Pressemeldung, 16.11.2021)

    Tod nach Po-Vergrößerung: Schönheitschirurg verurteilt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (30)

  • BGH, 11.10.2011 - 1 StR 134/11

    Körperverletzung mit Todesfolge nach eigenmächtiger Magenspiegelung (Vorsatz;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
    Die Kammer folgt nicht dem von dem 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs mit Urteil vom 11. Oktober 2011 (- 1 StR 134/11 - NStZ 2012, 205) vertretenen Standpunkt, wonach eine Strafbarkeit wegen vorsätzlicher Körperverletzung (nur) dann in Betracht kommt, wenn der Arzt " nicht an eine Einwilligung glaubte " (ähnlich: Biermann in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 501 [erster Satz]).

    192 (3) Schließlich scheidet die Bestrafung wegen einer vorsätzlichen Tat nicht deshalb aus, weil der Angeklagte irrig davon ausgegangen wäre, die Geschädigten hätten die Risiken, über die er hätte aufklären müssen, bereits gekannt, oder sie hätten in die Operationen auch bei Kenntnis dieser Risiken eingewilligt (hierzu vgl. BGH Urteil vom 11. Oktober 2011 - 1 StR 134/11 - NStZ 2012, 205 Rn. 29).

    Denn er hätte das Unrechtmäßige seines Verhaltens (vgl. BGH [Großer Senat für Strafsachen], Beschluss vom 18. März 1952 - GSSt 2/51 - BGHSt 2, 194 [20]; Joecks/Kulhanek in Münchener-Kommentar zum StGB, 4. Auflage, § 17 Rn. 12) sogar ohne Hinzuziehung externen Rechtsrats schon dann erkennen können, wenn er sich - wie ihm möglich und auch zumutbar - gedanklich mit der Frage befasst hätte, ob er dem Selbstbestimmungsrecht seiner Patientinnen durch die von ihm gewählte Vorgehensweise gerecht wird (vgl. hierzu auch BGH Urteil vom 4. Oktober 1999 - 5 StR 712/98 - BGHSt 45, 219 [225] - die Vermeidbarkeit dürfte " kaum je zweifelhaft sein "; so auch BGH Urteil vom 11. Oktober 2011 - NStZ 2012, 205 [206]).

  • BGH, 22.12.2010 - 3 StR 239/10

    Urteil im "Zitronensaftfall" aufgehoben

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
    175 1a) Die mit den Behandlungen verbundenen körperlichen Eingriffe erfüllen jeweils den Tatbestand der vorsätzlichen Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB), ohne dass es darauf ankäme, ob sie nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurden und zu dem von dem Patienten gewünschten Erfolg geführt haben (BGH Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - NJW 2011, 1088).

    177 (1) Die Wirksamkeit der Einwilligung in eine mit einem körperlichen Eingriff verbundene ärztliche Behandlungsmaßnahme setzte nach der bisherigen Rechtsprechung der Strafsenate des Bundesgerichtshofs eine Aufklärung des Patienten über den Verlauf des Eingriffs, seine Erfolgsaussichten, Risiken und mögliche Behandlungsalternativen mit wesentlich anderen Belastungen voraus (BGH Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - a.a.O.).

    Hierzu passt, dass auch der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs bei einem Sachverhalt mit unzureichender Patientenaufklärung zu dem Ergebnis gelangte, der angeklagte Arzt habe sich durch die Vornahme einer nicht durch eine wirksame Einwilligung gerechtfertigten Operation einer " gefährlichen " - mithin notwendigerweise auch vorsätzlichen - Körperverletzung schuldig gemacht (Urteil vom 22. Dezember 2010 - 3 StR 239/10 - NJW 2011, 1088 [1090] Rn. 17).

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Organ handelnden Täter;

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
    237 Zwar kann, wenn der Täter als Beauftragter, Vertreter oder Organ einer juristischen Person handelte, nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 - NZI 2019, 305 [306]; Beschluss vom 6. Juni 2019 - 1 StR 75/19 - NStZ-RR 2019, 278) nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden, dass er auch die tatsächliche Verfügungsgewalt über den der Einziehung unterliegenden Vermögensgegenstand erhalten hat.

    Sie können etwa darin liegen, dass der Täter die Gesellschaft nur als formalen Mantel für seine Tat nutzte, dass er eine Trennung zwischen dem eigenen Vermögen und demjenigen der Gesellschaft nicht vornahm, oder darin, dass jeder der Gesellschaft aus der Tat zufließende Vermögensvorteil sogleich an den Täter weitergeleitet wurde (vgl. BGH Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 - a.a.O.).

  • OLG Hamm, 29.03.2006 - 3 U 263/05

    Arzthaftung wegen Aufklärungsversäumnis bei Schönheitsoperation

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
    124 Denn es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Patientin Kaxxxx ihre gegenüber dem Zeugen geäußerte - fatalistische - Einstellung auch dann aufrechterhalten hätte, wenn der Angeklagte sie in der rechtlich gebotenen Weise - nämlich besonders eindringlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331) bzw. drastisch und schonungslos (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1511; OLG Bremen VersR 2004, 911, Biermann in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 385) - über die Risiken und die risikomindernden Alternativen belehrt hätte.

    Zu diesem Zweck hatte der Angeklagte die Patientinnen in angemessener Zeit vor der Operation (vgl. Biermann in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 385) besonders eindringlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331) bzw. drastisch und schonungslos (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1511; OLG Bremen VersR 2004, 911) über alle Umstände, die für die Beurteilung des mit dem Eingriff verbundenen Risikos von Bedeutung sein konnten, zu informieren.

  • OLG Bremen, 04.03.2003 - 3 U 65/02

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung,

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
    124 Denn es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Patientin Kaxxxx ihre gegenüber dem Zeugen geäußerte - fatalistische - Einstellung auch dann aufrechterhalten hätte, wenn der Angeklagte sie in der rechtlich gebotenen Weise - nämlich besonders eindringlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331) bzw. drastisch und schonungslos (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1511; OLG Bremen VersR 2004, 911, Biermann in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 385) - über die Risiken und die risikomindernden Alternativen belehrt hätte.

    Zu diesem Zweck hatte der Angeklagte die Patientinnen in angemessener Zeit vor der Operation (vgl. Biermann in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 385) besonders eindringlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331) bzw. drastisch und schonungslos (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1511; OLG Bremen VersR 2004, 911) über alle Umstände, die für die Beurteilung des mit dem Eingriff verbundenen Risikos von Bedeutung sein konnten, zu informieren.

  • OLG Düsseldorf, 20.03.2003 - 8 U 18/02

    Antrag auf Erstattung des Behandlungshonorars sowie Schmerzensgeldanspruch wegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
    124 Denn es bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass die Patientin Kaxxxx ihre gegenüber dem Zeugen geäußerte - fatalistische - Einstellung auch dann aufrechterhalten hätte, wenn der Angeklagte sie in der rechtlich gebotenen Weise - nämlich besonders eindringlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331) bzw. drastisch und schonungslos (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1511; OLG Bremen VersR 2004, 911, Biermann in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 385) - über die Risiken und die risikomindernden Alternativen belehrt hätte.

    Zu diesem Zweck hatte der Angeklagte die Patientinnen in angemessener Zeit vor der Operation (vgl. Biermann in Ulsenheimer/Gaede, Arztstrafrecht in der Praxis, 6. Auflage, Rn. 385) besonders eindringlich (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 1331) bzw. drastisch und schonungslos (vgl. OLG Hamm VersR 2006, 1511; OLG Bremen VersR 2004, 911) über alle Umstände, die für die Beurteilung des mit dem Eingriff verbundenen Risikos von Bedeutung sein konnten, zu informieren.

  • BGH, 06.11.1990 - VI ZR 8/90

    Aufklärungspflicht vor kosmetischer Operation

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
    181 (a) Da die von dem Angeklagten vorgenommenen Eingriffe nicht medizinisch indiziert waren, sondern die Patientinnen sich von ihnen rein kosmetische Vorteile versprachen, waren an die Aufklärung - insbesondere - über die mit den Eingriffen verbundenen Risiken für das Leben und die Gesundheit der Patientinnen besonders hohe Anforderungen zu stellen (vgl. BGH Urteil vom 6. November 1990 - VI ZR 8/90 - NJW 1991, 2349).

    Der Angeklagte hatte durch die Aufklärung zu gewährleisten, dass die Patientinnen genau abwägen konnten, ob sie einen etwaigen Misserfolg des Eingriffs und darüber hinaus sogar dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen bis hin zum Ableben in Kauf nehmen wollten, selbst wenn diese nur entfernt als Folge der Behandlung in Betracht kommen (vgl. BGH Urteil vom 6. November 1990 - VI ZR 8/90 - a.a.O.).

  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 75/19

    Einziehung von Taterträgen (Handeln des Täters für eine juristische Person: nur

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
    237 Zwar kann, wenn der Täter als Beauftragter, Vertreter oder Organ einer juristischen Person handelte, nach Auffassung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH Beschluss vom 14. November 2018 - 3 StR 447/18 - NZI 2019, 305 [306]; Beschluss vom 6. Juni 2019 - 1 StR 75/19 - NStZ-RR 2019, 278) nicht ohne weiteres vorausgesetzt werden, dass er auch die tatsächliche Verfügungsgewalt über den der Einziehung unterliegenden Vermögensgegenstand erhalten hat.
  • AG Düsseldorf, 02.08.2019 - 119 Cs 426/19

    Strafrecht: Unberechtigterweise Doktortitel geführt - 15.000 EUR Geldstrafe

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
    Ob das im vorliegenden Verfahren ergangene Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 2. August 2019 (119 Cs 426/19) zur Beendung des Dauerdelikts führte (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 1 StR 526/08 - Beschluss vom 12. Januar 2010- 3 StR 466/09 - NStZ 2010, 455), erscheint der Kammer zweifelhaft, da dieses Urteil zu keinem Zeitpunkt in Rechtskraft erwachsen ist.
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 303/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Auszug aus LG Düsseldorf, 16.11.2021 - 1 Ks 24/20
    Dabei kann die Kammer offenlassen, ob auch außerhalb echter Sperrwirkung (vgl. BGH Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 303/13 - NStZ-RR 2014, 82) der Strafrahmen eines anderen Tatbestandes bereits wegen der Vergleichbarkeit jeweils schuldtypisierender Tatumstände herangezogen werden kann.
  • BGH, 07.06.2018 - 4 StR 639/17

    Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen

  • BayObLG, 25.03.1996 - 5St RR 5/96
  • BGH, 12.01.2010 - 3 StR 466/09

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Tateinheit;

  • VG Stuttgart, 06.07.2016 - 4 K 4865/15

    Führung eines ausländischen akademischen Grades

  • BGH, 07.10.2010 - 3 StR 168/10

    Verurteilung wegen Tötung auf Verlangen aufgehoben

  • BGH, 04.10.1999 - 5 StR 712/98

    Mutmaßliche Einwilligung bei Operationserweiterung

  • BGH, 13.05.1982 - 3 StR 118/82

    Strafbares Führen eines Titels durch Inanspruchnehmen des Titels im privaten

  • BGH, 12.09.1994 - 5 StR 487/94

    Berufsverbot - Berufs- und Gewerbetätigkeit - Präventionswirkung

  • BGH, 20.01.2004 - 1 StR 319/03

    Körperverletzung (tatbestandlicher Heileingriff; hypothetische Einwilligung;

  • BGH, 22.10.2002 - 1 StR 169/02

    Weitere Verurteilung im FlowTex-Verfahren bestätigt

  • BGH, 23.10.2008 - 1 StR 526/08

    Strafklageverbrauch beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Zäsurwirkung eines

  • BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74

    Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51

    Bewußtsein der Rechtswidrigkeit

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 505/03

    Zur Strafbarkeit sadomasochistischer Praktiken mit tödlichem Ausgang

  • BGH, 25.08.1993 - 5 StR 481/93

    Körperverletzung mit Todesfolge - Exzeß - Minder schwerer Fall

  • BGH, 16.01.1959 - VI ZR 179/57

    Ärztliche Aufklärungspflicht

  • BGH, 05.07.2007 - 4 StR 549/06

    Strafsache gegen Schönheitschirurgen muss neu verhandelt werden

  • AG Düsseldorf, 02.08.2019 - 119 Cs 110 Js 2401/19
  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 39/79

    Pferdeoperation unter Vollnarkose - § 823 BGB, für Art und Umfang der

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

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